Schweiz
Justiz

Seniorin musste sich nach Corona-Demo vor Polizei ausziehen: Genugtuung

Nacktleibesvisitation nach Festnahme an Luzerner Demo: Seniorin erhält Genugtuung

10.07.2026, 12:0010.07.2026, 12:41

Die Luzerner Polizei hat eine am Rande einer unbewilligten Kundgebung vorläufig festgenommene Frau mit einer Nacktleibesvisitation erniedrigend behandelt. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Es spricht ihr deswegen eine Genugtuung von 1000 Franken zu.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Frau gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern teilweise gut. Diese hatte eine Genugtuung von 1800 Franken gefordert, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.

Polizistin gebissen

Die damals 65 Jahre alte Frau hielt sich im Mai 2020 beim Bahnhof am Rande einer unbewilligten Kundgebung auf. Als die Polizei sie kontrollieren wollte, versuchte sie, dies zu verhindern. Die Polizei nahm sie vorläufig fest. Während des Transports ins Polizeihauptgebäude biss sie einer Polizistin in den Arm.

Zwei Polizistinnen unterzogen die Festgenommene darauf im Polizeigebäude einer Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung. Eine Körperhälfte blieb dabei stets bedeckt, der Intimbereich blieb unberührt.

«Nicht verhältnismässig»

Diese Nacktleibesvisitation sei nicht verhältnismässig sowie erniedrigend gewesen, stellte das Bundesgericht fest. Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass die Frau gefährliche Gegenstände auf sich trug, die nicht durch Abtasten hätten entdeckt werden können.

Die Frau wurde über 20 Stunden lang festgehalten und erst am nächsten Tag befragt. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe war dies ein übermässiger Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Die Frau hätte entlassen und zu einer späteren Einvernahme vorgeladen werden können, erklärte das Bundesgericht.

Gegen die Luzerner Polizei wurden zwar mehrere Strafverfahren eröffnet, sie wurden aber alle eingestellt. Die Beschwerdeführerin wurde 2023 per Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen. (sda)

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haarspalter
10.07.2026 13:53registriert Oktober 2020
Na ja - wenn sie eine Polizistin gebissen hat, wollte man bei ihr evt. Vampirbisse ausschließen.

Das ist die häufigste Ursache, wenn jemand plötzlich bissig wird.
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happywife_happylife
10.07.2026 16:51registriert Juni 2026
Ich fasse es nicht, was ich hier zum Teil lese. Die Frau hätte sich ausweisen können und alles gut. Dass sie sich geweigert hat, war ihr Recht. Ebenso war es die Pflicht der Polizei, die Person zur Abklärung auf die Wache mitzunehmen. Widersetzt sie sich mit Beleidigungen und sogar physischen Angriffen dieser Massnahme, verletzt sie meiner Meinung nach die Menschenrechte der PolizistInnen. Gefühlt wird dieses abartige Sozialverhalten immer häufiger und krasser, auch gegenüber Sani, Feuerwehr und Personal der ÖV. Und NEIN ich bin kein Law and Order SVPler, sondern seit 50+ Jahren SP-Mitglied.
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Allwissend
10.07.2026 15:39registriert Januar 2020
Traurig, wie renitente Querulanten auch noch eine Genugtuung bekommen. Eigentlich sollte sie für den Polizeieinsatz aufkommen müssen.
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