Walliserin gab sich als Nichte von Christian Constantin aus: Gefängnisstrafe bestätigt
Eine Walliserin, die sich als Nichte von FC-Sion-Präsident Christian Constantin ausgegeben hat, um Betrugsdelikte zu begehen, muss eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten verbüssen. Dies hat das Bundesgericht bestätigt. Die Frau verschaffte sich mit gefälschten Identitäten unter anderem Mietwohnungen, Fahrzeuge und Kreditkarten im Wert von 190'000 Franken.
Die 49-Jährige wurde im April 2026 vom Walliser Kantonsgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und versuchter Nötigung zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Nicht nur den Onkel hat sie erfunden
In einem kürzlich von der Walliser Tageszeitung «Le Nouvelliste» veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts in allen Punkten bestätigt. Die Serienbetrügerin war zwischen 2014 und 2015 sowie zwischen 2018 und 2023 in den Kantonen Waadt und Wallis sowie im benachbarten Frankreich aktiv.
Um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen, gab sie sich als Nichte von Christian Constantin aus. Diese erfundene Verbindung zum Präsidenten des FC Sion verschaffte ihr Vertrauen, etwa bei Garagen, bei denen sie Fahrzeuge erhielt oder Reparaturen durchführen liess. Neben ihrem erfundenen Onkel erfand sie sich auch einen Lebensgefährten, der angeblich bei der Polizei tätig war, um Leistungen von Gewerbetreibenden zu erhalten.
Auch Familienangehörige betrogen
Zudem fälschte sie Dokumente, um Wohnungen zu mieten, für die sie anschliessend die Miete nicht bezahlte. Die Walliserin gab sich zudem als eine andere Person aus, um eine Kreditkarte zu erhalten.
So hat sie zahlreiche Menschen betrogen, darunter Freunde, Familienangehörige und Nachbarn. Sie brachte diese dazu, ihr Geld zu leihen, indem sie versprach, es zurückzuzahlen oder Rechnungen an ihrer Stelle zu begleichen, obwohl sie wusste, dass sie diese Darlehen unmöglich zurückzahlen konnte.
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet die Frau an einer Persönlichkeitsstörung, die auf einer psychotischen Persönlichkeitsstruktur beruht. Das Risiko eines Rückfalls ist demnach hoch. Gemäss dem Urteil der kantonalen Richter, das vom Bundesgericht bestätigt wurde, ist die Frau während des Vollzugs ihrer Strafe zu einer ambulanten Behandlung verpflichtet.
(Urteil 6B_370/2026 vom 11. August 2026)
(sda)
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