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Polizeirapport

Mann erschossen und in See versenkt: Zwei Männer im Thurgau angeklagt

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Mann erschossen und in See versenkt: Zwei Männer im Thurgau angeklagt

14.08.2023, 13:0914.08.2023, 15:22

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes gegen zwei Männer erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, 2007 einen 27-jährigen Ägypter mit mehreren Schüssen erschossen und danach im Barchetsee bei Oberneunform versenkt zu haben.

Der Barchetsee
In diesem See wurde der erschossene Ägypter gefunden.Bild: google street view

Die Anklage beim Bezirksgericht Frauenfeld richtet sich gegen einen 62-jährigen Schweizer und einen 58-jährigen Italiener, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Für beide Männer forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes.

Den beiden Männern werde vorgeworfen, ihr Opfer im Dezember 2007 unter einem falschen Vorwand an einen Waldrand in der Nähe von Frauenfeld gelockt zu haben. Dort hätten sie mit einer Pistole mehrmals auf den Mann geschossen, wobei sie den letzten Schuss gezielt auf den Kopf abgegeben hätten. Die Leiche wurde schliesslich im Barchetsee gefunden. Sie war beschwert mit einem 30 Kilogramm schweren Betonelement.

Die beiden Verdächtigen seien nicht geständig, sagte Fabian Mörtl, Medienverantwortlicher der Staatsanwaltschaft Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Für den angeklagten 62-jährigen Schweizer, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befinde, habe die Staatsanwaltschaft die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt. Der zweite Verdächtige befinde sich derzeit nicht in Haft.

Im März 2022 rollten die Strafverfolgungsbehörden den Fall neu auf, nachdem die Ermittlungen zuvor keinen Erfolg brachten. Die Kantonspolizei Thurgau wandte sich damals in der Fernsehsendung «Aktenzeichen XY ungelöst» an die Bevölkerung. Informationen nach der Fernsehsendung, umfangreiche Ermittlungen und Observationen haben schliesslich zu den Tatverdächtigen geführt.

Das geforderte Strafmass werde erst an der Hauptverhandlung bekanntgegeben, erklärte Mörtl. Für Mord gilt eine Freiheitsstrafe zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. (sda)

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