Menschenrechtsaktivist wegen Aufrufs zu Gewalt verurteilt
Ein schweizerisch-kenianischer Menschenrechtsaktivist ist am Freitag in Bern vom Gericht wegen Aufrufs zu Gewalt und Verbrechen schuldig gesprochen worden. Es ging um einen Beitrag des Mannes zum Nahostkonflikt, den er 2024 in sozialen Medien veröffentlicht hatte.
Die Einzelrichterin erkannte an, dass der Beschuldigte sich mit Herzblut für die Sache der Unterdrückten und Schwachen einsetze und dafür seine Stimme erhebe. Trotzdem habe er mit seinem Post klar über das Ziel hinausgeschossen.
Die Staatsanwaltschaft sah in dieser Botschaft eine öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten. Der Beschuldigte werde als politischer Menschenrechtsaktivist in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Sein Beitrag sei daher geeignet gewesen, die Stimmungen und Triebe der Lesenden zu beeinflussen und sie zu Gewalttätigkeiten aufzurufen.
Dies sei nicht zuletzt deswegen gravierend, weil Antisemitismus in der Gesellschaft gegenwärtig sei. Auch in der Schweiz sei es wiederholt zu Gewalt gegen jüdische Einrichtungen gekommen «und neuerlich sogar gegen Personen», heisst es in der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu einem noch zu bestimmenden Betrag und eine Busse in der Höhe von zehn Tagessätzen.
Gegen israelische Regierung gemünzt
Vor Gericht betonte der Mann am Freitag, er habe keinen Antisemitismus verbreiten wollen. Er engagiere sich seit Jahren gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung. Was Jüdinnen und Juden angetan worden sei und angetan werde, stimme ihn sehr traurig.
Ihm sei es in seinem Beitrag auf Social Media vielmehr um Israel und dessen Regierung gegangen, nicht um jüdische Mitmenschen überall auf der Welt.
Er hätte seinen Post ja genau so formulieren können, was er aber nicht getan habe, wandte die Einzelrichterin ein. Der Beitrag könne durchaus als Aufruf verstanden werden, «das Richtige» zu tun. Und dieses «Richtige» habe er im Satz zuvor klar definiert: nämlich das Töten von Menschen.
Übers Ziel hinausgeschossen
Die Einzelrichterin erkannte an, dass der Beschuldigte sich mit Herzblut für die Sache der Unterdrückten und Schwachen einsetze und dafür seine Stimme erhebe. Trotzdem habe er mit seinem Post klar über das Ziel hinausgeschossen.
Nachdem Medien über den kontroversen Post berichtet hatten, habe er auch gewusst, dass sein Post durchaus als Aufruf zur Gewalt verstanden werden konnte. Dennoch habe er ihn im Frühling 2024 nochmals veröffentlicht mit eigenen Erklärungen.
Das Gericht ging von einem Eventualvorsatz aus, also dass der Mann lediglich in Kauf nahm, dass man den Post als Gewaltaufruf verstehen konnte. Weiter anerkannte das Gericht, dass die Bearbeitung des Falles zu lange gedauert hatte, und sah das Beschleunigungsgebot verletzt.
Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den Aktivisten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 40 Franken. Die 1600 Franken müsste der Mann also erst zahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig würde. Auf eine zusätzliche Busse verzichtete das Gericht.
Der Fall ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an die nächsthöheren Instanzen weitergezogen werden.
Seit dem jüngsten Aufflammen des Nahostkonflikts im Herbst 2023 haben sich auch in der Stadt Bern die Befindlichkeiten der jeweiligen unterstützenden Lager stärker akzentuiert.
Vorkämpfer gegen Racial Profiling
Der Angeschuldigte hatte sich als Vorkämpfer gegen Diskriminierung und Rassismus einen Namen gemacht. Er wehrte sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erfolgreich gegen Racial Profiling im Rahmen einer Polizeikontrolle im Jahr 2015 in Zürich.
Als Racial Profiling bezeichnet man behördliche Kontrollen, die ohne konkreten Verdacht, nur aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder vermuteter Religion durchgeführt werden. (sda)
