Er habe besonders grausam und aus niedrigen Beweggründen gehandelt: Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Anklage wegen Mordes gegen einen 22-jährigen Schweizer erhoben.
Er hatte im April 2019 in einer Höhle bei Brugg AG einen Mann eingeschlossen. Das 24-jährige Opfer erfror. Der mutmassliche Täter war im März 2021 festgenommen worden. Er ist geständig.
Nun zeigt die Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Es gibt eine Vorgeschichte. Bereits am 31. März 2019 soll der mutmassliche Täter während einer gemeinsamen Wanderung im Tessin einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt haben. Konkret soll der Beschuldigte den jungen Zürcher auf einem Berggrat voller Absicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte. Nur durch Glück habe er mit leichten Verletzungen überlebt. Er wird deshalb auch wegen versuchten Mordes angeklagt.
Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten mehrere minderschwere Delikte vor, so zum Beispiel mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten.
Zum Motiv machte die Staatsanwaltschaft noch keine Angaben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fundort des Toten ist eine alte, einst von Menschenhand geschaffene Sandsteinhöhle am Bruggerberg oberhalb von Brugg. Privatpersonen hatten den verschütteten Einstieg freigeschaufelt und stiessen am Sonntag, 5. April 2020, im Innern des Gewölbes auf die sterblichen Überreste eines Menschen.
Abklärungen ergaben, dass es sich beim Toten um einen Mann handelte, der seit 7. April 2019 im Kanton Zürich als vermisst gemeldet war. Wie der 24-Jährige ums Leben kam, war zunächst unklar. (mlu/sda)