Schweiz
Gesundheit

Überteuerung des Gesundheitswesens soll vermieden werden

Mit Lohnobergrenzen sollen Überentschädigung und somit eine Überteuerung des Gesundheitswesens vermieden werden.
Mit Lohnobergrenzen sollen Überentschädigung und somit eine Überteuerung des Gesundheitswesens vermieden werden.Bild: shutterstock

So soll eine Überteuerung des Gesundheitswesens vermieden werden

Spitzenmediziner verdienen Millionenbeträge. Dagegen formiert sich Widerstand. Verschiedene Kantone wollen die Saläre nach oben begrenzen.
08.11.2018, 04:1008.11.2018, 04:10
daniel balmer / az

Das hat hohe Wellen geworfen: In der Schweiz kassieren über 100 Spitzenmediziner mehr als eine Million Franken im Jahr. Bestimmte Facharztgruppen verdienen jährlich im Durchschnitt immer noch stolze 600'000 bis 800'000 Franken. Was bisher nur vermutet worden ist, hat eine vergangene Woche veröffentlichte Studie des Bundes bestätigt.

Die Löhne sind so hoch, dass nun auch die regionalen Behörden reagieren. Als Vorbild dafür dient St. Gallen. Der Kanton habe die Löhne an seinen Spitälern bereits gedeckelt, berichtet die «NZZ am Sonntag». Konsequenz: Beispielsweise am Kantonsspital verdient kein Arzt mehr als 700'000 Franken. Gestützt auf die neuen Empfehlungen prüfen nun auch andere Kantone entsprechende Massnahmen.

Auch Baselland und Basel-Stadt wollen nachziehen: «Es ist uns ein Anliegen, dass falsche finanzielle Anreize bei der Entlöhnung der Ärzte vermieden werden», stellt Anne Tschudin vom Basler Gesundheitsdepartement klar. Gerade im Hinblick auf die gemeinsame Basler Spitalplanung würden deshalb Auflagen zur Arztentlöhnung geprüft, bestätigt Rolf Wirz von der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.

Regeln sollen für alle gelten

Die Details werden erst erarbeitet. Die Auflagen sollen mengentreibende Fehlanreize in den Spitälern vermeiden. «Wichtig ist, dass die Massnahmen für alle öffentlichen und privaten Spitäler gelten, die einen Leistungsauftrag von uns erhalten», sagt Tschudin. Hinzukommen die niedergelassenen Ärzte, bei welchen die Kantone derzeit aber noch keine Handhabe haben.

Damit bewegen sich die beiden Basel im allgemeinen Fahrwasser: So möchte der Bund in einem neuen Gesetz die Zulassung der Ärzte davon abhängig machen, dass sie Daten über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse deklarieren. Auf diese Weise will der Staat erfahren, welche Erträge die Mediziner aus der obligatorischen Grundversicherung generieren. Entsprechend könnte die Branche die Tarife bei Bedarf korrigieren – oder eben die Politik.

Im Kampf gegen Exzesse spricht sich auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) dafür aus, Lohnobergrenzen zu empfehlen. Nimmt ein Kanton ein Spital auf die Spitalliste und erteilt diesem einen Leistungsauftrag, soll er dem Spital gleichzeitig Vorgaben zu den höchsten Löhnen und Boni machen können. «Solche Vorgaben zur Besoldung können einen Beitrag zur Vermeidung von Überentschädigung und somit Überteuerung des Gesundheitswesens leisten», heisst es in den Empfehlungen der GDK. Parallel dazu wird die Offenlegung interner Lohnreglemente verlangt.

Alte Zahlen?

Kritik der Ärzte
Der Dachverband der Schweizer Ärzteschaft FMH und die kantonalen Ärztegesellschaften zweifeln die Ergebnisse einer Studie an, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kürzlich publiziert hat und die als Grundlage für die Diskussion zu den hohen Ärztelöhnen dient. «Tatsächlich hat eine im April 2018 präsentierte Erhebung des Bundesamtes für Statistik gezeigt, dass die Einkommen von Arztpraxen deutlich geringer sind», schreiben die kantonalen Ärztegesellschaften in einer Mitteilung. Statt 257 000 Franken pro Jahr würden diese bloss 155 000 Franken pro Jahr betragen. Die BFS-Erhebung basiere auf präziseren und neueren Daten, moniert der Dachverband.

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