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Rentenalter 65 für Frauen: Bundesgericht entscheidet über Beschwerde

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Alle Richter lehnen AHV-Beschwerden ab: Rentenalter 65 für Frauen bleibt

Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert.
12.12.2024, 12:2212.12.2024, 13:08
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  • Im August 2024 hat das Bundesamt für Sozialversicherung seine Vorhersage für die Entwicklung der AHV-Finanzen angepasst. Die Prognosen waren aufgrund eines Fehlers zu negativ.
  • Für die AHV-Abstimmung 2022 (Angleichung des Frauenrentenalters und Erhöhung der Mehrwertsteuer) hat sich der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen gestützt.
  • SP und Grüne haben deswegen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Sie hatten jedoch keinen Erfolg. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt. Die Abstimmung wird somit nicht wiederholt.
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16:18
Bundesrat nimmt Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis
Der Bundesrat nimmt den Urteilsentscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die AHV-Abstimmung von 2022 zur Kenntnis. Er warte die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab und werde die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, hiess es in einer Medienmitteilung.

Die Korrektheit der Daten im gesetzgeberischen Prozess sei zentral für die Meinungs- und Entscheidfindung von Bundesrat, Parlament, Bevölkerung und politischen Akteuren, schrieb die Landesregierung weiter.

Zur Verbesserung und Sicherstellung verlässlicher Entscheidgrundlagen hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) angefragt, ein Mandat zur einmaligen Überprüfung der Qualitätssicherung der Daten, Prognosemodelle und Methodik bei Entscheidgrundlagen anzunehmen.

Zusätzlich sollen die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesgerichts in die Überlegungen des Bundesrates zur Qualitätssicherung von Entscheidgrundlagen einfliessen, wie es weiter hiess. (sda)
15:47
Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone «wütend und verbittert»
Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone hat sich «wütend und verbittert» gezeigt über die Ablehnung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 durch das Bundesgericht. Es sei ein Fehler festgestellt worden, doch sei dieser einfach banalisiert worden. Der Grund dafür sei, dass er die Frauen betreffe, monierte die Beschwerdeführerin und Genfer Politikerin.

«Man kann nicht einen Fehler banalisieren, der Konsequenzen für Tausende Frauen hat», sagte die frühere National- und Ständerätin. Frauen erhielten noch immer ein Drittel weniger Geld in der Rente und hätten ein grösseres Armutsrisiko.

«Wir akzeptieren nicht mehr, dass es einfach nicht so wichtig ist, wenn es um Frauen geht», fuhr Mazzone fort.
Zudem forderte die Grünen-Präsidentin eine Entschädigung für die Übergangsgeneration. Dabei handelt es sich um jene Frauen, die in den nächsten Jahren pensioniert werden und als erste von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind. Auch müssten Frauen endlich für die Kinderbetreuung bezahlt werden. Weiter verlangte Mazzone eine bessere Vertretung von Frauen in der Justiz. (sda)
15:46
Arbeitgeberverband: Annullierung hätte Fragen aufgeworfen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die einstimmige Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 begrüsst. Eine Annullierung hätte unverhältnismässigen Aufwand bedeutet und zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen aufgeworfen, hiess es in einer Mitteilung.

Die wichtigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV blieben damit bestehen, teilte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) am Donnerstag weiter mit. Weiter sei es im Sinne der Gleichberechtigung und der Lebenserwartung fair, wenn Frauen und Männer dasselbe offizielle Referenzalter haben.

Zudem bleibe der Verwaltung und auch der Bevölkerung «viel Aufwand und Ärger erspart». Mit einer Annullierung der Abstimmung wäre laut dem SAV unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuererhöhung, die seit 1. Januar 2024 gilt, obsolet worden. Was mit den dadurch bereits generierten Mehreinnahmen geschehen wäre, sei unklar.

Für die Arbeitgeber sei zudem klar, dass wegen des nach wie vor hohen finanziellen Drucks auf die AHV-Finanzen weitere strukturelle Massnahmen ergriffen werden müssten. Man erwarte vom Bundesrat eine tragfähige Lösung im Rahmen der AHV-Reform 2026, welche eine realistische Erhöhung des Referenzalters gemäss Lebenserwartung vorsieht. (sda)
15:39
Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone «wütend und verbittert»
Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone hat sich «wütend und verbittert» gezeigt über die Ablehnung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 durch das Bundesgericht. Es sei ein Fehler festgestellt worden, doch sei dieser einfach banalisiert worden. Der Grund dafür sei, dass er die Frauen betreffe, monierte die Beschwerdeführerin und Genfer Politikerin.

