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Polizeirapport

Obergericht Zürich verurteilt Messerstecher zu 6 Jahren Gefängnis

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Obergericht Zürich verurteilt Messerstecher zu 6 Jahren Gefängnis

Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für einen jungen Messerstecher von 10 auf 6 Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Eine versuchte Tötung sah es nicht als erwiesen an. Der Beschuldigte soll aber des Landes verwiesen werden.
03.07.2026, 09:3703.07.2026, 13:02

Das Gericht sprach den 21-Jährigen wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Drohung schuldig. Trotz der tieferen Strafe verhängt es eine Landesverweisung von 10 Jahren, die für den gesamten Schengenraum gilt.

Unbestritten war, dass es im Februar 2024 in einem Heim in Bassersdorf ZH zu einem Angriff mit einem Messer kam. «Er hat die Frauen gezielt ins Gesicht geschnitten und sie dabei weitgehend fixiert», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Freitag. Man müsse, anders als die Staatsanwaltschaft, nicht davon ausgehen, dass ihm das Messer dabei leicht in den Hals der Opfer hätte ausrutschen können.

Handysüchtig und schlaflos

Der Grund für die Eskalation war wohl, dass der junge Mann sein eingezogenes Mobiltelefon zurückfordern wollte. Dieses nahmen ihm die Betreuerinnen über Nacht weg, weil er nächtelang daran durchspielte.

Er wisse selber nicht, was er vorhatte, sagte der Pakistaner am Freitag. Damals habe er kaum geschlafen, weil er süchtig nach Handyspielen gewesen sei. «Ich war wütend, sie wollten mir mein Handy nicht zurückgeben», sagte er. Auch wenn er nicht richtig sagen konnte, warum er damals austickte, versicherte der 21-Jährige, dass er niemanden töten wollte.

«Ich töte diese Schlampe»

Beim Angriff fiel auch der Ausruf «ich töte diese Schlampe». Er habe nicht gesagt, was er gemeint habe, sondern was er konnte, sagte der Verteidiger dazu. Für das Gericht war der Ausruf eine überschüssige Reaktion, «er hatte nicht die Absicht, jemanden zu töten».

Der Beschuldigte habe spontan gehandelt und sei total übermüdet gewesen, führte der Richter aus. Die vom Verteidiger geforderten drei Jahre seien bei diesen Taten aber viel zu mild. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen mehrfacher versuchter Tötung 12,5 Jahre Freiheitsstrafe.

Streit um Handy eskalierte

Eine Landesverweisung sei aufgrund der Taten ebenfalls angemessen, fand das Gericht. «Der Beschuldigte ist erst seit kurzem in der Schweiz und kein Härtefall», sagte der Richter. Ob er zurückgeschickt werden könne, müsse die Vollzugsbehörde beurteilen.

Der Verteidiger sprach sich zuvor dagegen aus. Die Sicherheitslage in der Grenzregion Pakistan/Afghanistan habe sich weiter verschlechtert. Zudem lebten seine Brüder, seine engsten Bezugspersonen, in der Schweiz. Der vorläufig aufgenommene Beschuldigte könne nicht zurückgeschickt werden, argumentierte der Verteidiger erfolglos.

Schwierige Kommunikation

Bis der Prozess richtig losging, dauerte es. Der Beschuldigte sagte, er verstehe die Dolmetscherin nicht, sie spreche einen anderen Paschtu-Dialekt. Der Richter fühlte sich «verschaukelt», da die Frau doch seit Beginn der Untersuchung übersetzt habe. Zudem habe der 21-Jährige mehrfach gesagt, dass er sie verstehe, etwa bei der Verhandlung am Bezirksgericht Bülach.

Die Dolmetscherin schien aber selber kurz davor zu sein, den Bettel hinzuschmeissen. «Er fragt dauernd, was die Wörter heissen», sagte sie gegen Ende der Befragung.

Einen scherzhaften Vergleich des Richters mit Zürich- und Walliserdeutsch fand der Verteidiger nicht angebracht. «Die Übersetzungsprobleme sind längst bekannt», meinte er. Die Verhandlung wurde dennoch fortgesetzt.

Gericht will kein Gutachten

Auch der Antrag des Verteidiger für ein psychiatrisches Gutachten fand kein Gehör beim Gericht. Sein als 15-Jähriger geflüchteter Mandant sei minderintelligent und leide womöglich an psychischen Problemen, führte der Verteidiger aus. «Die Tat ist unerklärlich und ungewöhnlich», sagte er. Sein Mandant sei zuvor als ruhig und zurückhaltend wahrgenommen worden. Eine Minderheit des dreiköpfigen Gerichts wäre für ein Gutachten offen gewesen.

Der 21-Jährige sagte zum Schluss, er wolle sich bei allen Personen entschuldigen. «Es wird nicht mehr vorkommen, dass ich anderen Menschen etwas antue», sagte er. Die Angriffe hätten nie passieren sollen, er wolle sich eine Zukunft aufbauen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (dab/sda)

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