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Häusliche Gewalt

Statistik häusliche Gewalt Schweiz: Wer sind die Täter, wer die Opfer?

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Bei über 99 Prozent aller registrierten Vergewaltigungen innerhalb einer Partnerschaft sind Frauen die Opfer.Bild: www.imago-images.de
Häusliche Gewalt

Wer sind die Täter, wer die Opfer? Das zeigen die Zahlen zu häuslicher Gewalt

Die Fälle häuslicher Gewalt in der Schweiz nehmen weiter zu, mit teils tödlichem Ausgang. Die Zahlen zeigen, welche Rolle Geschlecht und Herkunft spielen – und bei welchen Delikten fast ausnahmslos Frauen die Opfer sind.
01.10.2026, 20:0001.10.2026, 20:00

Die Polizei registriert immer mehr häusliche Gewalt. Im Jahr 2025 waren es 22'066 Straftaten – 4,4 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamts für Statistik (BFS).

Im häuslichen Bereich starben 34 Personen durch ein vollendetes Tötungsdelikt (2024: 26). Das entspricht 61,8 Prozent aller 55 vollendeten und registrierten Tötungsdelikte in der Schweiz.

21 der 34 Opfer wurden von einer aktuellen oder ehemaligen Partnerin oder einem Partner getötet – 19 Frauen und 2 Männer. Innerhalb der Familie oder einer anderen Verwandtschaft wurden sechs Minderjährige, vier Frauen und drei Männer getötet.

Das Parlament verlangt nun ein nationales Monitoring zu Täterinnen und Tätern häuslicher Gewalt. Der Nationalrat überwies am Mittwoch eine Motion oppositionslos an den Bundesrat. Eine systematische Erfassung soll helfen, Risikofaktoren früh zu erkennen und Gewalt in den eigenen vier Wänden zu verhindern.

Beziehung spielt eine grosse Rolle

Insgesamt richten sich Gewalttaten im häuslichen Umfeld deutlich häufiger gegen Frauen. In über 75 Prozent der Fälle ist das Opfer weiblich.

Dennoch hängt es stark von der Beziehung ab, wer wem Gewalt antut. In bestehenden und ehemaligen Partnerschaften zeigt sich ein klares Muster. In rund drei Vierteln der Fälle greift ein Mann eine Frau an. Eine Frau geht in gut 20 Prozent der Fälle gegen einen Mann vor. Gleichgeschlechtliche Gewalt macht hier nur einen sehr kleinen Teil aus.

Innerhalb der Familie verschiebt sich dieses Bild. Zwischen Eltern und Kindern oder unter Verwandten werden auch Männer häufig Opfer. Die Täter bleiben jedoch mehrheitlich männlich – sie greifen dabei oft auch andere Männer an.

Unterschiede zwischen den Delikten sind gross

Auch ein Blick auf die Straftaten innerhalb einer Partnerschaft zeigt ein differenziertes Bild. Bei Delikten gegen die Ehre – konkret bei Verleumdungen oder übler Nachrede – ist die Verteilung zwischen den Geschlechtern nahezu ausgeglichen.

Sobald Taten in der Partnerschaft körperlich werden oder die andere Person unter Druck setzen, verschiebt sich dieses Verhältnis deutlich. Frauen erleiden den Grossteil der Drohungen, Nötigungen und Tätlichkeiten.

Am deutlichsten ist das Ungleichgewicht jedoch bei der sexuellen Gewalt. Bei sexuellen Übergriffen und Belästigungen treffen die Straftaten fast ausnahmslos Frauen. Bei Vergewaltigungen liegt der Anteil weiblicher Opfer bei über 99 Prozent.

Was die Staatsangehörigkeit über die Beschuldigten aussagt

Bei den beschuldigten Personen unterscheidet die Statistik auch nach der Staatsangehörigkeit. Schweizerinnen und Schweizer machen gut 44 Prozent der Beschuldigten aus. Rund 56 Prozent besitzen keinen Schweizer Pass.

Der mit Abstand grösste Teil davon gehört zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung – diese Menschen leben und arbeiten regulär in der Schweiz. Die Asylbevölkerung macht 3,5 Prozent aus.

Fachleute warnen davor, diese Zahlen vorschnell kulturell zu begründen. Kriminologische Studien zeigen: Die Überrepräsentation von Ausländern hat vor allem sozioökonomische und demografische Ursachen.

Die ausländische Bevölkerung in der Schweiz zählt verhältnismässig mehr junge Männer – jene Gruppe, die grundsätzlich die meisten Gewalttaten begeht. Zudem leben ausländische Familien häufiger unter finanziellem und räumlichem Druck. Existenzängste und enger Wohnraum erhöhen das Konfliktpotenzial zu Hause massiv.

Vergleicht man Schweizer und Ausländer in genau denselben prekären Lebenslagen, schrumpft der Unterschied bei der Gewaltbereitschaft gewaltig.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt definiert die PKS nicht über ein Gesetz, sondern über die Beziehung zwischen beschuldigter und geschädigter Person. Die Polizei zählt eine Tat zur häuslichen Gewalt, wenn Täter und Opfer aktuell oder früher eine Partnerschaft führ(t)en oder einer Familie angehören – egal, ob sie zusammen oder getrennt wohnen.

Dafür prüft die Polizei nur eine festgelegte Liste von Strafartikeln aus dem Strafgesetzbuch und ordnet sie je nach Beziehung einer von vier Kategorien zu: Partnerschaft, ehemalige Partnerschaft, Eltern-Kind-Beziehung oder übrige Familienbeziehung.

Zu den offensichtlichen Straftaten zählen etwa Körperverletzung (Art. 123), Drohung (Art. 180) oder Vergewaltigung (Art. 190). Weniger offensichtlich sind zum Beispiel Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136), Zwangsheirat (Art. 181a), Verleumdung (Art. 174) oder das unbefugte Weiterleiten intimer Bilder (Art. 197a).

Die PKS bildet häusliche Gewalt nur teilweise ab, denn nicht jede Tat wird der Polizei gemeldet. Die Statistik erfasst also nur das sogenannte Hellfeld, während die Dunkelziffer – die Taten ohne Anzeige – unbekannt bleibt.

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