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Quersubventionierung für die Schweizer Post? Das sind die Antworten

Hält sich die Post an die Spielregeln? Das sind die Antworten auf die Millionenfrage

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat untersucht, ob der Staatskonzern das Quersubventionierungsverbot einhält – und macht nun Verbesserungsvorschläge. Die Post wehrt sich.
01.05.2025, 13:43
Florence Vuichard / ch media

Die gelbe Post sorgt seit einigen Jahren für rote Köpfe. Der Verdacht der wachsenden Schar an Kritikern: Der Staatsbetrieb finanziere mit Einnahmen aus dem Briefmonopol seine hochdefizitären Ausflüge in postfremde Geschäftsgefilde. Die Post freilich bestreitet dies.

Eine Frau wirft ein Couvert mit Abstimmungsunterlagen fuer die Briefliche Stimmabgabge in einen Briefkasten der Post, am Dienstag, 17. September 2024 in Zuerich. .Die Schweizer Stimmbevoelkerung stimm ...
Mit dem Briefmonopol macht die Post Gewinn.Bild: keystone

Nun liefern die Kontrolleure des Bundes erste Antworten auf diese auch politisch hoch umstrittene Frage. Befriedigend fallen diese aber nicht aus – weder für die Post-Kritiker noch für den Staatskonzern. Denn die Frage, so die Erkenntnis der Experten, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Und das wiederum ist nicht der Fehler der Post, sondern der Politik – und ihrer diesbezüglich mangelhaften Gesetzgebung.

Oder anders gesagt: Die Post kann den «Nachweis für die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots» zwar «gesetzeskonform» erbringen und hat damit auch die Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bestanden, aus dem Schneider ist sie damit aber nicht. Denn die Finanzkontrolleure fordern nun die zuständigen Stellen und insbesondere das Departement von Post-Minister Albert Rösti auf, die diesbezüglichen Spielregeln für die Aufsicht zu verbessern. Denn Stand heute könne «das Risiko einer nicht zweckgerichteten Nutzung» des Gewinns aus dem Briefmonopol «nicht vollständig ausgeschlossen werden», wie es im soeben publizierten EFK-Bericht heisst.

Die Post will keine strengeren Regeln

Heute schaue der Bund primär auf die Kosten und Leistungen, sagt EFK-Prüferin Prisca Freiburghaus. «Er prüft aber weder, wohin das Geld fliesst, noch, ob so die postalische Grundversorgung auch nachhaltig finanziert und sichergestellt werden kann.» Deshalb soll sich die Aufsicht laut EFK-Bericht künftig stärker darauf fokussieren, «wie die finanziellen Mittel der Postkonzerngesellschaften erwirtschaftet respektive verwendet werden». Zudem regt sie an, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die «Einhaltungsnachweise zum Quersubventionierungsverbot» vereinfacht und auf gängigen finanz- und betriebswirtschaftlichen Instrumenten aufgebaut würden. Das heisst: Letztlich fordert die Finanzkontrolle strengere Spielregeln.

Der Post wiederum passt das gar nicht: «Bei einer strikteren Auslegung des Quersubventionierungsverbots» drohe sie «ungerechtfertigt in ihrem unternehmerischen Spielraum eingeschränkt zu werden», hält die Post in einer Stellungnahme zum Prüfbericht fest. Die heutige Definition des Quersubventionierungsverbots orientiere sich «an internationalen Gepflogenheiten», sei wissenschaftlich fundiert und in der regulatorischen Praxis unbestritten.

Und für die Post wohl am wichtigsten: Sie hält die heute geltenden Kriterien formell ein, wie ihr auch der EFK-Prüfbericht zugesteht. Da sie ausserhalb der postalischen Grundversorgung nicht nur positive Ergebnisse abliefert und insbesondere bei den umstrittenen Digitalgeschäften tiefrote Zahlen schreibt, kommt sie nicht mit einem Pauschalnachweis davon. Sie muss deshalb gegenüber der Aufsichtsbehörde Postcom nicht nur Einzelnachweise vorlegen, sondern seit 2019 zusätzlich eine hypothetische Rechnung zum Briefmonopolgeschäft.

Viele Zahlen – und eine offene Frage

Dabei werden die Erlöse aus den Monopolgeschäft mit Briefen bis zu 50 Gramm den hier anfallenden Ausgaben gegenüber gestellt, also den anteilsmässigen Kosten der Poststellen, Sortierzentren und Briefträger für ebendiese Monopolbriefe. Wenig überraschend resultiert hier ein Defizit. Im Jahr 2023 betrug der Verlust 297 Millionen Franken. Damit erfüllt die Post ihren Nachweis zur Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. «Das Vorgehen ist gesetzeskonform und die Umsetzung entspricht der aktuellen regulatorischen Vorgaben», hält die EFK fest.

Eingebettet hingegen erwirtschaftete die Post 2023 mit dem Monopol einen Gewinn von 134 Millionen Franken, unter dem Strich – etwa nach dem Abzug des defizitären Post-Netzes – bleibt für die Dienstleistungen aus der Grundversorgung ein Plus von 70 Millionen Franken übrig. «Was mit diesen 70 Millionen Franken passiert, ist kaum nachweisbar», sagt EFK-Expertin Freiburghaus.

Die Post und ihre Gegner dürften sich durch den EFK-Bericht je in ihren Annahmen bestärkt fühlen. Der Streit um die Frage, was die Post darf und was nicht, geht damit in die nächste Runde. (aargauerzeitung.ch)

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