Warum die Prozesse von Crans-Montana bis zu 15 Jahre dauern könnten
Schnell soll es gehen – das ist seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana die einhellige Forderung. Bei der Aufarbeitung, bei den Schuldsprüchen, bei der Entschädigung der Opfer. Doch die Justiz folgt ihrem eigenen Rhythmus. Immer häufiger ist das Schreckgespenst zu hören, dass sich die Gerichtsverfahren bis zu 15 Jahre hinziehen könnten.
Auf diese Dauer stellt sich ein Opferanwalt ein, mit dem diese Zeitung sprach. Auch der beschuldigte Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, sagte jüngst in der «NZZ»: «Wir rechnen mit dem Ende des zivilrechtlichen Verfahrens in fünfzehn Jahren». Und selbst Laurent Kurth, der den runden Tisch des Bundes für aussergerichtliche Einigungen zugunsten der Opfer von Crans-Montana leitet, erwähnte in Interviews den gleichen Zeithorizont. Kann das wirklich sein?
Was beschleunigend wirken könnte
Um dieses Szenario zu verstehen, ist die Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilrecht wichtig. Im Strafverfahren zu Crans-Montana geht es darum, die Verantwortlichen der Brandkatastrophe zur Rechenschaft zu ziehen. Beim Zivilrecht steht dagegen die Frage im Mittelpunkt, in welchem Umfang die Opfer und ihre Angehörigen entschädigt werden.
Grundsätzlich handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren, wobei das Strafverfahren in der Regel zuerst abgeschlossen wird. Damit über Entschädigungsforderungen nicht erst danach entschieden wird, können Geschädigte eine sogenannte Adhäsionsklage einreichen. Auf diesem Weg machen sie ihre Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend. Im Fall eines Schuldspruchs können Schadenersatzzahlungen und Genugtuungsleistungen dadurch früher erfolgen. Ob die Brandopfer von Crans-Montana tatsächlich von dieser Beschleunigung profitieren, ist aber umstritten.
Strafrechtsexpertin Marianne Heer ist überzeugt: Die Anwälte der Opferfamilien haben alles Interesse daran, Adhäsionsklagen einzureichen. Auch der Walliser Staatsanwaltschaft käme das gelegen. «Wird ein Strafverfahren nicht genügend schnell abgewickelt, muss ein Gericht unter Umständen später die Strafe des Verurteilten reduzieren», sagt die ehemalige Luzerner Kantonsrichterin.
Sie erwartet, dass die Walliser Staatsanwaltschaft frühestens in einem Jahr Anklage erhebt. Das laufende Vorverfahren sei wegen der grossen Zahl der Geschädigten besonders aufwendig. Mehr als 70 Anwälte können an den Einvernahmen teilnehmen. Allfällige Urteile können sie später bis vor Bundesgericht weiterziehen. Weil zwischen den Instanzen jeweils gut und gerne zwölf Monate vergehen könnten, seien rechtskräftige Schuldsprüche und Entschädigungszahlungen erst in einigen Jahren zu erwarten, sagt Heer. Einen Zeithorizont von 15 Jahren hält sie jedoch für übertrieben. «Das wäre jenseits von gut und böse.»
Warum der Mediator dennoch vor 15 Jahren warnt
Auch Laurent Kurth rechnet damit, dass das Strafverfahren noch «mehrere Jahre» dauern wird. An seiner Aussage, wonach sich Zivilverfahren bis zu 15 Jahre hinziehen könnten, hält der Präsident des runden Tischs jedoch fest. Sie beruht auf dem Szenario, dass die Gerichte die Adhäsionsklagen nicht zulassen. «Dieses Risiko besteht, weil die Richter das ohnehin schon komplexe Dossier nicht noch komplexer machen wollen», sagt der ehemalige Neuenburger Regierungsrat.
Die Folgen wären einschneidend. Die Opferfamilien müssten ihre Ansprüche in separaten Zivilverfahren durchsetzen. Bei leicht verletzten Betroffenen wäre dies wohl innert weniger Jahre möglich – etwa bei einem Jugendlichen, der sich mit leichten Verbrennungen aus der Bar retten und sein Studium wieder aufnehmen konnte.
Ganz anders sähe es bei Schwerverletzten aus, bei denen noch lange kein Alltag einkehrt. Hier wären viele Expertisen nötig, bevor sich die Höhe einer Entschädigung bestimmen liesse. Ein endgültiger Gerichtsentscheid drohe in solchen Fällen erst mehr als zehn Jahre nach Abschluss des Strafverfahrens, sagt Kurth. Solch langwierige Verfahren wären nicht nur für die Betroffenen belastend. Sie könnten auch das gesamte System auf die Probe stellen. Denn es ist unklar, ob das Geld reicht, um alle Forderungen zu decken. Das hängt unter anderem von den Haftpflichtversicherungen der Verurteilten ab.
Was der runde Tisch bringen soll
«Im schlimmsten Fall führt die Angst vor ungenügenden finanziellen Mitteln zu einer Blockade», sagt Kurth. «Schwer verletzte Opfer könnten vor Gericht verlangen, dass keine Entschädigungen an Leichtverletzte ausbezahlt werden, solange über ihre eigenen Ansprüche noch nicht entschieden ist.» Die Entschädigung aller Betroffenen hinge dann vom Ausgang des letzten behandelten Falls ab.
Die Dauer der Verfahren wird allerdings nicht nur vom Schweregrad der Verletzungen beeinflusst. Komplex sind die Fälle zum Beispiel auch dann, wenn Versicherungen, Anwälte oder Gerichte das Verhalten von Opfern in der Brandnacht infrage stellen oder den Status von Angehörigen und deren Entschädigungsanspruch anzweifeln.
Gerade deshalb sei es so wichtig, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und aussergerichtliche Lösungen zu finden, betont Kurth. «So können wir den Betroffenen schneller helfen und weiteres Leid ersparen.» (schweizheute.ch)