«Man kann nicht einen Fehler banalisieren, der Konsequenzen für Tausende Frauen hat», sagte die frühere National- und Ständerätin. Frauen erhielten noch immer ein Drittel weniger Geld in der Rente und hätten ein grösseres Armutsrisiko. «Wir akzeptieren nicht mehr, dass es einfach nicht so wichtig ist, wenn es um Frauen geht», fuhr Mazzone fort.

Zudem forderte die Grünen-Präsidentin eine Entschädigung für die Übergangsgeneration. Dabei handelt es sich um jene Frauen, die in den nächsten Jahren pensioniert werden und als erste von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind. Auch müssten Frauen endlich für die Kinderbetreuung bezahlt werden. Weiter verlangte Mazzone eine bessere Vertretung von Frauen in der Justiz. (sda)
15:23
Eine Wiederholung einer Volksabstimmung gab es noch nie
In der Geschichte der Schweiz ist es noch nie zu einer Wiederholung einer Volksabstimmung gekommen.

2019 hatte das Bundesgericht das Resultat über die mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen knapp gescheiterte CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe in der Ehepaarbesteuerung annulliert. Zu der höchstinstanzlich verordneten Wiederholung des Urnengangs kam es aber nicht, denn die CVP (heute: Die Mitte) verzichtete und lancierte stattdessen eine neue Initiative.

Der Bundesrat habe der Stimmbevölkerung 2016 Fehlinformationen geliefert und so die Abstimmungsfreiheit verletzt, befand das Bundesgericht damals. Die Landesregierung räumte zwei Jahre später ein, dass nicht 80'000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sind, sondern 454'000.

Eine zweite Abstimmungsbeschwerde gab es gegen das Resultat der Unternehmenssteuerreform II von 2008. Diese wies das Bundesgericht ab. Die SP hatte moniert, der Bund habe in den Abstimmungsunterlagen seine Steuerausfälle zu tief deklariert. Das Bundesgericht argumentierte mit der Rechtssicherheit, denn die Reform war bei seinem Entscheid bereits in Kraft. (sda)
15:09
FDP-Silberschmidt: Handlungsbedarf bei AHV
FDP-Vize-Präsident und Nationalrat, Andri Silberschmidt, nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die AHV-Abstimmung von 2022 zur Kenntnis. Das Ergebnis der Abstimmung sei nicht nur aufgrund der Zahlen, sondern wegen des Bedürfnisses nach Gleichstellung zustande gekommen.

Der Handlungsbedarf bei der AHV sei nach wie vor enorm, sagte der Zürcher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es gehe darum, die AHV für die nächsten Generationen sicherzustellen.

Nachholbedarf habe auch der Bundesrat. Es bedarf Leadership vom Bundesrat, damit die Gesamtreform der AHV in Angriff genommen werde, hiess es weiter. Der 30-Jährige erwartet so rasch wie möglich konkrete Vorschläge für die Reform. (sda)
15:04
Arbeitgeberverband: Annullierung hätte Fragen aufgeworfen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die einstimmige Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 begrüsst. Eine Annullierung hätte unverhältnismässigen Aufwand bedeutet und zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen aufgeworfen, hiess es in einer Mitteilung.

Die wichtigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV blieben damit bestehen, teilte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) am Donnerstag weiter mit. Weiter sei es im Sinne der Gleichberechtigung und der Lebenserwartung fair, wenn Frauen und Männer dasselbe offizielle Referenzalter haben.

Zudem bleibe der Verwaltung und auch der Bevölkerung «viel Aufwand und Ärger erspart». Mit einer Annullierung der Abstimmung wäre laut dem SAV unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuererhöhung, die seit 1. Januar 2024 gilt, obsolet worden. Was mit den dadurch bereits generierten Mehreinnahmen geschehen wäre, sei unklar.

Für die Arbeitgeber sei zudem klar, dass wegen des nach wie vor hohen finanziellen Drucks auf die AHV-Finanzen weitere strukturelle Massnahmen ergriffen werden müssten. Man erwarte vom Bundesrat eine tragfähige Lösung im Rahmen der AHV-Reform 2026, welche eine realistische Erhöhung des Referenzalters gemäss Lebenserwartung vorsieht. (sda)
13:40
Im Video: Das sagen Mattea Meyer und Vania Alleva
Die SP-Co-Präsidentin und die Präsidentin der Unia sind ebenfalls enttäuscht. Ihre Reaktion gibt es hier im Video:
13:38
Im Video: Das sagt Tamara Funiciello
«Wir sind wütend», sagt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Der Bund habe vor der Abstimmung falsch informiert.
13:20
Gewerkschaftsbund: «Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen»
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich nach der einstimmigen Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 enttäuscht gezeigt. «Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen», hiess es in einer Mitteilung.

