Staatstrauer für den Mullah: Am Bundeshaus weht die Fahne auf Halbmast
Am 28. Februar dieses Jahres bombardierten US-Kampfjets das «Haus des Führers» in Teheran, jenen Hochsicherheitstrakt, in dem Ali Chamenei lebte. Der oberste Revolutionsführer des Irans kam dabei ums Leben. Es war der Auftakt des Kriegs zwischen den USA und dem Iran, nachdem Chamenei noch im Winter landesweite Proteste blutig hat niederschlagen lassen.
Überhaupt ist das Sündenregister des obersten Mullahs lang: Unter Chamenei richtete der muslimische Gottesstaat tausende Menschen hin, er verfolgte religiöse und ethnische Minderheiten, diskriminierte Frauen systematisch und unterstützte sämtliche Milizen, die den Staat Israel terrorisieren.
Für die Schweiz sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit allerdings kein Grund, um vom Protokoll abzuweichen, genauer: von Artikel 9 der Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes. Pünktlich zur Beisetzung von Ali Chamenei setzte das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten die Schweizer Fahne am Bundeshaus auf Halbmast. Dies bestätigte das EDA auf Anfrage dieser Zeitung.
Diplomatische Zwickmühle
Das ist immer dann der Fall, wenn ein amtierendes Staatsoberhaupt stirbt, mit dessen Land die Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält. Ein Umstand, der sich nicht bestreiten lässt: Seit 1980 vertritt die Schweiz gar die konsularischen Interessen der USA im Rahmen eines Schutzmachtmandats. Wenngleich dieses in jüngerer Vergangenheit nicht von viel Erfolg gekrönt war und im Inland harsche Kritik auslöste.
Auch der Umgang mit toten Despoten sorgte schon wiederholt für Stirnrunzeln. Als 2024 der iranische Präsident Ebraihim Raisi, bekannt auch als «Schlächter von Teheran» mit einem Helikopter abstürzte, kondolierte Aussenminister Ignazio Cassis per Twitter – im Unterschied etwa zu Deutschland. Auf solcherlei Beileidsbekundungen verzichtete der Bundesrat im Fall von Ali Chamenei – eine Fahne auf Halbmast über dem Bundeshaus West muss reichen für den Mullah. (schweizheute.ch)
