Schweiz
Justiz

Mann hat 39 Opfer mit falschen Uhrengeschäften getäuscht

Das Hauptzollamt Saarbr�cken zeigt in einem Pressekonferenz am Donnerstag (13.3.2008) beschlagnahmte Waren, darunter Tierfelle, Zigaretten und Plagiate von Markenartikeln. Im Bild: gef�lschte Rolex Uh ...
Eine gefälschte Rolex (Symbolbild).Bild: imago stock&people

Mann hat 39 Opfer mit falschen Uhrengeschäften getäuscht – verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat im Mai 2026 einen Mann schuldig gesprochen, der fast 40 Personen aus seinem Umfeld betrogen hatte. Er erbeutete dabei Gelder in der Höhe von über 834'000 Franken.
08.07.2026, 23:5909.07.2026, 02:38

Laut dem im Mai gefällten und nun veröffentlichten Urteil täuschte der Mann zwischen Februar 2022 und Juli 2024 insgesamt 39 Personen «arglistig». Er versprach ihnen, sich Zugang zu Rolex-Uhren zu verschaffen, sowie lukrative Investitionen in Uhren oder Kryptowährungen.

Gemäss dem Urteil ging der Beschuldigte stets gleich vor. Er gaukelte den Opfern vor, dass er dank angeblicher Beziehungen zu seinem ehemaligen Arbeitgeber, einer Uhrenfirma, Luxusuhren zu stark vergünstigten Konditionen beziehen könne.

Seine Spielsucht finanziert

Um die Täuschungen glaubhaft erscheinen zu lassen, erstellte er fingierte E-Mail-Adressen und gab sich als andere Person aus. Den Geschädigten legte er gefälschte Bestellbestätigungen, Kontoauszüge oder Briefe vor.

Für seine Taten betrieb er laut Urteil ein Schneeballsystem. Gelder von neuen Geschädigten nutzte er, um andere Geschädigte zu beruhigen oder Rückzahlungen vorzutäuschen. Mit seinen Machenschaften erbeutete er über 834'000 Franken. Das Geld verwendete er für Privates, zur Begleichung von Schulden und zur Finanzierung seiner Spielsucht.

Freiheitsstrafe von drei Jahren

Das Gericht sprach den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig. Sein Vergehen stufte es als «schwer» ein. Er habe mit einer «eindeutigen» und «zielgerichteten Bereicherungsabsicht» gehandelt, hiess es.

Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. 18 Monate werden ihm wegen bereits erstandenem Freiheitsentzug angerechnet. Für die restlichen 18 Monate wird ihm bei einer Probezeit von vier Jahren ein bedingter Vollzug gewährt. Zudem ordnete das Gericht eine Bewährungshilfe an. Er muss sich zudem wegen seiner Spielsucht beraten lassen.

Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist damit rechtskräftig. (sda)

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