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Schweizer IS-Kämpfer im Irak: Bund muss erneut Situation prüfen

Schweizer IS-Kämpfer im Irak in Haft: Bund muss ein 3. Mal über die Bücher

04.06.2026, 12:0004.06.2026, 14:54

Der Bund muss zügig überprüfen, ob ein einstiger Schweizer IS-Reisender in einem irakischen Gefängnis inhaftiert und wie seine Situation dort ist. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Ohne die Mitwirkung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist es laut Bundesgericht illusorisch, weitere Informationen zu einem sehr wahrscheinlich im Irak inhaftierten Schweizer zu erhalten. Das höchste Schweizer Gericht hat eine Beschwerde des Anwalts des Gefangenen abgewiesen.

Der Rechtsvertreter forderte eine Anweisung ans EDA, dem heute 32-jährigen Inhaftierten im Irak sofortigen konsularischen Schutz zu bieten und alles zu unternehmen, um die Gefahr von Folter oder einer Hinrichtung zu bannen. Ans Bundesgericht gelangte der Anwalt, weil das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz die Sache für weitere Abklärungen ans EDA zurückwies.

Dem Westschweizer könnte die Todesstrafe drohen

Dorthin gelangt der Fall nach dem vorliegenden zweiten Urteil des Bundesgerichts zu diesem IS-Reisenden zum dritten Mal. Gegenüber dem Anwalt und auch öffentlich hat das EDA bekannt gegeben, dass es bei erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden keine aktiven Rückführungen mache.

Der Westschweizer reiste 2015 nach Syrien und schloss sich mutmasslich der Terrormiliz Islamischer Staat an. Mitte 2019 wurde er von den Syrian Democratic Forces verhaftet und inhaftiert. Es handelt sich dabei um ein von kurdischen Einheiten angeführtes Militärbündnis in Nord- und Ostsyrien.

Anfang Jahr wurde der Mann im Rahmen einer Aktion der US-amerikanischen Streitkräfte mutmasslich in den Irak überführt. Innerhalb der 23 Tage dauernden Operation wurden rund 5700 Männer aus den syrischen Gefängnissen in den Irak verlegt. Dort droht den früheren IS-Kämpfern ein Prozess und bei einer Verurteilung die Todesstrafe.

(Urteil 1C_260/2026 vom 22.5.2026) (sda)

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IS-Kämpfer in Grenzbereich gefangen
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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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zaunkönig
04.06.2026 15:28registriert November 2015
Ein Westschweizer zieht 2015 freiwillig in den IS-Krieg – und nun soll der Bund dreimal seine konsularische Pflicht prüfen? Die Ambivalenz: Die Todesstrafe unabhängig von der Schuld des Täters abzulehnen, ist richtig, Aber wer sich einer Terrormiliz anschliesst, die systematisch mordet und versklavt, hat seinen Anspruch auf staatliche Fürsorge zumindest moralisch verwirkt. Die Schweiz schützt Rechtsgrundsätze – Menschen aktiv zu schützen, die diese mit Waffen bekämpft haben, ist aber keine eindeutige Angelegenheit, insbesondere wenn der Straftäter sich freiwillig in diese Lage gebracht hat.
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insert_brain_here
04.06.2026 16:01registriert Oktober 2019
Wenn das BG so entscheidet dann muss das EDA wohl handeln, das heisst ja nicht dass sich jetzt irgendjemand ein Bein ausreissen muss. Ein höfliche E-Mal an die irakische Regierung mit der Bitte um einen fairen Prozess und eine Tafel Schoggi als Aufmunterung für den Inhaftierten sollten fürs erste reichen 👍
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Roman h
04.06.2026 17:05registriert März 2017
Natürlich bin ich gegen Folter und die Todesstrafe, wenn ich jetzt aber ganz ehrlich bin.
Mich stört es überhaupt nicht wenn ein IS Kämpfer im Irak Folter erleidet und hingerichtet wird.
Ich bin ja generell dagegen das sich das EDA für Leute einsetzt die freiwillig in ein Kriegsgebiet reisen aber wenn es sich dabei noch um ein Anhänger vom IS handelt.
Sorry aber
Dann soll er halt hingerichtet werden, zu dieser Aussage stehe ich
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