Arbeitslose Grenzgänger: EU-Reform soll Schweiz hunderte Millionen im Jahr kosten
«Der heutige Durchbruch ist eine grossartige Nachricht für Millionen von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern!» So freute sich EU-Parlamentarierin Gaby Bischoff am Mittwochabend auf der Plattform X. Es geht um all die Beschäftigten, die in einem anderen EU-Land arbeiten, als sie wohnen. Sie sollen künftig besser geschützt werden – insbesondere, wenn sie ihren Job verlieren. «Lex Locis Laboris» heisst das neue Prinzip, auf das sich Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission am Mittwoch in einer Schlussberatung geeinigt haben. Auf Deutsch: «Gesetz des Arbeitsorts».
Der gefeierte Durchbruch erfolgt nach einem über zehnjährigen Ringen. Schon zweimal waren die EU-Gremien einer Lösung nahe, scheiterten dann allerdings. Doch diesmal deutet vieles darauf hin, dass das mächtige Gremium der EU-Botschafter die Reform definitiv durchwinkt. Der Entscheid soll nächste Woche fallen.
Schweiz triffts hart: Mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr
Was für die aus Deutschland stammende SP-Politikerin ein Grund zum Jubeln ist, führt in Bundesbern zu erhöhter Nervosität. Denn die Schweiz muss die Reform im Rahmen der Personenfreizügigkeit übernehmen. Und der Entscheid – der für die gesamte EU gilt – wird die schweizerische Arbeitslosenversicherung je nach Schätzung mehrere Hundert Millionen Franken bis zu einer Milliarde kosten. Pro Jahr. Dies aus dem einfachen Grund, weil künftig Grenzgänger ihr Arbeitslosengeld von jener Arbeitslosenkasse erhalten sollen, in die sie Beiträge eingezahlt haben. Heute werden diese Gelder von den Arbeitslosenkassen des Wohnsitzlandes entrichtet – wovon die Schweiz seit Jahren massiv profitiert.
Konkretes Beispiel: Arbeitet ein in Frankreich lebender Mechaniker im Kanton Waadt in einer Uhrenfabrik, zahlt er in die Schweizer Arbeitslosenkasse ein. Verliert er seinen Job, zahlt jedoch die französische Sozialversicherung sein Arbeitslosengeld. Das gleiche Prinzip gilt für IT-Experten, die aus dem Ausland nach Zürich pendeln, für deutsche Detailhandelsangestellte in Basel oder französische Pflegefachleute in Genfer Spitälern. Die Regionen sind zum Teil massiv auf die Fachleute aus dem nahen Ausland angewiesen – das zeigte sich etwa während der Corona-Pandemie in den grenznahen Spitälern.
Frankreich hat ein Milliarden-Loch wegen der Grenzgänger
Wie stark die Reform die Schweiz betreffen wird, zeigen die Zahlen: Nirgends in Europa gibt es so viele Grenzgänger wie in der Schweiz; über 410'000 waren es Ende 2025. Entsprechend hoch ist die Zahl arbeitsloser ehemaliger Grenzgänger in unseren Nachbarländern.
Zum Beispiel in Frankreich: In den Jahren zwischen 2011 und 2023 verlor die französische Arbeitslosenkasse «Unedic» durch die Grenzgänger-Regelung insgesamt 9 Milliarden Euro. Ein Grossteil davon ist auf Schweizer Grenzgänger zurückzuführen: Von den im Jahr 2024 als arbeitslos registrierten 43'400 Grenzgängern arbeiteten 27'500 zuvor in der Schweiz. Aufgrund der hohen Schweizer Löhne erhalten sie vom französischen Staat rund 2600 Euro, während ein «normaler» französischer Arbeitsloser nur etwa 1200 Euro erhält.
Allerdings handelt es sich beim neuen Gesetz nicht einfach um einen Angriff auf die Schweiz. Betroffen sind alle EU-Staaten mit einem hohen Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Zuvorderst Luxemburg, wo knapp die Hälfte der 485'000 Arbeitnehmer täglich aus dem nahen EU-Ausland über die Grenze pendelt.
Auch die Niederlande und Belgien dürften künftig bei den Arbeitslosengeldern tiefer in die Tasche greifen müssen. Mit Deutschland ist das Verhältnis etwa ausgeglichen, da es nicht nur Grenzgänger entsendet, zum Beispiel in die Schweiz. Sondern auch welche empfängt, etwa aus Polen.
Die Schweiz hat in Brüssel in den vergangenen Jahren zusammen mit gleichgesinnten EU-Staaten mit viel Engagement gegen die Reform lobbyiert. Oft genanntes Argument war dabei, dass es für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in der Schweiz keine Möglichkeit gebe, Leistungsempfänger im Ausland zu kontrollieren. In der aktuellen Reform sind aber administrative Kooperationsmechanismen vorgesehen. Offen ist, ob die Schweiz wie Luxemburg auf eine Übergangsfrist bis zur Einführung der neuen Regeln hoffen kann. Luxemburg erhält bis zu sieben Jahre Schonfrist.
Bundesbern zittert wegen 10-Millionen-Initiative
Zu den konkreten Kosten für die Schweiz gibt es Schätzungen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern will diese aber nicht publik machen. Aus verschiedenen Quellen weiss CH Media aber, dass die Spannweite von einer halben bis zu knapp einer Milliarde Franken pro Jahr reicht. Die konkrete Summe ist auch abhängig von der Konjunktur und der Dauer, während der die Arbeitslosengelder den Grenzgängern entrichtet werden müssen. Die Reform sieht grundsätzlich sechs Monate vor, während deren Arbeitslosengeld ins Ausland abfliessen kann.
Auf Anfrage betont das Seco, dass eine Übernahme beziehungsweise eine Aktualisierung der Regeln zur sozialen Koordination erst «nach Abschluss des üblichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens» und «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen könnte.
Hinter den Kulissen ist die Unruhe freilich gross, dass die Millionenrechnung für arbeitslose Grenzgänger die Debatte um die neuen EU-Verträge vergiften wird. Dies unbesehen der Tatsache, dass die Schweiz die neuen Regeln mit oder ohne die neuen Verträge übernehmen muss, gestützt auf die bestehenden bilateralen Verträge. Dazu kommt die Angst, dass die SVP das Thema für die Schlussphase im Abstimmungskampf über die 10-Millionen-Initiative ausschlachten könnte. (aargauerzeitung.ch)
