«Tötete aus Bequemlichkeit»: Schweizer Tierschutz zeigt Tierärztin im Fall Ramiswil an
Die Solothurner Behörden töteten im November 2025 auf dem Bodenhof in Ramiswil 122 Hunde. Das Volkswirtschaftsdepartement liess das Vorgehen von einer Anwaltskanzlei untersuchen und publizierte im Juli den Bericht. Nun zeigt der Schweizer Tierschutz die Kantonstierärztin und den Chef des Amts für Landwirtschaft wegen Verdachts auf Tierquälerei und Amtsmissbrauch an. Zudem verlangt die Organisation mit einer Aufsichtsanzeige von der Regierung, ein Systemversagen zu untersuchen. Präsident und Rechtsprofessor Peter V. Kunz erklärt, warum er zu diesen scharfen Mitteln greift.
Was werfen Sie der Solothurner Kantonstierärztin und ihrem Vorgesetzten vor?
Peter V. Kunz: Dass sie ihren Job nicht gemacht haben. Sie kontrollierten zu wenig und intervenierten zu spät. Stattdessen plauderten sie mit der Tierhalterin. Die Behörde nennt ihren Kurs «konsensual». Diese Plauderpolitik war verheerend für die Tiere. Als die Verantwortlichen das Chaos im November 2025 endlich erkannten, handelten sie zudem nicht mit Augenmass, sondern wollten den Fall schnell und radikal beenden. Sie kontrollierten an einem Donnerstag und entschieden am selben Tag, alle Hunde zu töten. So konnten sie die Probleme noch vor dem Wochenende vom Tisch haben. Es scheint mir, sie töteten aus Bequemlichkeit.
Der Kanton stufte die Herdenschutzhunde als aggressiv ein und hielt eine Unterbringung in der Schweiz für unrealistisch.
Die Behörden wechselten ihre Begründungen. Im November 2025 gaben sie an, die Tiere seien wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr zu retten gewesen. Das war schlicht falsch. Die meisten Hunde waren gesund. Also passten die Behörden ihr Narrativ an und bezeichneten die Herdenschutzhunde plötzlich als nicht sozialisierbar. Auch das ist falsch. Es waren viele Welpen und Junghunde darunter. Wenn diese sauber betreut werden, sind sie sozialisierbar.
Wie hätten die Behörden vorgehen sollen?
Es hätte nie so weit kommen dürfen. Sie hätten aber im November 2025 schliesslich jedes Tier einzeln prüfen und erst dann entscheiden sollen. Der Schweizer Tierschutz hätte die meisten Hunde über das Wochenende in Tierheimen unterbringen können. Danach hätten die Behörden sie individuell kontrollieren können. Wir haben schon früher Hunde vom Bodenhof übernommen und vermittelt.
Ein Polizist schoss auf zwei Hunde, die in den Wald geflüchtet waren. Gemäss Untersuchungsbericht war das in Ordnung.
Das bezweifeln wir. Es waren ja keine verwilderten Hunde, die sofort getötet werden mussten. Die Behörden hätten sich auch hier Zeit für eine bessere Lösung nehmen müssen. Die Flucht in den Wald rechtfertigt keinen Abschuss. Zudem erhielten die zwei Hunde danach noch ein Euthanasiemittel. Vermutlich lebten sie also nach den Schüssen noch. Für Abschüsse gelten klare Regeln. Die Staatsanwaltschaft soll prüfen, ob sie eingehalten wurden.
Wir töten Kühe, um sie zu essen. Haben Hunde aus Ihrer Sicht mehr Würde?
Das Recht behandelt nicht alle Tiere gleich. Bei Tierversuchen zum Beispiel hat das Bundesgericht klargestellt, dass diese umso problematischer sind, je näher die Tiere den Menschen sind. Doch Hund und Kuh haben zumindest denselben Grundanspruch: Sie müssen korrekt gehalten und dürfen nur tierschutzkonform getötet werden.
Warum wollen Sie die Behörden vor Gericht sehen?
Wir wollen ein Zeichen setzen. Die Behörden in der Schweiz machen es sich im Tierschutzvollzug oft zu einfach. Sie suchen den Konsens mit Tierhaltern, statt konsequent durchzugreifen. Das hat man auch im Fall Hefenhofen gesehen. Gerade in ländlichen Kantonen wie Solothurn und Thurgau ist die Politik zu freundlich zu Nutztierhaltern. Deshalb reichten wir zusätzlich zur Strafanzeige eine Aufsichtsanzeige ein. Die Solothurner Regierung soll das Totalversagen ihrer Behörde untersuchen.
Behördenvertreter standen wegen dieses Falls kurz vor einem Burnout. Mit den Anzeigen erhöhen Sie den Druck und beschäftigen die Verwaltung.
Die Kaderleute, die wir anzeigen, verdienen sehr gut. Wenn sie sich nicht fähig fühlen, ihren Job korrekt zu machen, sind sie am falschen Ort.
Gegen Hofbesitzerin Marianne B. und drei Männer läuft bereits ein Strafverfahren wegen Tierquälerei. Ist der Vorwurf gegen sie noch haltbar, obwohl die meisten Tiere gesund waren?
Ja, sie trägt weiterhin die Hauptverantwortung, weil sie zu viele Tiere hielt. Man kann ein Tier auch durch Vernachlässigung quälen. Wenn Sie 20 Katzen in einer 3-Zimmer-Wohnung halten, vernachlässigen Sie diese, auch wenn Sie sie jeden Abend streicheln.
Der Schweizer Tierschutz galt als brave Spendensammelorganisation mit Behördennähe. Warum ändern Sie den Kurs?
Weil ich mich als Anwalt der Tiere sehe. Sie brauchen eine starke Stimme. Wenn wir als älteste und grösste Tierschutzorganisation der Schweiz nicht mit allen rechtlichen Mitteln für sie kämpfen, wer dann? Ich trete bewusst aggressiver auf als meine Vorgänger. Dafür werde ich teilweise kritisiert. Aber mit schönen Reden lösen wir keine Probleme. (schweizheute.ch)
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