Schweiz
Luftfahrt

Absturz der JU-52 bei Flims: Keine Hinweise auf technische Probleme

Ju-52-Drama: Keine Hinweise auf technische Absturz-Ursache + sofortiges Flugverbot

20.11.2018, 14:1320.11.2018, 16:17

Die Geschichte der «Tante Ju»

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Die Geschichte der «Tante Ju»
Am Piz Segnas oberhalb von Flims in Graubünden ist am 4. August 2018 ein mehrplätziges Flugzeug abgestürzt. Beim Flugzeugtyp handelt es sich um eine Junkers Ju-52, ein Oldtimer, der in den 1930er in Deutschland entwickelt und bis Anfang der 1950er Jahre gebaut wurde. (Bild: ju-air.ch)
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Bei der Untersuchung des Absturzes der Ju-52 im August bei Flims GR sind keine Hinweise auf technische Mängel gefunden worden, die den Unfall hätten verursachen können. Gleichwohl haben die beiden anderen Maschinen der Ju-Air ein vorläufiges Flugverbot erhalten.

Hier gehts zum ganzen Bericht

Die Motoren scheinen alle drei funktioniert zu haben. Beschädigungen an den drei Propellern weisen darauf hin, dass alle Motoren beim Aufprall mit hoher Drehzahl liefen. Das hält die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in einem am Dienstag publizierten Zwischenbericht zum Unfall fest. Auch Treibstoff war in «beträchtlichen Mengen» vorhanden.

Gleichwohl wurden technische Mängel am völlig zerstörten Flugzeug gefunden. Diese hatten laut der Sust aber keinen Einfluss auf den Absturz beim Piz Segnas, bei dem alle 20 Insassen starben. Die Korrosionsschäden an Holmen, Scharnieren und Beschlägen der Tragflügel werden dennoch als sicherheitsrelevant eingestuft. Das gleiche gilt für Mängel an neu angefertigten Motorenteilen.

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Vorübergehendes Grounding

Aufgrund des selben Baujahrs der zwei noch intakten Ju-52 von Ju-Air muss laut der Sicherheitsuntersuchungstelle damit gerechnet werden, dass vergleichbare Mängel auch bei diesen Schwesternflugzeugen vorhanden sind. Dort könnten sie «eine Beeinträchtigung der Flugsicherheit darstellen».

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat deshalb per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 verfügt. Die historischen Flugzeuge dürfen laut Bazl so lange nicht mehr fliegen, bis sichergestellt ist, dass die Maschinen diese Schäden nicht aufweisen oder bis diese behoben sind.

Die gefunden Schäden hätten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden können, hält das Bazl fest. Erst die Untersuchung des Flugzeugwracks habe die «schwerwiegenden strukturellen Schäden» zutage gefördert.

Ju-Air kooperiert

Die Ju-Air ist mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden. Nach dem Abschluss des Sommerflugbetriebs befänden sich die beiden betroffenen Flugzeuge ohnehin bereits in Dübendorf ZH zur umfassenden Jahreswartung, schrieb die Nostalgie-Fluggesellschaft. Es sei vorgesehen, den Flugbetrieb wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen.

Die Ju-Air hat nach eigenen Angaben bereits ein Projekt gestartet, um sicherzustellen, dass die beiden verbliebenen Flugzeuge keine Schäden aufweisen, wie sie bei der Unfallmaschine vorgefunden wurden. Das Unternehmen will dabei eng mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zusammenarbeiten.

Die Ju-Air will im kommenden Sommerhalbjahr wieder eine dritte Ju-52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Vorbereitungsarbeiten an einer zurzeit im deutschen Mönchengladbach abgestellten Maschine seien so weit abgeschlossen, dass das Oldtimer-Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne, schrieb sie. Die entsprechenden Bewilligungen würden derzeit beantragt. (aeg/sda)

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Video: srf
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