«Wenn du einen anderen Mann triffst, bringe ich dich um»: Wie der Fall Ramiswil eskalierte
Am Anfang stand vor allem die Hofbesitzerin Marianne B. im Fokus. Doch inzwischen hat die Solothurner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Tierquälerei ausgeweitet: Sie ermittelt auch gegen drei Männer aus dem Umfeld der 57-Jährigen, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtete.
Einer von ihnen ist ihr Ex-Partner, der auf dem Bodenhof lebte. Marianne B. wirft ihm vor, sie bedroht zu haben. Sie habe einen Femizid befürchtet und deshalb den Hof verlassen, sagte sie sinngemäss in einer Einvernahme. Nach ihrer Abreise verschärfte sich die Lage der Tiere.
Der Ex-Partner duldete einen Angestellten von Marianne B. nicht auf dem Hof und verjagte ihn mit Gewalt. Der nächste Angestellte war überfordert und schaltete das Veterinäramt ein.
Die Probleme auf dem Hof waren komplexer als bisher bekannt. Marianne B. hielt zu viele Tiere und war für die Verwahrlosung mutmasslich mitverantwortlich. Zugleich trug die von Gewalt geprägte Beziehung wohl zur Eskalation bei.
Regierungspräsident spottet: «Jetzt flennt sie»
Der abtretende Berner Regierungspräsident Christoph Neuhaus (SVP), selbst Pferdezüchter, reagierte auf diese Differenzierung mit Spott. In einer öffentlichen Facebook-Gruppe schrieb er: «Jetzt flennt sie ‹Femizidgefahr›. Völliger Realitätsverlust. Nur Therapie und Justizvollzugsanstalt sind angemessen.» Damit verletzt er die Unschuldsvermutung. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat bisher nicht einmal entschieden, ob sie Anklage erhebt.
Auch die Tierschutzorganisation Anihelp hält daran fest, Marianne B. sei allein verantwortlich. Die Organisation schreibt auf Facebook: «Die Hofbetreiberin ist kein Opfer, sie ist eine Täterin und Lügnerin – und genauso muss auch das Strafmass sein.»
Brisanter Hintergrund: Die Anihelp-Präsidentin aus Thun steht in einem persönlichen Rechtsstreit mit der Hofbesitzerin. Es ging um die Hündin, die die Familie von Marianne B. in Bern hielt. Sie gehört zu einer Rasse, die in Solothurn verboten ist, in Bern aber erlaubt. Die Familie übergab das Tier einem Bekannten zum Hüten. Dieser war überfordert und liess es von Anihelp abholen.
Marianne B. forderte die Hündin später für ihre Familie in Bern zurück. Die Tierschützerin verlangte von ihr eine Verzichtserklärung – sonst werde sie Missstände bei Marianne B. auf Facebook publik machen. Marianne B. ging nicht darauf ein. Die Tierschutzpräsidentin veröffentlichte die Beiträge.
Deshalb zeigte die Familie die Tierschutzpräsidentin an. Die Berner Staatsanwaltschaft verurteilte sie im März per Strafbefehl wegen versuchter Nötigung. Die Begründung: Sie habe ein zulässiges Mittel – die Information über tierschutzwidrige Haltungsbedingungen – für einen unzulässigen Zweck eingesetzt und damit die Handlungsfreiheit von Marianne B. rechtswidrig eingeschränkt.
Die Tierschutzpräsidentin wehrt sich gegen den Strafbefehl. Nun kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Er ist vorbestraft wegen häuslicher Gewalt
Auch die häusliche Gewalt auf dem Bodenhof hat eine Vorgeschichte. Schon 2018 eskalierte die Beziehung. Damals verurteilte die Berner Staatsanwaltschaft den Ex-Partner wegen versuchter Nötigung.
Bevor Marianne B. eine Reise nach München antrat, drohte er ihr: «Wenn du einen anderen Mann triffst, bringe ich dich um.» Die Aussage steht in einem rechtskräftigen Strafbefehl der Berner Staatsanwaltschaft. Er erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe.
Damals hatte er ein Alkoholproblem. Als er mit dem Trinken aufhörte, beruhigte sich die Beziehung vorübergehend. Doch dann häuften sich die Aggressionen wieder.
Auch ein späterer Vorfall ist aktenkundig: Er soll sie im Frühjahr 2025 so stark am Halstuch gepackt haben, dass sie einen Ohrring verlor.
Zudem soll er sie regelmässig beschimpft und bedroht haben. Mehrere Personen aus dem Umfeld von Marianne B. beschreiben ein Klima der Angst auf dem Bodenhof. Einige arbeiteten dort und verliessen den Hof, weil sie die Wutausbrüche des Ex-Partners fürchteten. Er soll sich «Hofherr» genannt haben. Der Hof gehörte ihm nicht.
Quellen aus dem Umfeld beschreiben die Beziehung als Wechsel aus Nähe und Angst, aus ruhigen und aggressiven Phasen. In einer Befragung bestritt er, dass sie Angst vor ihm gehabt habe.
Er machte ihr einen Heiratsantrag vor den Militärkollegen
Anihelp bestreitet auch, dass der Ex-Partner ein Problem gewesen sei. Als Beleg schildert die Organisation seinen Heiratsantrag. Er organisierte einen bekannten Militärmarsch. Danach soll er ihr vor seinen Kollegen den Antrag gemacht haben: «Sie fiel ihm dabei in die Arme. Und heute soll derselbe Mann plötzlich ein Stalker sein?»
Personen aus dem Umfeld von Marianne B. sagen, sie sei überrumpelt gewesen und habe vor Publikum kaum anders reagieren können. Zur Heirat kam es nicht.
Der Fall Ramiswil lässt sich nicht auf eine einfache Schuldgeschichte reduzieren. Tierhaltung, Gewalt und Überforderung griffen wohl ineinander.
Marianne B. und ihr Ex-Partner waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Im laufenden Verfahren gilt für beide die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