Dies, obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform gewesen sei, teilte der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) am Donnerstag weiter mit. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewichteten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. «Obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart.»

Die fehlerhaften Finanzszenarien hätten den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB sei weiterhin davon überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Nach dem heutigen Urteil bleibe die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen, hiess es weiter. (sda)
13:15
SVP-Steinemann: Vernünftiger Entscheid des Bundesgerichts
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann findet den Bundesgerichtsentscheid zur Beschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters «sehr vernünftig». Es wäre rechtsstaatlich bedenklich, wenn die Abstimmung aufgrund von Prognosen wiederholt worden wäre, sagte die Zürcherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Viele andere Volksabstimmungen hätten demnach auch wiederholt werden müssen. Etwa aufgrund von Zuwanderungszahlen oder dem angeblichen Sicherheitsgewinn durch den Schengen-Beitritt, schrieb die Politikerin auf X.

Wäre die Abstimmung zum Frauenrentenalter wiederholt worden, hätte auch die Abstimmung zur 13. AHV wiederholt werden müssen, da die Ausgangslage anders gewesen wäre, wenn Frauen nur bis 64 arbeiten müssten, so Steinemann. (sda)
Barbara Steinemann, Nationalraetin SVP-ZH, spricht waehrend einer Medienkonferenz zur Lancierung des Abstimmungskampfs fuer die Volksinitiative "Ja zum Verhuellungsverbot", am Donnerstag, 14 ...
Bild: keystone
13:14
Die Begründung des Bundesgerichts
Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei seit diesem Jahr in Kraft. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Zudem würde es ansonsten an einer Rechtsgrundlage für den höheren Mehrwertsteuersatz fehlen.

Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiter sei vor dem Hintergrund der vorliegend umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente dieses Jahr angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben würden deshalb gegen die Aufhebung der Abstimmung sprechen. (sda)
12:58
Im Video: So demonstrieren Frauen gegen das höhere Rentenalter
12:52
Fix: Bundesgericht weist Beschwerden gegen AHV-Abstimmung ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar. (sda)
12:43
So wird in Lausanne gegen das Frauenrentenalter 65 demonstriert
Vor dem Bundesgericht wird mit Slogans auf mehreren Bannern gegen die Erhöhung des Rentenalters protestiert. «AHV mit 65, wir sagen immer noch nein» oder «Höhere Renten statt höheres Rentenalter», heisst es etwa.
AHV Bundesgericht
Bild: watson/rst
12:39
Alle fünf Richterinnen und Richter gegen Annahme der Beschwerde
Das Bundesgericht wird die Abstimmungsbeschwerden gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ablehnen. Keiner der fünf Bundesrichterinnen und Bundesrichter sprach sich am Donnerstagmorgen für die Annahme der Beschwerden aus. Der offizielle Entscheid steht noch aus und wird vor 13 Uhr erwartet.
12:01
Ablehnung von AHV-Beschwerden zeichnet sich ab
In der Diskussion der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts zu den Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung zeichnet sich eine Ablehnung der Beschwerden ab. Bisher haben sich drei Richterpersonen für eine Abweisung ausgesprochen.

Ein weiterer Richter hat beantragt, nicht auf die Beschwerden einzutreten, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt seien.

Das Richtergremium hat noch nicht abgestimmt und die Beratung ist noch nicht abgeschlossen. (sda)
Rentenalter Frauen Bundesgericht
Bild: watson
11:47
Nichteintreten als zweiter Vorschlag bei AHV-Beschwerden
Im Rahmen der öffentlichen Beratung hat sich der zweite Bundesrichter dafür ausgesprochen, dass nicht auf die Abstimmungsbeschwerden der Grünen und der SP Frauen eingetreten wird. Das fünfköpfige Richtergremium wird nun die Anträge diskutieren.

Der Bundesrichter führte aus, dass sich die Behörden der Fehler der im Abstimmungsbüchlein publizierten Zahlen selbst nicht bewusst gewesen seien. Der Rechenfehler sei erst nach der Abstimmung erkannt worden.

