Die Behandelbarkeit von starkem Übergewicht steht einem Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht mehr von vornherein entgegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es passt damit seine Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Adipositas an.
Dabei berücksichtigt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass es sich bei der Adipositas um eine chronische, komplexe körperliche Krankheit handelt. Die Rechtsprechung sei deshalb dahingehend zu ändern, dass die grundsätzliche Behandelbarkeit einem Rentenanspruch nicht per se entgegenstehe.
Im Einzelfall ist gemäss den Ausführungen des Gerichts danach zu fragen, wie sich die Krankheit in Bezug auf die Leistung limitierend auswirkt. Jedoch besteht auch bei einer Adipositas die Pflicht zur Schadenminderung. Ein Anspruch auf eine IV-Rente setze in diesem Sinne voraus, dass die betroffene Person zumutbare diätische oder medikamentöse Therapien, Verhaltenstherapien oder Bewegungsprogramme unternehme. (dab/sda)
Nicht einmal die Wurzel des Zuckerrohrs, sondern die 70 “Formen” von Zucker, die in verarbeiteten Lebensmitteln zugesetzt und versteckt werden: von Glukosesirup bis zu High Corn Fructose Sirup, Maltose, Weizensirup usw. usw.
Eine ERHEBLICHE Zuckersteuer würde dazu beitragen, das Verhalten zu ändern, das durch die Subventionen der Agrar- und Ernährungsindustrie gefördert wird.
Seit über 30 Jahren!!
Das hat nichts mehr mit Genuss zu tun!!!
Es gibt bestimmt Menschen die nichts für Ihr Übergewicht können, dass ist Fakt. Sei es wegen Medikamenten oder anderen Gründen.
Aber, eine IV-Rente wegen übergewicht. Da sollte dann schon auch differenziert werden und ggf. an Bedingungen geknüpft sein.
Wenn jemand, der etwas dagegen machen könnte, IV-Rente kassiert ist dass ein falsches Zeichen.