Der Aargauer Regierungsrat will die Familienzulage vom schweizweiten Mindestansatz von 200 Franken pro Monat um zehn Franken erhöhen. Dies ist gemäss Regierungsrat «sinnvoll und finanziell tragbar». Die Mehrkosten betragen rund 17 Millionen Franken.
Die Zulagen erhöhten das frei verfügbare Einkommen von Familien, schreibt der Regierungsrat im am Freitag veröffentlichten Bericht zur Anhörung «Damit würde der Kanton Aargau als Wohn- und Arbeitskanton für Familien gestärkt.»
Die vorgeschlagene Erhöhung habe eine finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden sowie des Kantons und der Gemeinden zur Folge. In 21 Kantonen ist die Familienzulage höher als im Aargau.
Die Familienzulagen werden für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgerichtet. Die Ausbildungszulagen für Jugendliche liegen im Aargau mit 250 Franken pro Monat auf dem vom Bund vorgegebenen Minimum.
Der Regierungsrat möchte mit der vorgeschlagenen Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen auch die Transparenz der 45 Ausgleichskassen verbessern. Sie sollen künftig die Kennzahlen veröffentlichen müssen. Dies schaffe Transparenz und stärke den Wettbewerb zwischen den Familienausgleichskassen.
Die Familienzulagen für Erwerbstätige werden durch Beiträge von Arbeitgebenden und von Selbständigerwerbenden finanziert. Dabei tragen die Unternehmen die finanzielle Hauptlast. Bei der geplanten Erhöhung entstehen den Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden jährliche Mehrkosten in der Höhe von 14.7 Millionen Franken.
Der Kanton finanziert die Familienzulagen für Nichterwerbstätige vollumfänglich. Eine Erhöhung der Familienzulagen führt gemäss Regierungsrat zu Mehrkosten von 300'000 Franken.
Zudem rechnet der Kanton als Arbeitgeber bei der Erhöhung mit Mehrkosten von 1.1 Millionen Franken. Die Kosten steigen also um 1.4 Millionen Franken. Gemäss Schätzungen rechnet der Kanton im Gegenzug mit zusätzlichen Steuererträgen von jährlich 1.2 Millionen Franken. (aeg/sda)