Neue Tarifstruktur führt zu Spaltung unter Physiotherapeuten – das Wichtigste in 4 Punkten
Der neue Verband Prophysio kritisiert die geplante neue Tarifstruktur scharf, während die bestehenden Tarifpartner die Reform als notwendige Modernisierung verteidigen. Derzeit läuft beim Bund das Prüfverfahren für das neue System.
Die Initianten des neu gegründeten Verbandes wollen «die moderne Physiotherapie gesundheitspolitisch vertreten», wie sie am Dienstagabend mitteilten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine moderne, evidenzbasierte und wirkungsorientierte Physiotherapie sollen so aktiv mitgestaltet werden. Prophysio geht aus dem Verein faire-physio-tarife.ch hervor.
Das wichtigste in vier Punkten.
Kritik an neuer Tarifstruktur
Auslöser für die Gründung ist das Verhandlungsergebnis zur neuen Tarifstruktur. Höhere Taxpunktwerte allein reichten nicht aus, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hiess es vonseiten des neuen Verbandes.
«Die Physiotherapie braucht Rahmenbedingungen, die wirksame Behandlung fördern und nicht Mengenausweitung», liess sich die vorübergehende Geschäftsführerin Nina Zosso in der Mitteilung zitieren. Die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bildeten die Entwicklung des Berufes mit seiner zunehmenden Akademisierung ungenügend ab.
Umfrage zeigt grosse Unzufriedenheit
Eine Branchenbefragung des Instituts Sotomo mit über 2800 Teilnehmenden untermauert gemäss Prophysio die Kritik. Gemäss der Umfrage bewerteten 71 Prozent der Befragten die neue Tarifstruktur als «sehr oder eher negativ». Insgesamt rechneten 55 Prozent mit Einnahmereduktionen.
52 Prozent der Befragten sahen einen Bedarf für eine neue Branchenvertretung. Als grösste Einschränkungen für die Berufszufriedenheit nannten die Befragten die ungenügenden finanziellen Rahmenbedingungen (88 Prozent) und die mangelnde politische Wertschätzung (69 Prozent).
Tarifpartner weisen Vorwürfe zurück
Die Tarifpartner Physioswiss, H+ und prio.swiss wiesen die Kritik in einer eigenen Mitteilung zurück. Bei der Reform handle es sich nicht um ein Sparprogramm, sondern um die Modernisierung einer fast 30 Jahre alten Tarifstruktur. Physioswiss betrachtet die Sotomo-Umfrage zudem nicht als repräsentativ, wie der Berufsverband am Dienstag mitteilte.
Das Gesamtvolumen der Leistungen bleibe unverändert, so die drei Tarifpartner weiter. Die neue Struktur bilde komplexe und zeitintensive Behandlungen besser ab und erhöhe die Transparenz. Die Reform sei das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Verhandlungen. Ihrer Ansicht nach berücksichtigt sie die Bedürfnisse der Patienten, der Physiotherapeuten und des Gesundheitssystems. Sie sorge für mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
Die eigentliche Ursache für die Unzufriedenheit unter Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sei die «seit langem ungenügend angepasste Vergütung, nicht die Tarifstruktur», argumentiert Physioswiss.
Und eine geeinte und starke Interessenvertretung schaffe die besten Voraussetzungen, um die Anliegen der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gegenüber Politik, Behörden und Versicherern wirksam zu vertreten. Eine Zersplitterung würde die Verhandlungsposition der gesamten Branche schwächen.
Das neue Modell sieht die Umstellung auf einen leistungsbezogenen Tarif mit einer zeitlichen Komponente vor. Konkret werden physiotherapeutische Leistungen in Fünf-Minuten-Schritten abgerechnet.
BAG lässt sich nicht stoppen
Die drei Partner reichten die neue Tarifstruktur im April dieses Jahres gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung ein. Dieser hatte die Anpassung bereits Anfang 2023 angekündigt. Im Frühjahr 2024 gab er den Tarifpartnern Zeit bis April 2026, den Vertrag zu revidieren. Geht es nach den Tarifpartnern, soll die neue Struktur ab Anfang 2027 gelten.
Das aktuell laufende Prüfverfahren werde durch die Gründung von Prophysio nicht gestoppt, schrieb das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von Keystone-SDA am Dienstagabend.
Weiter hält der Bund fest: «Patientenpauschaltarife müssen je auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Entsprechende Tarifverträge dürfen nur von Parteien abgeschlossen werden, die hinsichtlich der betroffenen Leistungserbringer und Versicherer repräsentativ sind. Unzulässig ist demgegenüber das parallele Bestehen mehrerer unterschiedlicher Tarifstrukturen für identische Leistungen.»
Ist die neue Struktur erst einmal genehmigt, müssen sich also alle daran halten. «Leistungserbringer dürfen für Pflichtleistungen keine weitergehenden Vergütungen berechnen», betonte das BAG weiter.
Die Vergütung hänge aber nicht nur von der Tarifstruktur, sondern auch von den kantonalen und regionalen Taxpunktwerten ab. Diese müssten mit den Tarifpartnern ebenfalls vereinbart und von den kantonalen Behörden genehmigt werden, so das BAG weiter. (sda)
