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Bericht stellt keine systematische Gewalt in Bundesasylzentren fest

Bericht stellt keine systematische Gewalt in Bundesasylzentren fest

18.10.2021, 10:0018.10.2021, 13:35
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Gewalt ist ein Problem in Bundesasylzentren - aber nicht systematisch.Bild: sda

Laut einem unabhängigen Bericht werden die Rechte von Asylsuchenden in Bundesasylzentren nicht systematisch verletzt. Allerdings hätten Mitarbeitende der privaten Sicherheitsfirmen in mehreren Fällen unverhältnismässigen Zwang angewendet.

Die Grund- und Menschenrechte in Bundesasylzentren würden grundsätzlich eingehalten, sagte Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, am Montag vor den Medien in Bern. Zu diesem Schluss komme der Bericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Er untersuchte im Auftrag des Staatssekretariats, ob Mitarbeitende privater Sicherheitsfirmen in den Bundesasylzentren unverhältnismässig Zwang ausübten. Der Bericht selbst wurde mit Beginn der Medienkonferenz veröffentlicht.

Vorwurf der Folter «nicht gerechtfertigt»

Im Mai hatte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schwere Vorwürfe gegen die vom Bund beauftragten Sicherheitsfirmen und andere Fachpersonen in Bundesasylzentren erhoben. Informationen deuteten auf schweren Missbrauch hin, der «in einzelnen Fällen den Tatbestand der Folter oder anderer Misshandlungen nach internationalem Recht» erfülle, teilte Amnesty mit. Konkret ging es um sieben Vorfälle.

In seinem Bericht kommt Oberholzer zum Schluss, dass es keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit des Sicherheitspersonals gebe. «Die teilweise von Nichtregierungsorganisationen oder Medien erhobenen Vorwürfe der Folter sind nicht gerechtfertigt und irreführend», erklärte Oberholzer, «die Grundrechte werden grundsätzlich eingehalten.»

«Unverhältnismässigkeit» in drei von sieben Fällen

In drei der sieben untersuchten Fällen hätten Mitarbeitende der Sicherheitsfirmen jedoch «unverhältnismässig und allenfalls auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert», sagte Oberholzer. Die Unterbringungen in einem sogenannten Besinnungsraum seien nicht gerechtfertigt gewesen. Diese Besinnungsräume bestehen meist aus Containern.

Da in sechs der sieben untersuchten Fällen eine Strafanzeige gegen die involvierten Mitarbeitenden eingereicht worden sei, sei jedoch «Gewähr für eine unvoreingenommene Untersuchung durch die Justizbehörden gegeben».

In drei weiteren Fällen seien die Zwangsmassnahmen gerechtfertigt gewesen, weil die betroffenen Asylsuchenden in hohem Masse unter Alkohol und dem Einfluss anderer Drogen gestanden hätten. In einem Fall bestehe hingegen «Zweifel, ob die Reaktion auf die Konfliktsituation adäquat war.»

«Jene drei Fälle, in denen die Sicherheitsleute unverhältnismässig handelten, sind drei Fälle zu viel», erklärte Gattiker. Die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste sollten besonnen und angemessen reagieren. Die Justiz prüfe die Vorfälle nun unabhängig. Die Strafanzeigen seien jeweils direkt nach den Vorfällen eingereicht worden.

14 Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen waren nach der Veröffentlichung der sieben Fälle suspendiert worden. Sie kommen nicht mehr in den Bundesasylzentren zum Einsatz. Ebenfalls wurden mehrere Mitarbeitende des SEM auf eine andere Stelle versetzt.

Einsatz privater Sicherheitsfirmen

Generell kritisch beurteilte Oberholzer den Einsatz privater Sicherheitsfirmen in den Bundesasylzentren. Es stelle sich die rechtspolitische Frage, wer solche Zwangsmassnahmen wie die Unterbringung in einem Besinnungsraum anordnen dürfe, erklärte er.

«Sicherheit und Ordnung ist primär die Aufgabe staatlicher Organe.» Freiheitsentzug wie die Unterbringen in einem Besinnungsraum müsse eigentlich von einem Polizisten angeordnet werden.

Oberholzer schlägt vor, etwa Schlüsselstellen bei der Sicherheit von Bundesasylzentren mit Polizisten zu besetzen. Diese könnten dann eine Unterbringung in einem Besinnungsraum anordnen. Auch an den Logen der Zentren sollen SEM-Mitarbeitende oder Polizisten eingesetzt werden. Die privaten Sicherheitsdienste würden dann «eine unterstützende Funktion» einnehmen.

Ausserdem empfiehlt er, dass präziser geregelt wird, wie disziplinarische Massnahmen wie etwa Unterbringungen in einem Besinnungsraum angewendet werden.

Besinnungsräume werden überprüft

Als «Sofortmassnahme» sei die Unterbringung in Besinnungsräumen in der Verordnung über die Bundesasylzentren aufgenommen worden, sagte Gattiker. «Wir werden den Einsatz der Besinnungsräume umfassend überprüfen und klären, ob es zusätzliche Regelungen braucht.»

Er könne sich auch vorstellen, Schlüsselstellen bei der Sicherheit mit SEM-Mitarbeitenden zu besetzen. Ein vollständiger Verzicht auf die Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen könne er sich jedoch nicht vorstellen - er wolle den weiteren Diskussionen jedoch nicht vorgreifen. (aeg/sda)

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