Wegen Grenzgänger-Steuer: Tessiner Regierung hält Rückvergütungen an Lombardei zurück
Die Tessiner Regierung hat einstimmig beschlossen, vorsorglich die Auszahlung der Steuerrückvergütungen für das laufende Jahr an die Lombardei auszusetzen. Die italienische Region hatte angekündigt, von in der Schweiz arbeitenden Grenzgängern eine sogenannte Gesundheitssteuer zu verlangen.
Die Tessiner Regierung erwarte vom Bundesrat, die Interessen der Schweiz und des Kantons Tessin zu schützen, erklärte der Tessiner Regierungspräsident Claudio Zali am Dienstag vor den Medien. Der Tessiner Regierungsrat fordere «konkrete Schritte», um innert angemessener Frist eine politische Lösung zu finden. Der Dialog mit dem Bund sowie mit der italienischen Seite - insbesondere der Region Lombardei - solle fortgesetzt werden, hielten die drei Vertreter der Tessiner Regierung weiter fest.
Bis die erforderliche «politische und rechtliche Klarheit» seitens des Bundesrats, der italienischen Regierung und der Region Lombardei geschaffen sei, würden 46 Prozent der für dieses Jahr vorgesehenen Steuerrückvergütungen vorsorglich zurückzubehalten.
Konkret würden 58'889'283 Franken an Steuerrückvergütungen an Italien zu überwiesen. Die Auszahlung von 50'221'177 Franken werde hingegen vorsorglich ausgesetzt. Die Region Lombardei sollte total 100'442'354 Franken zurückerhalten. Die Region Piemont sei von der Massnahme nicht tangiert und erhalte 8'668'106 Franken zurück.
Gutachten stützt Tessiner Regierung
Grundlage für die Blockierung eines Teils der Steuerrückvergütungen ist unter anderem ein Rechtsgutachten der Universität Freiburg, wie Zali weiter erklärte. Dieses kommt zum Schluss, dass die sogenannte «Gesundheitsabgabe», da sie als Steuer einzustufen sei, gegen die Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verstosse.
Mit dem italienischen Haushaltsgesetz Nr. 213 («Bilancio di previsione dello Stato per l'anno finanziario 2024 e bilancio pluriennale per il triennio 2024-2026») schuf das italienische Parlament die Möglichkeit, dass Grenzregionen, die unter das neue Grenzgängerabkommen fallen, eine «Gesundheitsabgabe» erheben können. Betroffen wären die sogenannten «alten Grenzgänger», die unter das seit dem 1. Januar 2024 anwendbaren Grenzgängerabkommen fallen.
Bislang hat einzig die Region Lombardei angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen. Die Abgabe könnte sogar rückwirkend ab 2024 erhoben werden, hielt die Tessiner Regierung am Dienstag fest. Die Regierung der Region Lombardei habe dem Kanton Tessin mitgeteilt, dass sie beim italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium beantragt habe, die Einführung der Abgabe auf 2027 zu verschieben. Die Steuer würde damit erstmals den Steuerabzug 2026 betreffen, sofern die staatliche Rechnungsprüfungsbehörde zustimme.
Der Regierungsrat betonte vor den Medien zugleich die traditionell guten Beziehungen und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Tessin und der Lombardei. (sda)
