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Frau will Billett-Kontrolle von ZVV überlisten: Hunderte Franken Busse

Frau will ZVV-Kontrolleure mit Billett-Trick überlisten – es endet teuer

20.09.2026, 16:3320.09.2026, 16:33

In den Kantonen Zürich und Schwyz hat eine Frau probiert, mit einem bereits entwerteten ZVV-Billett Zug zu fahren. Das berichtet «Linth24». Dafür ist sie nun verurteilt worden.

A ticket collector punches two tickets in an InterCity train of the Swiss Federal Railways SBB from Berne to Biel, Switzerland, on November 27, 2009. (KEYSTONE/Gaetan Bally) 

Ein Kondukteur kontrolli ...
Ein Kontrolleur überprüft im Zug zwei Tickets. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE

Wie aus dem Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach hervorgeht, ereignete sich der Vorfall zwischen Dezember 2025 und Februar 2026. Sie kaufte am 2. Dezember 2025 ein Einzelbillett des Zürcher Verkehrsverbunds für 8.90 Franken. Dieses entwertete sie wenige Tage später. Anstatt es dann aber zu entsorgen, versuchte die Frau, das Billett für eine erneute Verwendung

Konkret versuchte die Frau gemäss «Linth24», die ursprüngliche handschriftliche Entwertung des Billetts mechanisch zu entfernen. Am 2. Februar 2026 entwertete sie dieses mit Abstempelung erneut und setzte sich damit am Bahnhof Pfäffikon SZ in einen Zug in Richtung Zürich Flughafen. Mit dieser Aktion erhoffte sich die Frau wohl, den Preis für die Fahrt von rund zehn Franken zu sparen – doch das klappte nicht. Denn ihr Trick flog auf.

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, handelte sie mit der Absicht, sich diese Transportleistung ohne entsprechende Bezahlung zu verschaffen, heisst es. Das Untersuchungsamt Uznach sah dabei zwei Straftatbestände: Einerseits handle es sich um Urkundenfälschung, zudem liege das geringfügige Erschleichen einer Leistung vor.

Das kam der Frau teuer zu stehen: Das Untersuchungsamt Uznach verhängte eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 50 Franken, also 500 Franken insgesamt. Dieser Vollzug wurde allerdings bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Direkt bezahlen muss sie eine Busse von 300 Franken plus 350 Franken Gebühren der Staatsanwaltschaft sowie 300 Franken Polizeigebühren. (dab)

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