Schweiz
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Bundesgericht: Freispruch im Fall assistierten Suizids bei gesunder Frau

Freispruch im Fall des assistierten Suizids bei gesunder Frau

13.03.2024, 12:26
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Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung den Freispruch von Pierre Beck wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestätigt. 2017 verhalf der Vizepräsident von Exit Westschweiz einer gesunden 86-Jährigen zum Suizid.

Bundesgericht
Das Bundesgericht hat den Freispruch bestätigt.Bild: Keystone

Die erste strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit vier zu einer Stimme die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese zog den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom Februar 2023 an das höchste Schweizer Gericht.

Die Genfer Justiz befasste sich zum zweiten Mal mit diesem Fall, nachdem das Bundesgericht die Verurteilung von Beck wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz im Dezember 2021 aufgehoben hatte.

Im Jahr 2017 hatte der Arzt einer 86-jährigen Frau, die bei guter Gesundheit war, aber zusammen mit ihrem schwerkranken Ehemann sterben wollte, Pentobarbital verschrieben. Pentobarbital wird in der Anästhesie und als Schlafmittel eingesetzt.

(Urteil 6B_393/2023 vom 13.3.2023) (rbu/sda)

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Glücklich
13.03.2024 12:56registriert August 2022
Guter Entscheid. Die Frau war klar im Kopf und wollte einfach Sterben und er hat ihr nur die Mittel dazu besorgt also war nicht aktiv sondern passiv beteiligt.

Meine Oma war schwer krank. 5 Jahre lang musste sie Leiden und hat immer wieder gesagt ‚ich möchte einfach nur Sterben‘ aber dies durfte und konnte sie nicht.

Ja, ich habe gelitten als sie starb, sie hat mich aufgezogen und war immer meine engste Vertrauensperson aber noch mehr gelitten habe ich Miterleben zu müssen, dass sie litt!

Menschen kommen auf die Welt und gehen von der Welt. Der Zeitpunkt soll er auch mitentscheiden dürfen!
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Marcel D. Teach
13.03.2024 13:39registriert Dezember 2023
Ganz ehrlich, ich mag diese suizidhilfe auch nicht..
Dennoch ist es mir lieber das menschen die gehen wollen, dass auch dürfen.

Besser so als leute unter Zügen oder vom Boden zu kratzen, was bei allen die das miterleben psychischen schaden verursachen kann..
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