Gefängniswärter half Westschweizer Häftlingen, Beweise zu fälschen
Übersetzung
Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.
Ein ehemaliger Wärter des Waadtländer Gefängnisses La Croisée ist von der Waadtländer Staatsanwaltschaft verurteilt worden. Während mehrerer Monate überschritt der Gefängniswärter immer wieder die Grenzen: Er schmuggelte Haschisch ins Gefängnis, nahm Geld entgegen und übermittelte heimlich Nachrichten an Angehörige von Häftlingen. Zwischen April und August 2025 wurde der Wärter zunehmend zu ihrem Vermittler mit der Aussenwelt.
Alles scheint im April 2025 begonnen zu haben. Der Wärter holte ausserhalb des Gefängnisses bei Kontakten, die ihm ein Häftling genannt hatte, zweimal je 15 Gramm Haschisch ab. Er übergab die Drogen im Gefängnis und erhielt dafür jeweils 100 Franken. Einige Wochen später, Anfang Juni, tat er dasselbe für einen anderen Häftling. Dieses Mal besorgte er bei einem vom Gefangenen genannten Kontakt ein ganzes Stück Haschisch und schmuggelte es anschliessend ins La Croisée.
Für weitere illegale Dienste bezahlt
Der aus Marokko stammende Mann beschränkte sich nicht auf Drogenschmuggel. Am 1. Mai zahlte ihm ein Mann 80 Franken dafür, dass er einem Häftling eine Telefonnummer und eine E-Zigarette übergab. Der Wärter führte den Auftrag letztlich nicht aus, behielt das Geld aber trotzdem.
Der schwerwiegendste Teil des Falls spielte sich jedoch im Sommer 2025 ab. Der Mann wurde zum Verbindungsmann eines wegen Betrugs verurteilten Häftlings, der aus seiner Zelle mit Angehörigen kommunizieren wollte. Im Juli und August fotografierte der Wärter handschriftliche Nachrichten des Gefangenen und schickte sie nach draussen. Laut Staatsanwaltschaft zielten die Anweisungen unter anderem darauf ab, Beweismittel zu fälschen und die Einziehung von Vermögenswerten aus Betrugsdelikten zu verhindern.
In einer dieser Nachrichten fordert der Häftling seine Partnerin beispielsweise dazu auf, Zahlungsbelege für zwei Autos zusammenzutragen und Geschäftsvereinbarungen unterzeichnen zu lassen, die auf März 2024 zurückdatiert werden sollten.
Ein weiteres handschriftliches Dokument wurde bei einer Hausdurchsuchung am 26. August 2025 direkt in der Wohnung des Gefängniswärters gefunden. Darin verlangt der Häftling, dass einer Bekannten eine Nachricht übermittelt wird, damit rasch ein dritter Anwalt eingeschaltet werde. Er wolle unter anderem handeln, «bevor die Polizei die Beweise sicherstellt», die sich in seinem Besitz befänden.
Weil der Wärter bei diesen Vorhaben als Vermittler diente, wurde er der Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen. Hinzu kommen Amtsmissbrauch und passive Bestechung wegen der heimlich aus dem Gefängnis erbrachten Dienste.
Hormone und Steroide bei ihm zu Hause
Bei der Hausdurchsuchung machten die Ermittler eine weitere Entdeckung. Der Fall reichte damit weit über die Mauern von La Croisée hinaus. Bereits im Laufe des Jahres 2024, also noch vor den Taten im Gefängnis, hatte der Mann auf einer chinesischen Website Medikamente und anabole Substanzen bestellt. Er liess die Produkte zunächst ins benachbarte Frankreich liefern und brachte sie anschliessend heimlich in die Schweiz.
Einige Bestellungen gab er gemeinsam mit Bekannten auf. Bei ihm zu Hause fanden die Polizisten ein regelrechtes Sortiment: 44 Ampullen mit Wachstumshormonen sowie anabole Steroide und verschiedene Medikamente oder andere regulierte Substanzen. Sechs weitere Tabletten wurden an seinem Arbeitsplatz gefunden.
Nach Abschluss der Ermittlungen legte ihm die Staatsanwaltschaft sechs Straftaten zur Last. Diese reichen von passiver Bestechung und Amtsmissbrauch über Gehilfenschaft zu Geldwäscherei bis zu Verstössen gegen das Betäubungsmittel- und Heilmittelgesetz.
Der Staatsanwalt setzte die Strafe diesen Sommer auf sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren fest. Dabei handle es sich, wie er festhält, um eine Freiheitsstrafe, die «gerade noch» innerhalb der Grenze liege, die eine Erledigung des Falls per Strafbefehl erlaube. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken.
Der Verurteilte erhob keine Einsprache. Sein ehemaliger Arbeitgeber, der Waadtländer Strafvollzugsdienst Spen, bestätigte gegenüber watson zudem, dass der Mann nicht mehr als Gefängniswärter tätig ist.
