Der bisherige und der neue Leihvertrag zwischen der Bührle-Stiftung und der Zürcher Kunstgesellschaft sollen vollständig veröffentlicht werden. Die Offenlegung soll erfolgen, sobald der neue Vertrag unterzeichnet ist.
Der Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft, dem Trägerverein des Kunsthauses, habe am Mittwoch beschlossen, dass sowohl der 2012 abgeschlossene Dauerleihvertrag zwischen der Stiftung Sammlung Emil Bührle, der Stifterfamilie und der Zürcher Kunstgesellschaft als auch der neue Ablösevertrag vollständig veröffentlicht werden. Die Dokumente sollen zugänglich gemacht werden, sobald der neue Vertrag unterzeichnet wurde.
Ursprünglich sollten die Dokumente bereits im Januar veröffentlicht werden. Nun wird eine Veröffentlichung im Februar angestrebt, wie das Kunsthaus Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mitteilte.
Die Bührle-Stiftung und das Kunsthaus stehen in der Kritik. Unter anderem darum, weil der Direktor der Stiftung selber untersucht hatte, ob unter den ausgeliehenen Werken solche mit problematischer Herkunft dabei sind. Gemäss Kritikern der Sammlung könnte Bührle zur Zeit des Zweiten Weltkriegs auch Kunstwerke gekauft haben von jüdischen Sammlern, die aufgrund ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten in Deutschland in wirtschaftliche Not geraten sind.
Die stiftungseigene Herkunftsforschung brachte bislang zu Tage, dass es bei keinem der Bilder hinreichend begründete Hinweise auf eine problematische Herkunft gibt. Das Kunsthaus Zürich hat nach Aufkommen einer heftigen Debatte darüber und nach einer Forderung der Stadt Zürich beschlossen, dass ein unabhängiges Expertengremium abklären soll, ob die Stiftung ihre Provenienzforschung richtig betrieben und die Ergebnisse korrekt präsentiert hat.
Emil Georg Bührle war durch Waffengeschäfte während und nach dem Zweiten Weltkrieg zum damals reichsten Mann der Schweiz geworden.
(yam/sda)