Darüber hinaus liege bei den Zahlen kein gravierender Fehler vor. Um auf Beschwerden wie die vorliegenden eintreten zu können, sei dies jedoch eine der Bedingungen.

Zudem müsse im Auge behalten werden, dass das Abstimmungsbüchlein nicht Inhalt von Beschwerden sein könne. Sie schliesse das Gesetz aus. Es gehe deshalb nicht an, dass dies auf Umwegen geschehe. (sda)
11:31
Referent beantragt Abweisung von Beschwerde gegen AHV-Abstimmung
Der Referent in der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts hat sich für die Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung vom September 2022 ausgesprochen. Eine Annullation der Abstimmung würde die Rechtssichtheit gefährden.

Der Richter hielt in seinen Ausführungen fest, dass Prognosen zum Finanzbedarf bei der AHV immer mit Ungenauigkeiten behaftet seien. Die im Abstimmungsbüchlein vom Bundesrat veröffentlichten Zahlen würden nicht derart stark von den später publizieren abweichen, dass sie als gravierender Fehler erachtet werden müssten. (sda)
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10:45 Uhr: Die Beratung läuft
von Ralph Steiner
Während im Gerichtssaal beraten wird, ist vor dem Bundesgericht nicht allzu viel los. Einige Journalisten und Gewerkschaften sind da, der Rest wartet drinnen das Urteil ab.
AHV Abstimmung Urteil Lausanne
Bild: watson/rst
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Fällt heute das Frauenrentenalter 65? Tamara Funiciello im Interview
von Ralph Steiner
Tamara Funiciello, wie zuversichtlich sind Sie?
In eine solche Verhandlung zu gehen, mit dem Gefühl, gewinnen zu können, ist schon recht viel. Ich bin sehr zuversichtlich, der Rechnungsfehler des Bundes ist gross, das Abstimmungsresultat zum Frauenrentenalter 65 war mit 50,6 Prozent unglaublich knapp. Aus einer demokratischen Sicht finde ich es nichts anderes als richtig, wenn man dem Rechnung tragen würde.

Die Zahlen des Bundes waren eine Prognose. Prognosen sind nicht exakte Angaben.
Natürlich. Das ist aber auch etwas, das ich mir vom Bundesrat wünsche. Dass er beginnt, Prognosen als solche zu kommunizieren. Wenn es um die AHV geht, kommuniziert der Bundesrat aber immer, dass ein grosses Loch bevorstehen würde. Der Bundesrat sagt nie, dass seine Prognosen auch nicht stimmen könnten. Genau so wurde auch die Kampagne zur AHV-Abstimmung im Jahr 2022 geführt. Dort sagte der Bundesrat, wenn das Frauenrentenalter nicht ansteigen würde, drohe ein grosses Loch. Das ist falsch.
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Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist seit einem Jahr eingeführt, die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters beginnt in drei Wochen. Kommt Ihre Beschwerde durch, könnte es kompliziert werden.
Korrekt. Aber es ist auch nicht richtig, dass die Frauen die Konsequenzen tragen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, da kann man keine bürokratischen Argumente vorbringen. Es kann nicht sein, dass die Frauen die Konsequenzen tragen für einen Fehler des Bundesrates. Kommt unsere Beschwerde durch, muss der Bundesrat Lösungen präsentieren.

Es gibt Stimmen, die sagen, dass, wenn ihre Beschwerde durchkommt, die Abstimmung zur 13. AHV-Rente auch wiederholt werden müsste. Weil diese durch das höhere Rentenalter der Frauen beeinflusst wurde. Was sagen Sie dazu?
Die 13. AHV-Rente wurde mit 58 Prozent angenommen. Das ist nicht das Gleiche wie die 50,6 Prozent beim Frauenrentenalter 65. Die Zahlen sprechen für sich. Es braucht keine Wiederholung der Abstimmung zur 13. AHV-Rente. Beim Frauenrentenalter geht es um 13'000 Stimmen.
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Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone auf dem Weg nach Lausanne
von Ralph Steiner
Sie führt die Beschwerde gemeinsam mit SP-Frau Tamara Funiciello an.
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09:08 Uhr: Guten Morgen aus dem Zug nach Lausanne
von Ralph Steiner
SP-Nationalrätin Tamara Funiciello ist gemeinsam mit SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer und weiteren Politikerinnen von SP und Grünen auf dem Weg nach Lausanne.

