Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe verurteilte das Obergericht den ehemaligen Politiker zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken und zu einer Busse von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
«Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie die Frau angegriffen und in den Schwitzkasten genommen haben», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung zu Diethelm. Dafür sprächen auch die Weichteilverletzungen im Inneren ihres Halses.
Für den Straftatbestand «Gefährdung des Lebens» – wie ihn die Staatsanwaltschaft beantragte – reiche das «jedoch noch nicht aus». Die Prostituierte habe zwar ausgesagt, dass ihr «schwummrig» geworden sei, allerdings habe sie nicht das Bewusstsein verloren.
«Worauf wir nach wie vor keine Antwort haben, ist das Motiv», sagte der Richter weiter. Er erwähnte dabei, dass sich der ehemalige SVP-Politiker im Jahr 2019 für K.-o.-Tropfen interessiert habe und beim Online-Shopping welche in seinen Warenkorb gelegt habe.
Kurz vor dem Treffen mit der Prostituierten in Zürich googelte er zudem «Chloroform kaufen Schweiz». Eine Erklärung für all das hatte Diethelm nicht. «Niemand ausser Sie wissen, wie es weitergegangen wäre, wenn die Frau sich nicht hätte wehren können.»
Tatsächlich sagte die Prostituierte in den Einvernahmen aus, dass sie einen chemischen Geruch registrierte, als Diethelm sie in den Schwitzkasten nahm. Zudem habe er ihr im Voraus gesagt, sie solle nach dem Treffen mit ihm an diesem Tag keine weiteren Termine mehr abmachen.
Mit seinem Urteil erhöhte das Obergericht das Urteil des Zürcher Bezirksgericht vom Sommer 2023 um einen Monat. Für den Staatsanwalt ist dies kein wirklicher Erfolg, denn er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Diethelm habe der Frau die Luft abgedrückt. «Die Rechtsmedizin geht von einem lebensbedrohlichen Vorfall aus», sagte der Staatsanwalt.
Die Anwältin der Prostituierten sagte, das Treffen mit Diethelm seien «die längsten Minuten ihres Lebens» gewesen. Er habe die Frau durch die ganze Wohnung gejagt und mehrfach angegriffen.
Diethelms Anwalt hingegen bezeichnete die Aussagen der Prostituierten als «inkohärent». Sie habe mehrere Versionen erzählt, die Vorgänge seien «erstaunlich unklar». Die zwanzig Verletzungen, die bei ihr gefunden worden seien, darunter Schürfwunden und Hämatome, könnten auch von anderen Freiern stammen.
Erstellt sei nur, dass Diethelm sie geschubst habe, nachdem sie ihn in den Finger gebissen habe. Der Anwalt forderte deshalb, den ehemaligen SVP-Politiker lediglich wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 500 Franken zu verurteilen.
Diethelm gab vor Gericht zu, die Frau geschubst zu haben. Alles andere, für das er hier angeklagt sei, habe aber nicht stattgefunden. «Es wurden mir Sachen unterstellt, die mich als Monster hingestellt haben.» Gott sei Dank habe sich sein Umfeld nicht davon blenden lassen. Er arbeite hauptsächlich mit Frauen zusammen. In dieser schweren Zeit hätten sie ihn immer gestützt. «Es gibt auch Frauen, die nicht alle Männer verteufeln.»
Der Ex-Politiker aus dem Wägital hatte sich im Jahr 2021 für Sado-Maso-Rollenspiele mit einer damals 26-jährigen Prostituierten getroffen. Im Whatsapp-Chat, in dem das Treffen vorbesprochen wurde, nannte er sich «devotes Schweinchen».
Als er nach dem Angriff auf die Prostituierte realisierte, dass sie wohl die Polizei angerufen hatte, flüchtete er auf die Strasse – dabei trug er immer noch Leine und Halsband. (sda)
Aber da träume ich wohl ein bisschen….
Das ist krass, keine Strafe hat der bekommen.
Also kann ich jetzt zu dem gehen, in übelst zurichten und dafür bekomme ich dann bedingt??