Die geplante Asylunterkunft im freiburgischen Giffers beunruhigt die Einwohnerinnen und Einwohner. Fast tausend Personen haben am Mittwochabend an einem Informationsanlass des Kantons teilgenommen.
Gemeindepräsident Othmar Neuhaus (CVP) brachte seinerseits die Missbilligung der lokalen Behörden gegenüber dem Asyl-Projekt vor den Versammelten zum Ausdruck.
Diese Art von Projekt wecke am Anfang immer Widerstand, sagte Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Staatssekretariats für Migration (SEM). Doch meist lege sich die Aufregung schnell wieder, wenn die Unterkunft erst einmal in Betrieb sei.
Die Wahl auf den Ort – das Freiburger Institut Guglera in Giffers – sei nicht willkürlich gefallen, sagte Regierungsrätin Anne-Claude Demierre. Es sei vielmehr der einzige Standort gewesen, der alle Anforderungen des Bundes erfüllt habe. Vor allem die Kapazität und die schnelle Verfügbarkeit hätten den Ausschlag gegeben.
Die Gemeindebehörden sind jedoch nicht vorgängig konsultiert worden. Sie haben am 9. Februar von Bund und Kanton vom Vorhaben erfahren.
Giffers ist der erste Standort für eines der neuen Bundesasylzentren im Rahmen der Neustrukturierung im Asylwesen. Ab 2017 sollen dort in einem Institutsgebäude bis zu 300 Asylsuchende aufgenommen werden. Die Gemeinde liegt im oberen Sensebezirk und zählt rund 1500 Einwohner. Vorgesehen ist, dass die französische Schweiz etwa 1300 der insgesamt rund 5000 erwarteten Asylsuchenden aufnimmt.
Das Institut Guglera ist ein Seminarzentrum, das unter anderem Integrations- und Förderprogramme für Jugendliche und junge Erwachsene anbietet. Das SEM erwirbt das Gebäude gemäss eigenen Angaben im Einvernehmen mit dem Kanton Freiburg. (sda)
Würde man immer so handeln, wäre kaum je irgendeine Lösung möglich.
Art. 26a Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung Asylsuchender
1 Anlagen und Bauten des Bundes können ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen zur Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre genutzt werden, wenn die Zweckänderung keine erheblichen baulichen Massnahmen erfordert und keine wesentliche Änderung in Bezug auf die Belegung der Anlage oder Baute erfolgt.
Sprich der Bund tut genau dass, was die Bürgerlichen, vom Volk abgesegnet, im NR beschlossen haben!