Bündner Jäger wegen Wolfsabschuss im Puschlav verurteilt
Der Jäger, der 2025 im Puschlav einen Wolf getötet hat, ist wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Jagd verurteilt worden. Der Mann muss eine Geldbusse zahlen, das Jagdpatent wird ihm jedoch nicht entzogen.
Die Bündner Justiz hat am 18. Juni einen Strafbefehl erlassen. Der Jäger hat das Urteil akzeptiert, womit es rechtskräftig ist. Die vom Tessiner Radio und Fernsehen (RSI) vorab verbreitete Nachricht wurde heute von der Bündner Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA bestätigt.
Der Täter handelte fahrlässig: Der Jäger tötete das Tier während der Jagdzeit ohne Vorsatz, achtete jedoch nicht ausreichend darauf, dass er auf ein geschütztes Tier schoss.
Der Jäger muss nun eine Geldbusse zahlen, die nach dem Bundesgesetz über die Jagd maximal 10'000 Franken betragen kann. Zudem muss er den Wert des erlegten Tieres ersetzen. Das Jagdpatent wird ihm hingegen nicht entzogen. Diese Massnahme ist beispielsweise vorgesehen, wenn eine Person eine andere Person vorsätzlich oder grobfahrlässig auf der Jagd tötet oder verletzt und die Gefahr besteht, dass sie ähnliche Straftaten begeht.
Hätte der Jäger das geschützte Tier vorsätzlich getötet, hätte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gedroht.
Abschuss am ersten Tag der Jagd
Die Ereignisse gehen auf den 1. September 2025 zurück, den ersten Tag der Hochjagd. Im Puschlav wurde der Kadaver eines männlichen Tieres mit einer Schusswunde gefunden. Da in diesem Zeitraum in der Region keine Abschussbewilligungen für Wölfe erteilt worden waren, wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Im Februar dieses Jahres beschloss die Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren gegen einen Jäger zu eröffnen, der nun verurteilt wurde. (sda)
