Verstösse gegen Feuerverbot: Kanton Graubünden zeigt mehrere Personen an
Auf einem Grossteil des Kantonsgebietes in Graubünden herrscht aktuell ein absolutes Feuerverbot. Nicht ganz alle haben sich aber daran gehalten. Die Kantonspolizei Graubünden erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sie bisher vier Verstösse festgestellt habe.
Die beschuldigten Personen werden gemäss einem Mediensprecher der Polizei bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und diese entscheidet über das Strafmass. Glücklicherweise sei bei den offenen Grillfeuern kein Brand entstanden.
Dies im Gegensatz zum Kanton St. Gallen, wo seit dem 17. Juli im ganzen Kanton ein absolutes Feuerverbot gilt. Dort wurden gemäss einer Mitteilung vom Montag bereits rund 40 Verstösse festgestellt und es kam zu mehreren Bränden.
Andere Handhabung als im Nachbarkanton St. Gallen
In St.Gallen gilt anders als in Graubünden das absolute Feuerverbot pauschal auch für Siedlungsräume. Es ist etwa anders als in Graubünden auch im eigenen Garten nicht erlaubt, ein Feuer zu entfachen oder etwa Holzkohlegrills oder Feuerschalen zu benutzen.
In Graubünden ist der Siedlungsraum vom Verbot ausgenommen. Allerdings können die Gemeinden zusätzlich zum kantonalen Recht eigene, strengere Regeln erlassen. So sieht es das Gemeindegesetz vor, in dem es heisst:
Absolutes Feuerverbot in diversen Gemeinden
Zahlreiche Gemeinden haben aufgrund der Trockenheit von diesem Recht Gebrauch gemacht. So hat die Gemeinde Landquart ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Jegliche offenen Feuer im Freien sind verboten – ausgenommen Gasgrills.
Die Stadt Chur verbietet zwar das Grillieren auf dem Balkon nicht, hat aber – im Hinblick auf den Nationalfeiertag – ein Feuerwerksverbot verkündet.
In Ilanz/Glion sind ebenfalls auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Feuerwerkskörper erlaubt und es herrscht ein absolutes Feuerverbot im Freien. (leo/sda)
