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«Willkürliche Anklage»: Kritik an Anklageschrift im Bondo-Prozess

Anna Giacometti (Mitte) mit ihrem Verteidiger Patrick Dietrich (links) aufgenommen auf dem Weg zur Pause bei der Gerichtsverhandlung zum Bergsturz in Bondo, am Dienstag, 25. August 2026, in Pontresina ...
Die im Bondo-Prozess angeklagte Anna Giacometti und ihr Verteidiger (links).Bild: keystone

«Willkürliche Anklage»: Kritik an Anklageschrift im Bondo-Prozess

Um den Prozess zum Bergsturz von Bondo GR ist schwere Kritik aufgekommen. So bemängelt die Verteidigung, dass die Anklageschrift gegen die ehemalige Gemeindepräsidentin Anna Giacometti willkürlich sei.
25.08.2026, 15:4325.08.2026, 15:43

Der Verteidiger von FDP-Nationalrätin Anna Giacometti hat im Bondo-Prozess geltend gemacht, dass seine Mandantin vor dem Bergsturz 2017 alle Expertenempfehlungen umgesetzt habe. Sie treffe deshalb keine Schuld, und die Anklage sei völlig unberechtigt.

Die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia habe sich bei ihren Entscheiden betreffend Sperrung der Wanderwege in der Val Bondasca auf die Expertise der Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) sowie des externen Geologen gestützt. Sie habe alle Empfehlungen, die ihr die Experten abgegeben hätten, umgesetzt.

Der Verteidiger bezog sich dabei auf die Sitzung am 14. August 2017, an der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und Kantonsangestellte teilgenommen hatten. Dabei sei keine Schliessung der Wanderwege empfohlen worden.

Über den Mail-Verkehr in den Tagen vor der Sitzung zwischen dem kantonalen Amt und dem externen Geologen, bei denen eine Schliessung ein Thema war, sei Giacometti bis nach dem Bergsturz nicht informiert gewesen.

Gemeindevertreter seien nicht in der Lage, bei Naturgefahren die hochkomplexe Einschätzung der Gefahrenlage selbstständig vorzunehmen. Deshalb müssten sich diese auf die Aussagen der Experten verlassen.

«Grosse Gefahr für alle Gemeindepräsidenten»

Der Anwalt monierte auch, dass die FDP-Nationalrätin einer willkürlichen Anklage ausgesetzt sei. Entscheidungen würden zusammen mit dem ganzen Gemeindevorstand getroffen, und sie sei damals nicht für das Thema Sicherheit zuständig gewesen. «Meine Mandantin wurde einzig und allein angeklagt, weil sie damals Gemeindepräsidentin war», sagte er. Würde seine Mandantin verurteilt, stelle dies eine grosse Gefahr für alle Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten dar, da sie bei tödlichen Ereignissen in der Gemeinde immer Sorge haben müssten, belangt zu werden.

Wenn der Kanton nun behaupte, er sei für Empfehlungen nicht zuständig, so müsse das Amt für Wald und Naturgefahren sich überlegen, ob es sich nicht wieder wie vor 2011 in Amt für Wald umbenennen wolle.

Der Verteidiger erwähnte ausserdem, wie sich Giacometti direkt nach dem Unglück verhalten habe. Sie sei unverzüglich gemeinsam mit einem Gemeindemitarbeiter in die Gefahrenzone gefahren und von Haus zu Haus gegangen, um Bewohnerinnen und Bewohner vor der Gefahr zu warnen und sie zu bitten, ihre Häuser zu verlassen.

Anklage gegen Förster ohne Beweise

Der Verteidiger des angeklagten Gemeindeförsters hat derweil kritisiert, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nicht mit konkreten Beweisen untermauert würden. Er fordert für den Angeklagten einen Freispruch.

Konkret werfe die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter der Gemeinde Bregaglia vor, er habe die Gefahrenlage falsch eingeschätzt. Ausserdem habe er es pflichtwidrig unterlassen, dem Gemeindevorstand zur Sperrung der Wanderwege zu raten, auf denen dann beim Bergsturz am 23. August 2017 acht Menschen ums Leben kamen.

Der Anwalt führte aus, dass sein Mandant als Bindeglied zwischen der Gemeinde Bregaglia, den Kantonsmitarbeitern und dem externen Geologen fungiert habe. Er verfüge dabei als Förster nicht die Expertise, drohende Bergstürze zu antizipieren. Er habe sich deshalb auf die Einschätzung der Experten verlassen, die an einer Sitzung am 14. August 2017 keine Schliessung der Wanderwege als Massnahme empfohlen hätten.

Er bemängelte ausserdem, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift behaupte, der Förster habe eine Garantenstellung innegehabt und diese sei ihm bewusst gewesen. Dies treffe nicht zu und werde vonseiten der Anklage auch nicht mit konkreten Beweisen untermauert. Eine Garantenstellung betrifft Personen, die besondere Pflichten haben, einen Schaden oder eine Gefahr von anderen abzuwenden.

Ähnliche Vorwürfe bezüglich der Anklageschrift hatten bereits die zuvor plädierenden Verteidiger geäussert. Der Förster habe ausserdem keinerlei Entscheidungen - etwa über die Schliessung der Wanderwege - treffen können. Dieser Entscheid obliege dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bregaglia. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Bejat
25.08.2026 16:54registriert Oktober 2015
Die Verantwortlichen haben damals nach dem aktuellen Stand des Nichtwissens entschieden. Hinterher alles genauer wissen zu wollen scheint mir billig. Ich glaube nicht, dass das Geschehene die Involvierten kalt gelassen hat.
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Demokratie?Geldherrschaft!
25.08.2026 17:36registriert Mai 2026
Jaja, aktive, bekannte Gefahr mit z.B. Autos, jährlich mehrere hundert Tote, das interessiert keine Sau.

Aber hier jetzt auf einer möglicherweise fälschlicherweise unterlassene Warnung rumreiten in einem Strafprozess. Das ist einfach schäbig.
Es ist ein Natureereignis, niemand ist Schuld. Experten sind nicht dafür Verantwortlich jede Gefahr korrekt einzustufen und an alles zu denken. Klar sollen sie ihren Job möglichst gut machen, und falls nicht, den Job wechseln. Aber Strafverfahren?
Gefährliche Entwicklung!
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