Tanja landete wegen Schwarzfahrens im Gefängnis – so wie tausende andere pro Jahr
Am Ende klingelte die Polizei an Tanjas Tür. Einige Wochen zuvor war sie ohne Ticket in einen Bus gestiegen. Bereits als sie erwischt wurde, wusste sie, dass sie die hundert Franken für die Busse nicht bezahlen kann. Der Betrag schwoll auf 900 Franken an – unter anderem mit Mahngebühren und einer zusätzlichen Busse durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Für Tanja, suchtkrank und ohne Job, eine untilgbare Schuld. Eine Betreibung war bei ihr sinnlos. Ebenso eine Lohnpfändung. Bei ihr gab es schlicht nichts zu holen.
Neun Tage lang sollte Tanja deshalb ins Gefängnis. Ihre Busse mit all den Folgekosten war in eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt worden. Jeder Tag in Haft hätte 100 Franken ihrer Schuld getilgt. Für Tanja ein Schock. Zu diesem Zeitpunkt lebte ihre damals vierjährige Tochter bei ihr. «Die Polizei informierte mich, dass die Kesb dafür sorgen würde, dass sie während meiner Haft in ein Heim käme.» Diese Härte sei für sie das Schlimmste gewesen, was sie mit den Behörden je erlebt habe. «Und ich habe einiges angestellt und daher auch erlebt», schiebt Tanja nach.
In ihrer Not wandte sie sich an ihre Mutter. Schliesslich bezahlte ihr Stiefvater die Busse, sodass Tanja die Haft erspart blieb.
Mehr als die Hälfte der Hafteintritte wegen Bussen
In vielen ähnlichen Fällen klicken aber die Handschellen. 2024 – aktuellere Zahlen liegen nicht vor – sassen rund 5000 Personen wegen einer unbezahlten Busse oder Geldstrafe in einem Schweizer Gefängnis. «Diese rund 5000 Ersatzfreiheitsstrafen machen mehr als die Hälfte aller Hafteintritte aus. Das stellt für den Justizvollzug eine grosse Belastung dar, weil der administrative und personelle Aufwand trotz der kurzen Haftdauer gross ist. Dadurch fehlen Ressourcen, um sich um die schweren Fälle zu kümmern», sagt Christoph Urwyler. Er forscht am Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug und verantwortet die schweizweiten Monitoring-Daten für die Vollzugseinrichtungen.
Er weiss: Pro Tag sind im Schnitt 400 der total 7400 Plätze wegen Ersatzfreiheitsstrafen belegt. «Das sind mehr Plätze als die grösste Justizvollzugsanstalt in der Schweiz aufweist», sagt Urwyler. Derweil stossen die Schweizer Gefängnisse an ihre Belastungsgrenzen. Noch nie waren sie so voll wie Anfang 2026. Die Kantone sind auf der Suche nach Lösungen. Einige behelfen sich mit kurzfristigen Massnahmen wie Containerzellen.
«Wie teuer die Ersatzfreiheitsstrafen die öffentliche Hand zu stehen kommen, ist aber in der Politik und Gesellschaft noch zu wenig bekannt», sagt Urwyler. Jede inhaftierte Person koste pro Tag im Gefängnis 220 Franken. Auf ein Jahr hochgerechnet kosten alle Ersatzfreiheitsstrafen zusammen also mehr als 32 Millionen Franken.
Trotz voller Gefängnisse: Politik will an der Ersatzfreiheitsstrafe festhalten
Vor diesem Hintergrund erstaunt es, wie wenig Daten zu den Ersatzfreiheitsstrafen vorliegen. So gibt es unter anderem keine nationale Statistik über die ursprünglichen Delikte, die zur Busse oder Geldstrafe geführt haben. Einzig eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigt auf, dass im Kanton Zürich die meisten Ersatzfreiheitsstrafen auf Schwarzfahren zurückzuführen waren. Bussen aus dem Bereich des Strassenverkehrs wurden hingegen deutlich öfter bezahlt.
Die Studienautoren erklären dies wie folgt: «Klienten, welche im Bereich des Strassenverkehrs delinquieren, haben in den meisten Fällen Zugang zu einem Auto oder besitzen selber eines. Dies setzt zumindest gewisse eigene finanzielle Mittel voraus, was eher eine Bezahlung der Strafe ermöglicht.» Umgekehrt fehle den notorischen Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrern wohl eher die finanziellen Mittel, eine Fahrkarte zu lösen, schlussfolgern die Autoren.
«Dass eine unbezahlte Busse ins Gefängnis führt, ist völlig unverhältnismässig. Dadurch wird Armut bestraft», sagt Basil Weingartner. Er hat das Projekt «Freiheitsfonds Schweiz» mitinitiiert. Per Crowdfunding will der Verein 75'000 Franken sammeln, um damit die ÖV-Bussen jener mittellosen Menschen zu bezahlen, denen eine Haft droht. Das Projekt sei auf gutem Weg, sagt Weingartner.
Ab Juli werden Anfragen geprüft und die Schulden direkt bei den Behörden beglichen, sagt Weingartner. «Uns ist bewusst, dass wir nur einen beschränkten Teil aller Bussen übernehmen können. Es kann sein, dass nach drei oder vier Wochen das ganze Geld weg ist», sagt er. Eine zweite Crowdfunding-Phase schliesse der Verein zwar nicht aus, aber das Projekt sei nicht dauerhaft angedacht. «Uns geht es vielmehr darum, auf die Haftstrafen durch Schwarzfahren aufmerksam zu machen. Es liegt an der Politik und den ÖV-Betrieben, diese Problematik anzugehen», sagt Weingartner.
