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Bundesgericht weist Beschwerde einer evangelischen Gemeinschaft ab

Wollte im Genfersee taufen: Bundesgericht weist Beschwerde einer evangelischen Kirche ab

27.03.2024, 12:00
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der evangelischen Kirche in Cologny GE im Zusammenhang mit der Bewilligung einer Taufe im Genfersee abgewiesen. Die Genfer Behörden verweigerten die Prüfung des Gesuchs, weil die Kirche vorgängig nicht um eine erforderliche Registrierung ersucht hatte, wie sie das kantonale Recht vorsieht.

Für die Registrierung müssen die religiösen Gemeinschaften mit einer Unterschrift bestätigten, dass sie den Vorrang der Schweizer Rechtsordnung und der Grundrechte anerkennen.

People paddle on their stand up paddle on Geneva Lake with the famous water fountain "Le Jet d'Eau" and Cathedrale Saint Pierre are seen in background, in Cologny near Geneva, Switzerla ...
Die evangelische Gemeinschaft wollte im Genfersee taufen. (Symbolbild)Bild: keystone

Diese Voraussetzung stellt laut Bundesgericht keine Diskriminierung aufgrund einer religiösen Überzeugung dar, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt. Es handle sich um einen leichten und zulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Die Basis der vorgeschriebenen Registrierung liege in der klaren Trennung von Kirche und Staat im Kanton Genf seit dem Beginn des vergangenen Jahrhunderts. In der Kantonsverfassung ist das Prinzip des Laizismus verankert.

Das Gesetz und das entsprechende Reglement sehen vor, dass Bewilligungen für religiöse kultische Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erteilt werden, wenn die religiöse Organisation um die besagte Registrierung ersucht hat, wie das Gericht schreibt.

Die Erklärung beinhalte die Anerkennung des Vorrangs der Schweizer Rechtsordnung vor allen ihr widersprechenden religiösen Pflichten, insbesondere im Bereich des Familienrechts.

Ausreichende Grundlage

Für diese Forderung bestehe eine ausreichende kantonale Rechtsgrundlage. Sie ermögliche dem Kanton die Prüfung, ob eine religiöse Organisation sich der Einhaltung der hiesigen Rechtsordnung verpflichte. Für die jeweilige Organisation sei der Aufwand gering.

Im konkreten Fall wollte die evangelische Kirche an einem öffentlichen Strand eine Tauffeier für eine erwachsene Person durch Eintauchen in den Genfersee durchführen. Sie fragte dafür die Behörden um die entsprechende Bewilligung an. Diese wurde wegen der fehlenden Registrierung verweigert. (Urteil 2C_87/2023 vom 23.2.2024) (rbu/sda)

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