Hypo-Referenzzins unverändert – warum viele trotzdem eine Mietreduktion verlangen können
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz müssen vorerst keine höheren Wohnkosten wegen des hypothekarischen Referenzzinssatzes befürchten. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den für die Mietpreisentwicklung wichtigen Zinssatz am Dienstag unverändert bei 1,25 Prozent belassen.
Damit verharrt der Referenzzinssatz auf seinem historischen Tiefststand. Auf 1,25 Prozent war er im September 2025 gesunken. Zuvor hatte er bei 1,5 Prozent gelegen.
Konkret bleibt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz unverändert bei 1,31 Prozent. Da der Zinssatz kaufmännisch auf Viertelprozentpunkte gerundet wird, sinkt oder steigt der Referenzzinssatz erst, wenn eine entsprechende Schwelle überschritten wird. Diese liegt aktuell bei 1,13 Prozent für eine Senkung und bei 1,37 Prozent für eine Erhöhung.
Wann kommt es zum Anstieg?
Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte könnten Vermieter den Mietzins grundsätzlich um 3 Prozent erhöhen. Bei einer Senkung bestünde umgekehrt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von 2,9 Prozent einzufordern.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich. Mit einem Anstieg wird dagegen frühestens 2027 gerechnet: Die UBS erwartet den Schritt auf 1,5 Prozent Ende 2027, die ZKB erst Ende 2028 und Raiffeisen ab der zweiten Hälfte 2028. (leo/awp/sda)
Viele Mieter können weiterhin Mietsenkung verlangen
Viele Mieterinnen und Mieter können trotz des unveränderten Hypo-Referenzzinses von 1,25 Prozent weiterhin eine tiefere Miete verlangen. Denn zahlreiche Haushalte haben ihre Ansprüche aus den beiden Zinssenkungen des vergangenen Jahres bislang nicht geltend gemacht, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) am Dienstag mitteilte.
Der Referenzzinssatz sank im März 2025 von 1,75 auf 1,50 Prozent und im September auf 1,25 Prozent. Pro Senkung um 0,25 Prozentpunkte ergibt sich laut MVS in der Regel ein Senkungsanspruch von rund 3 Prozent. Allerdings müssen Mieterinnen und Mieter die Reduktion meistens selbst beim Vermieter einfordern.
Davon haben bislang offenbar nur wenige Gebrauch gemacht. Laut einer Auswertung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) hatten bis April 2026 lediglich knapp 12 Prozent der Mieter die zweite Senkung eingefordert.
Der Verband empfiehlt deshalb, den eigenen Anspruch etwa mit seinem Mietzinsrechner zu überprüfen. Seit der letzten Senkung seien damit rund 75'000 Mieten geprüft worden. In 67 Prozent der Fälle habe sich ein Senkungsanspruch ergeben. Im Durchschnitt ging es laut MVS um rund 65 Franken pro Monat.
Ob und wie stark die Miete tatsächlich sinkt, hängt allerdings vom jeweiligen Mietverhältnis ab. Vermieter können einem Senkungsbegehren unter bestimmten Voraussetzungen etwa gestiegene Kosten oder die Teuerung entgegenhalten. (leo/awp/sda)