Allerdings hat der Nationalrat erst kürzlich eine entsprechende Motion von Jessica Jaccoud (SP) deutlich abgelehnt. Sie forderte für Bussen von bis zu 5000 Franken andere Massnahmen als die Ersatzfreiheitsstrafe. Der Bundesrat unterstützte den Vorschlag. Schliesslich setzten sich die Reformgegner durch. Sie befürchteten, dass es keine Sanktionen mehr für jene gäbe, die ihre Bussen nicht bezahlten. Und dass die Justiz alle gleich behandeln müsse – Arme wie Reiche.
Die Verkehrsbetriebe haben eigentlich Spielraum
Die Branchenorganisation des ÖV, Alliance Swisspass, will sich zur Kampagne des Freiheitsfonds nicht äussern. Mediensprecherin Michaela Ruoss hält fest, dass es für die ÖV-Betriebe zwar gemeinsame Regeln für den Umgang mit Fahrten ohne gültigen Fahrausweis gebe – wie etwa Zuschläge und Abläufe. Allerdings bestehe keine Vorgabe, ab welchem Zeitpunkt eine Strafanzeige zu erstatten ist. «Das liegt in der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens», sagt Ruoss.
Die SBB teilt auf Anfrage mit, dass sie bei wiederholten Verstössen oder nachgewiesenem Missbrauch strafrechtliche Schritte vorsieht. Ähnlich klingt es bei der BLS und dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV). Beide ÖV-Betriebe geben an, dass sie ebenfalls bei mehrfachem Schwarzfahren eine Strafanzeige einreichen würden – das heisse,«nicht bei einem Erst- oder Zweitfall innerhalb von zwei Jahren», präzisiert die ZVV-Sprecherin. Häufig kämen zum Schwarzfahren weitere Verstösse hinzu, heisst es bei der BLS. Etwa Beschimpfung des Personals oder Verweigerung von Personalien, die einen Polizeieinsatz zur Folge haben. Konkrete Zahlen will keines der angefragten Transportunternehmen nennen. Auch zu allfälligen sozialpolitischen Massnahmen nehmen die ÖV-Betriebe keine Stellung.
An eine mögliche Busse dachte sie nie, wenn sie ihren Stoff besorgte
Wie der Fall von Tanja zeigt, können Bussen wegen Schwarzfahrens wirkungslos sein. Kurz nach der nur knapp abgewandten Haftstrafe entglitt ihr die Kontrolle über ihr Leben. Die Sucht begann, alles zu bestimmen. Ihre Tochter kam in eine Pflegefamilie – und Tanja stürzte vollends ab. Sie wurde obdachlos, brach in Gebäude oder Autos ein, um ihre Sucht zu finanzieren. Mehrfach wurde sie dabei erwischt. Kam sie ins Gefängnis, sass sie stets auch ihre angesammelten Bussen wegen Schwarzfahrens ab. Wie viele sie insgesamt erhalten hatte, weiss sie nicht mehr. Aber: «Es waren viele.»
Diese hätten zu ihrem damaligen Leben dazugehört. «Wenn man auf dem Aff ist, denkt man nur daran, wie man an den Stoff kommt. Braucht es dazu den ÖV, ist es einem völlig egal, ob die Fahrt mit einer Busse endet», sagt Tanja. Die Ersatzfreiheitsstrafe habe auf sie daher keine abschreckende Wirkung gehabt. In den Wintermonaten sei ihr eine Haft sogar entgegengekommen. «Dann brauchte ich nicht auf den Strassen zu frieren, hatte ein Bett und warme Mahlzeiten.»
Der Fall von Tanja sei typisch, sagt Strafvollzugsexperte Urwyler: «Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft vor allem Menschen aus prekären Verhältnissen, die oft auch psychische Probleme oder eine Suchterkrankung aufweisen. In dieser Hinsicht sind sie im Gefängnis am falschen Ort.» Aufgrund ihres Gesundheitszustands seien die meisten auch nicht in der Lage, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Diese besteht vorwiegend aus körperlichen Tätigkeiten. «Man könnte prüfen, ob gemeinnützige Arbeit breiter ausgelegt werden könnte – etwa, dass Suchterkrankte etwas gegen ihre Sucht unternehmen. Dies würde schliesslich auch dem Gemeinwohl dienen», sagt Urwyler.
Tanja ist inzwischen seit sechs Jahren clean. Diesen Sommer beginnt sie eine Anlehre. Sie will ihre Chance packen. «Ich traue mich nicht mehr, ohne Billett mit dem ÖV unterwegs zu sein», sagt sie. Das Wissen um die möglichen Konsequenzen sei tief in ihr verankert. Deshalb löste sie auch schon mal ein Ticket, als sie ganz neu – und erstmals überhaupt – ein ÖV-Abo besass.
Bei knapp der Hälfte (46 Prozent) der Einträge im letzten Jahr handelt es sich um notorische Schwarzfahrerinnen oder Schwarzfahrer: Sie wurden mindestens drei Mal ohne Billett erwischt. Im Wiederholungsfall fallen die Bussen höher aus. Beim dritten Mal müssen Reisende ohne gültigen Fahrausweis 160 Franken zahlen – beim ersten Mal 90 Franken. Dazu kommt eine Fahrausweispauschale von 10 Franken oder der reguläre Fahrpreis.
Wie viele dieser Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer seitens der ÖV-Betriebe angezeigt werden, erhebt Alliance Swisspass nicht. (aba)