Zuvor fand im Nationalrat eine wichtige Abstimmung statt, dann gings vom Bundeshaus zügig an den Bahnhof.

Heute gegen Mittag fällt das Bundesgericht sein Urteil über die Beschwerde zur AHV-Abstimmung aus dem Jahr 2022.
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Die Beschwerdenführerinnen
SP-Nationalrätin Tamara Funiciello (im Bild an einer Protestaktion) und Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone führen die Beschwerde an. Gemeinsam mit zahlreichen Unterstützenden reisen sie heute nach Lausanne zum Bundesgericht.

watson ist in Lausanne vor Ort und berichtet live über das Urteil des Bundesgerichts.
Nationalraetin Tamara Funiciello, SP-BE spricht anlaesslich einer Feministischen Protestaktion gegen die AHV-21 Abstimmung vom vergangenen Sonntag, am Montag, 26. September 2022, in Bern. (KEYSTONE/Pe ...
Bild: keystone
Lisa Mazzone, Praesidentin Gruene Schweiz, spricht waehrend einer Medienkonferenz des Referendumskomitees gegen den "masslosen Autobahn-Ausbau" im Hinblick auf Abstimmung vom 24. November, a ...
Bild: keystone
06:05
Öffentliche Beratung
Das Bundesgericht führt seine Beratung öffentlich durch, was darauf hindeuten kann, dass die Meinungen der zuständigen Richterinnen und Richter auseinandergehen. Das Richtergremium besteht aus Zugehörigen der SP (2), Grünliberalen, Mitte und FDP.

Weil die zuständige Abteilung aktuell nur aus Männern besteht, wurden zwei der Richter durch zwei nebenamtliche Richterinnen ersetzt. Das Bundesgericht möchte so sicherstellen, dass die weibliche Perspektive gegeben ist. Die Urteilsverkündung wird gegen Donnerstagmittag erwartet. (rst)
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Genfer Justiz angewiesen, im Fall von homophoben Beschimpfungen gegen einen Serviceangestellten zu ermitteln. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE
06:00
Fällt heute das Frauenrentenalter 65?
Es ist ein wichtiger Tag für die SP und die Grünen. Heute entscheidet das Bundesgericht in Lausanne über deren Abstimmungsbeschwerde zum AHV-Reformpaket von 2022.

Grund für die Beanstandung sind zu negative Prognosen, was die Finanzen der AHV betraf. Im August dieses Jahres gab das Bundesamt für Sozialversicherungen bekannt, dass fehlerhafte Formeln angewandt wurden, die Zukunft der AHV sei zu schlecht dargestellt worden.

Allerdings hat sich der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen berufen. Das Stimmvolk hat die Angleichung des Rentenalters der Frauen an das der Männer mit 50,55 Prozent knapp angenommen. Ebenso die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, dort betrug der Ja-Anteil 55,1 Prozent.

SP und Grüne argumentieren, dass die Falschinformationen des Bundes die Debatte über das Frauenrentenalter beeinflusst hätten. Aus Sicht der SP muss die Abstimmung deswegen aufgehoben werden. Die Grünen fordern dies auch für die Vorlage zur Mehrwertsteuer.

In der Schweiz wurde bis jetzt einmal eine Abstimmung aufgehoben, es war die Heiratsstrafe-Initiative der CVP aus dem Jahr 2019. Der Bundesrat hatte im Abstimmungsbüchlein Prognosen gemacht, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten. Die Vorlage der CVP wurde an der Urne jedoch abgelehnt. (rst)
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Sturz der syrischen Regierung
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Syrer feiern auf dem Umayyad-Platz in Aleppo, Syrien.
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
12.12.2024 06:46registriert Oktober 2018
Frauen haben eine höhere Lebenserwartung, wollen aber weniger lange arbeiten…

Das Rentenalter für Frauen muss klar bei 65 bleiben
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MediumRare
12.12.2024 07:22registriert Oktober 2020
Gleichberechtigung ist schon was tolles, nicht wahr liebe Frauen. Für dass ihr länger lebt und länger AHV zieht, sollt ihr auch weniger lang einzahlen, das muss ja einleuchten. 🤦
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Sonichu
12.12.2024 07:10registriert Dezember 2022
Dann müsste man konsequenter Weise auch die Abstimmung über die 13. AHV für ungültig erklären. Das war ja damals auch ein Argument der Befürworter, dass die AHV sich das leisten könne, weil die Frauen nun später in Rente gehen.
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