Kann ich jetzt noch nach Deutschland? Was du jetzt wissen musst
Am Donnerstag, 22. Oktober, setzte Deutschland die Schweiz, zusammen mit Polen, fast ganz Österreich und grossen Teilen Italiens auf die Corona-Risikoliste. Ab kommenden Samstag (24. Oktober 2020) ist die Einreise an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Wer aus der Schweiz nach Deutschland reist ist grundsätzlich verpflichtet:
- Einen negativen Corona-Test vorzulegen oder
- sich auf direktem Weg in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Das Corona-Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Auf diese Regelung haben sich die Bundesländer und die Landesregierung geeinigt. Jedoch gibt es Ausnahmen bei bestimmten Fällen (siehe auch weiter unten). So können Bewohner aus Schweizer Grenzkantonen für 24 Stunden nach Baden-Wüttemberg reisen, ohne dass sie in Quarantäne müssen. Eine Notverordnung, die ab Samstag gilt, soll die Einreise ermöglichen.
Wichtig: Grundsätzlich entscheidet der Grenzkontrolleur oder -kontrolleurin, ob man einreisen darf. Ausserdem müssen alle Reisenden die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten und ihre Einreise dort anmelden. Hier gilt es jedoch anzumerken, dass an der Grenze nicht öfters kontrolliert wird als bisher. Dies berichtet CH Media am Freitagabend.
Regeln für Familien
Für Verwandte gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Art der familiären Beziehung. Als Teil der Kernfamilie einer Person, die in Deutschland lebt, kann man problemlos einreisen. Zur Kernfamilie gehören:
- Ehegatten
- eingetragene Partnerinnen und Partner
- minderjährige Kinder
- Eltern oder Elternteil eines minderjährigen Kindes
Dass man zur Kernfamilie gehört, kann mit folgenden Urkunden an der Grenze bewiesen werden: Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch oder dem Personenstandsregister.
Verwandte, die nicht zur Kernfamilie zählen sind:
- Volljährige Kinder
- Eltern volljähriger Kinder
- Geschwister
- Grosseltern
Will man jemanden aus dieser Liste in Deutschland besuchen, ist das nur nach der 14-tägigen Quarantäne oder mit negativem Coronatest möglich. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, nämlich bei:
- Geburten
- Hochzeiten
- Todesfällen und Beerdigungen
- besondere Ausnahmefälle wie etwa schwere Erkrankung des Verwandten in Deutschland, wodurch diese Person zwingend auf deine Unterstützung angewiesen ist.
An der Grenze muss man vorweisen, dass einer dieser Gründe vorliegt. Dazu dient etwa eine Einladung oder die Briefkorrespondenz mit einer Ärztin, einem Spital oder Altersheim.
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Regeln für unverheiratete Paare
Wenn der Partner, die Partnerin in Deutschland lebt, darf man sie oder ihn grundsätzlich besuchen. Diese Unterlagen befreien einem vor der Quarantänezeit:
- Eine Einladung deines Partners und eine Kopie seiner, respektive ihrer Ausweispapiere
- Eine Erklärung von dir und deinem Partner zu eurer Beziehung
- Nachweise über vorherige Treffen, etwa anhand von Passstempeln, alten Reiseunterlagen wie Zugtickets, gemeinsamen Fotos, Chats oder Posts auf social Media, Brief- oder Mailkorrespondenz
- Sofern vorhanden: Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland
Sätze, die in jeder Beziehung in der Quarantäne fallen
Regeln für Geschäftsreisende oder wenn die Einreise sonst zwingend nötig ist
Sofern die Einreise aus beruflichen Gründen oder sonst wie zwingend nötig ist, kann man das grundsätzlich auch quarantänefrei tun. Das gilt etwa für
- Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal
- ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Angestellte, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit in Deutschland weder aufgeschoben noch im Ausland ausgeführt werden kann
- Transportpersonal, wie etwa im Güter- oder Personentransport
- Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
- Seeleute zum Zweck der Durchreise, damit sie an einen Abfahrthafen oder Flughafen gelangen
- Personen, die Schutz aus humanitären oder medizinischen Gründen benötigen
- Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer
An der Grenze müssen die pass- und visarechtlichen Bestimmungen erfüllt sein. Fachkräfte müssen ausserdem eine Erklärung des Beschäftigungsverhältnis vorweisen, etwa anhand eines Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber muss ausserdem schriftlich bescheinigen, dass die Arbeit in Deutschland unaufschiebbar und nur vor Ort möglich ist. Diese Bescheinigung muss ausserdem die Arbeitstätigkeit beschreiben.
Bei Geschäftsreisen sollte man diese Erklärung dabeihaben, die von beiden Geschäftspartnern eigenhändig unterzeichnet werden muss. Möglich ist auch die Einreise von Geschäftsreisenden, wenn sie eine Messe besuchen. Hierfür braucht man folgende Dokumente:
- Bei Messeausstellern eine Bestätigung des Veranstalters über deine Teilnahme
- Bei Messebesuchern die Eintrittskarte zur Messe sowie die Bestätigung mindestens eines Messeausstellers über eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin vor Ort auf der Messe
Regeln für Auszubildende und Studierende
Alle, die in Deutschland studieren oder sonst eine Ausbildung machen, dürfen zu diesem Zweck auch grundsätzlich einreisen. Dafür will die Grenzkontrolle folgendes sehen:
- Ein Visum zum Zweck der Ausbildung
- Eine Bestätigung deines Ausbildners oder deiner Schule in der bestätigt wird, dass deine physische Präsenz trotz Corona erforderlich ist
Als Austauschstudentin oder -student kann man einreisen, wenn das Studium nicht vollständig von der Schweiz aus machbar ist. Die meisten deutschen Hochschulen führen das Wintersemester 2020/21 in einer Mischung aus Online- und präsenzpflichtigen Veranstaltungen durch. Ein gesonderter Nachweis der Präsenzpflicht muss man nicht vorweisen, dafür aber die Immatrikulationsbestätigung.
Internatschülerinnen oder -schüler können auch einreisen ohne in Quarantäne zu müssen. Dafür müssen sie die Internatsschulanmeldung dabei haben.
Sofern man nach Deutschland reisen musst, um die ausländische Berufsqualifikation nachzuweisen, ist das auch eine Ausnahme. Dafür benötigt man ebenfalls einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers in Deutschland.
Regeln für Durchreisende
Wer Deutschland auf dem Landweg überquert, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Überqueren heisst, dass man mit Auto oder Zug in ein anderes Land fahren möchte, zum Beispiel auf dem Weg nach Dänemark. An der Grenze muss man glaubhaft machen, dass
- der Aufenthalt in Deutschland auf die unmittelbare Durchreise beschränkt und
- die Einreise in den Zielstaat überhaupt gestattet ist.
Glaubhaft ist man etwa mit entsprechender Fahrkarten oder einer Bescheinigung des Zielstaates für die Einreise.
Regeln für Einkaufs- und weitere Touristen
Für Einkaufs- und andere Touristen gelten voraussichtlich Ausnahmeregelungen. So soll ein 24-stündiger Aufenthalt in Baden-Wüttemberg auch möglich sein, wenn man aus einem Schweizer Grenzkanton kommt. Diese Regelung soll ab Samstag gelten.
Mit Material der sda.
