Der Bundesrat nimmt den Urteilsentscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die AHV-Abstimmung von 2022 zur Kenntnis. Er warte die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab und werde die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, hiess es in einer Medienmitteilung.
Die Korrektheit der Daten im gesetzgeberischen Prozess sei zentral für die Meinungs- und Entscheidfindung von Bundesrat, Parlament, Bevölkerung und politischen Akteuren, schrieb die Landesregierung weiter.
Zur Verbesserung und Sicherstellung verlässlicher Entscheidgrundlagen hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) angefragt, ein Mandat zur einmaligen Überprüfung der Qualitätssicherung der Daten, Prognosemodelle und Methodik bei Entscheidgrundlagen anzunehmen.
Zusätzlich sollen die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesgerichts in die Überlegungen des Bundesrates zur Qualitätssicherung von Entscheidgrundlagen einfliessen, wie es weiter hiess. (sda)
Die Korrektheit der Daten im gesetzgeberischen Prozess sei zentral für die Meinungs- und Entscheidfindung von Bundesrat, Parlament, Bevölkerung und politischen Akteuren, schrieb die Landesregierung weiter.
Zur Verbesserung und Sicherstellung verlässlicher Entscheidgrundlagen hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) angefragt, ein Mandat zur einmaligen Überprüfung der Qualitätssicherung der Daten, Prognosemodelle und Methodik bei Entscheidgrundlagen anzunehmen.
Zusätzlich sollen die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesgerichts in die Überlegungen des Bundesrates zur Qualitätssicherung von Entscheidgrundlagen einfliessen, wie es weiter hiess. (sda)
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