Die Zürcher Genossenschaft Kraftwerk 1 will keine Mieterinnen und Mieter mit Katzen auf dem Koch-Areal. Katzen könnten dort nicht artgerecht gehalten werden, begründet sie das Verbot.
Katzen sind aufgrund der dichten Bewohnung nicht zugelassen, wie die Genossenschaft auf ihrer Website schreibt. Zudem sind in der gesamten Überbauung auch nur acht Hunde erlaubt. Die Mietenden müssen zudem ein Verzichterklärung für Autos unterschreiben.
Gegenüber dem «Beobachter», der als erster über dieses Mietreglement berichtete, sagte die Genossenschafts-Sprecherin, dass dort viele Menschen auf knappem Raum leben würden. Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt nur 31 Quadratmeter pro Person. Eine artgerechte Katzenhaltung sei so schwierig umzusetzen.
Ob ein generelles Katzenverbot rechtlich haltbar ist, ist jedoch umstritten. Der Mieterinnen- und Mieterverband schreibt, dass sich die Auffassung durchsetze, dass «Stubenkatzen», also solche, die nicht aus der Wohnung dürfen, als unproblematisch gelten würden.
«Ob die natürlichen Bedürfnisse einer Katze dabei nicht missachtet werden, ist natürlich eine andere Frage», heisst es auf der Website des Verbands.
Auf dem Baufeld der Genossenschaft werden 123 Wohnungen für rund 450 Personen angeboten. Im Erdgeschoss soll Gewerbe einziehen. Der Bezug ist auf Ende 2026 geplant. Nur Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die bis Ende 2024 beigetreten waren, dürfen einziehen.
Auf dem ganzen Koch-Areal entstehen 360 Genossenschaftswohnungen für 900 Bewohnerinnen und Bewohner. Neben Kraftwerk 1 bauen auch ABZ und Senn. Zudem entsteht ein Quartierpark. Das Gelände war lange als grösstes besetztes Areal Zürichs bekannt. Im Februar 2023 wurde es geräumt. (sda)
Dann wird das an Land für einen massiv vergünstigsten Bauzins an 2 Genossenschaften verpachtet, die dann einfach so entscheiden, dass sich nur Genossenschafter bewerben können.
Muss eigentlich nie jemand von der Stadt für so was gerade stehen?
Wenn das für Katzen nicht artgerecht ist, wie sieht es dann für Menschen aus, die aufgrund hohen Alters und/oder Krankheit ihre Wohnung kaum verlassen können?
Grundsätzlich dürfen Genossenschaften ihren Mietern Auflagen machen, im vorliegenden Fall ist die Begründung plausibel (wieso z.B. Haltung von 2 Kaninchen auf 31 m2 aber unproblematisch sein soll, leuchtet nicht ein). Trotzdem nähert sich das linksgrüne Bünzlitum immer mehr demjenigen der 50er-Jahre.