Erotik-Salon zahlte keine Sozialbeiträge – Geschäftsführer muss 254'313 Franken zahlen
Der Geschäftsführer eines Erotik-Salons im Kanton Waadt bezahlte den dort arbeitenden Hostessen keine Sozialversicherungsbeiträge, da die Firma sie als Selbstständigerwerbende behandelte. Die Ausgleichskasse verlangte später hohe Nachzahlungen. Das geht aus einem nun öffentlich aufgeschalteten Bundesgerichtsurteil von Ende August hervor.
Die Rechtslage sei unklar gewesen, argumentiert der Geschäftsführer. Er habe aufgrund einer angeblichen Praxis im Kanton Waadt und wegen der Beratung seines Treuhänders angenommen, dass die Hostessen selbstständig seien.
Der Geschäftsführer argumentierte, dass Sexarbeiterinnen aus der EU, die ihre Dienstleistungen während weniger als 90 Tagen in der Schweiz anbieten, als Selbstständigerwerbende gelten würden. Das Bestehen einer solchen Praxis ist laut dem Bundesgericht jedoch nicht nachgewiesen. Zudem müsse jeder Fall individuell geprüft werden.
Gerade aufgrund der unklaren Situation hätte der Geschäftsführer bei der Ausgleichskasse nachfragen müssen, sagt das Bundesgericht. Ausserdem habe einiges dafür gesprochen, dass die Hostessen wie Angestellte in den Betrieb eingebunden waren. Denn die Firma habe unter anderem die Preise bestimmt und das Geld der Kunden kassiert.
Das Gericht urteilt demzufolge, der Geschäftsführer habe grob fahrlässig gehandelt. Statt sich von seinem Treuhänder beraten zu lassen, hätte er eine zuständige Behörde um eine verlässliche Auskunft bitten müssen.
Der Geschäftsführer muss für den Schaden der Ausgleichskasse von rund 254'313 Franken aufkommen. Seine Beschwerde wurde abgewiesen. Zusätzlich muss er 8'000 Franken Gerichtskosten bezahlen. (hkl)
