4 von 5 Asylsuchenden aus dem Maghreb werden in der Schweiz straffällig
80,5 Prozent aller Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten sind 2024 während ihres Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid straffällig geworden. Das berichtet der «Blick», der sich auf Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) beruft.
Die Quote ist damit deutlich höher als bei Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsstaaten. Bei diesen wurden 12,3 Prozent nach Strafgesetz mindestens einer Tat beschuldigt. Nochmals tiefer ist die Quote bei vorläufig Aufgenommenen (3,8 Prozent), Ukraine-Flüchtenden mit Schutzstatus S (1,9 Prozent), der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (1 Prozent) sowie Schweizerinnen und Schweizern (0,6 Prozent).
SEM-Sprecher Daniel Bach sagte gegenüber dem «Blick», dass die Zahlen auch für die Behörden neu seien. Gleichwohl sei dies nicht überraschend. «Junge Männer aus dem Maghreb sind hauptsächlich für die Zwischenfälle in Bundesasylzentren verantwortlich», sagt er. Gleichzeitig betont er, dass sich die allermeisten Asylsuchenden korrekt verhalten würden. «96 Prozent der Asylbevölkerung wurden im 2025 überhaupt keiner Straftat beschuldigt», so Bach.
Weiter verweist der SEM-Sprecher darauf, dass die allermeisten Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten keinen Anspruch auf den Schutz der Schweiz hätten. Es würden also vor allem diejenigen Personen kriminell, bei welchen ohnehin klar ist, dass sie nicht bleiben dürfen.
24-Stunden-Verfahren sollen Lage verbessern
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, hat der Bund unter Asylminister Beat Jans (SP) 2024 ein 24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende aus Nordafrika eingeführt. Dieses tatsächlich umzusetzen, gestaltet sich laut Bach aber als schwierig. So haben Betroffene die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, was den Prozess verzögern kann. Weiter würden Männer aus dem Maghreb sich zum Teil weigern, Fingerabdrücke abzugeben oder Termine wahrzunehmen.
In gewissen Fällen zeige das neue Verfahren aber schon Wirkung, sagt Bach. So hätten früher einige Gesuche gestellt und seien dann vor Abnahme der Fingerabdrücke direkt weitergereist – eine Methode, um Obdach und Verpflegung zu erhalten, ohne ein Verfahren und eine direkte Wegweisung zu riskieren. Solche Fälle können nun gemäss SEM schneller erfasst und verhindert werden. «Straffällige müssen die Schweiz rasch verlassen. Das ist eine Priorität der Asylstrategie», sagt Bach.
Langfristig bleibe das Ziel, dass Personen aus diesen Ländern in der Schweiz gar kein Asylgesuch mehr stellen sollen. So weit ist die Schweiz derzeit nicht. Gut laufe dafür die Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten. So wurde kürzlich mit Marokko ein Abkommen geschlossen, das die Identifizierungen vereinfacht. (dab)
