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Polizeirapport

Vier Festnahmen und Razzia in der Romandie wegen Terrorismusverdacht

Polizeirapport

Terrorismusverdacht: Razzia in der Waadt und Neuenburg – vier Festnahmen

10.08.2023, 15:0110.08.2023, 16:36

Die Kantonspolizeikorps und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) haben am Donnerstag in der Waadt und in Neuenburg vier Personen wegen Terrorismusverdacht festgenommen. Die Syrer sollen die Al-Nusra-Front unterstützt haben. Der Zugriff erfolgte im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA), wie diese mitteilte.

Zwei der Festgenommenen wohnten im Kanton Waadt. Zwei befanden sich zum Zeitpunkt der Festnahme in Asylunterkünften in den Kantonen Waadt und Neuenburg. Die verdächtigen syrischen Staatsbürger sind gemäss der BA 28, 49, 53 und 57 Jahre alt. Beim Zugriff nahmen die Beamten auch sieben Hausdurchsuchungen vor.

Die Verfahren gegen die Syrer eröffnete die BA zwischen Januar und September 2022. Sie stehen im Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie des Verstosses gegen das Verbot der islamistischen Terrorgruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen.

Unterstützung der Al-Nusra-Front

Konkret werfen ihnen die Strafverfolger des Bundes die Unterstützung des syrischen Al-Kaida-Ablegers Jabhat Al-Nusra (Al-Nusra-Front) vor. Die BA steht bei den drei Strafverfahren gegen die vier Verdächtigen im Austausch mit mehreren anderen Ländern.

Die kantonalen Polizeikorps führten die Festgenommenen der BA zur Einvernahme zu. Im Anschluss wird das zuständige Zwangsmassnahmengericht über ein allfälliges Gesuch auf Untersuchungshaft entscheiden.

Aus Verfahrensgründen machte die BA am Donnerstag keine weiteren Angaben zu den Anschuldigungen und den Beschuldigten. Sobald der Verfahrensstand es zulasse, werde sie weiter informieren, schrieb sie. Für die Festgenommenen gilt die Unschuldsvermutung.

Schon früher Ermittlungen

Es ist nicht das erste Mal, dass die BA Unterstützer der Al-Nusra-Front ermittelt. Im April 2022 stützte das Bundesgericht den Entzug des Schweizer Passes eines türkisch-schweizerischen Doppelbürgers, der Propaganda für die Organisation betrieben und zwei Männern bei der Reise nach Syrien geholfen hatte. Zudem musste der Propagandist zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Wegen Propaganda für Jabhat Al-Nusra verurteilte das Bundesstrafgericht 2018 zudem die drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Einen Basler verurteilte die BA 2017 aus dem gleichen Grund per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Die Al-Nusra-Front nennt sich aktuell Jabhat Fath as-Sham (Front für die Eroberung der Levante). Die dschihadistisch-salafistische Organisation schloss sich 2017 mit anderen kleineren islamistischen Gruppen zusammen.

2016 trennte sie sich vom Al-Kaida-Netzwerk. Die vom Uno-Sicherheitsrat als Terrororganisation eingestufte Al-Nusra-Front kämpfte im syrischen Bürgerkrieg gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad, aber auch gegen die Kurden und die Freie Syrische Armee. (sda)

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