Schweiz
Religion

Stadt zieht gegen Genfer Burkini-Verbot vor Gericht

ARCHIV - Eine muslimische Schülerin sitzt am 23.06.2009 in einem Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens. Zwei muslimische Eltern aus Basel wehren sich vor dem Europäischen Mensch ...
Der Kanton Genf schreibt vor wie viel Stoff man im Freibad tragen darf.Bild: DPA

Stadt reicht Beschwerde ein gegen Genfer Burkini-Verbot

05.06.2026, 16:1505.06.2026, 16:15

Der Streit um das Burkini-Verbot in Genfer Schwimmbädern beschäftigt nun die Justiz. Die Stadt Vernier hat das neue kantonale Gesetz vor Gericht angefochten.

Das Ende Mai in Kraft getretene Gesetz schreibt Badebekleidung vor, die oberhalb der Knie endet und die Arme unbedeckt lässt. Es verbietet somit faktisch das Tragen von Burkinis, aber auch von UV-Schutzkleidung in Schwimmbecken. Genf ist der erste Kanton in der Schweiz, der ein solches Gesetz einführen will.

Vernier beantragte gleichzeitig die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels. «Dieses Gesetz ist unklar und nicht umsetzbar», sagte Stadtpräsident Martin Staub am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS.

Gesundheitliche Gründe?

In ihrer Beschwerde führt die Stadt unter anderem an, dass kein klar erkennbares öffentliches Interesse vorliege. Zudem könnten gesundheitliche Aspekte betroffen sein. Die Regelung schliesse Badegäste aus, die aus Gründen des Sonnenschutzes auf bedeckende Kleidung angewiesen seien, teilte Vernier mit.

Die Gemeinde sieht ausserdem ihre Gemeindeautonomie verletzt. Das Tragen von bedeckender Badebekleidung habe bislang weder zu Problemen der öffentlichen Ordnung noch zu Schwierigkeiten beim Betrieb von Schwimmbädern geführt. Zudem könne das Gesetz den Zugang zu öffentlichen Badeanlagen für einen Teil der Bevölkerung einschränken.

SVP wollte Burkini-Verbot

Das Gesetz war im März vom Grossen Rat verabschiedet worden. Ausgangspunkt war ein Vorstoss der SVP, der sich gegen Burkinis richtete. Ein Änderungsantrag der Mitte formulierte die Bestimmung schliesslich allgemeiner: Erlaubt sind nur ein- oder zweiteilige Badeanzüge und Badehosen, die oberhalb der Knie enden und die Arme frei lassen.

Staatsrätin Carole-Anne Kast hatte die Abgeordneten bereits während der Debatte davor gewarnt, dass die Vorlage die individuelle Freiheit sowie die Gemeindeautonomie verletzen könnte. Sie sagte damals voraus, dass die Gerichte sich mit dem Gesetz befassen würden.

Mit der Beschwerde von Vernier ist nun das erste Rechtsmittel eingereicht worden. Weitere Beschwerden werden erwartet. Auch die Gemeinden Lancy und Carouge bereiten rechtliche Schritte vor. Zudem dürften einzelne Privatpersonen gegen das Gesetz vorgehen. (nil/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Automobilsalon in Genf historisch
1 / 35
Automobilsalon in Genf historisch
1961. (Bild: Jack Metzger)
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Geparden und der Genfersee – unsere Hockey-Nati-Spieler im Allgemeinwissen-Quiz
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
88 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Dave Hawtin
05.06.2026 16:52registriert Dezember 2021
Noch in den 70ern/80ern kam in der gesamten islamsichen Welt ,so gut wie niemand auf die Idee, Burkini o. Burkas zu tragen, sogar Kopftücher waren die absolute Ausnahme. Nur in Saudi Arabien nicht.

Wir fördern keine Intergration und keine Assimilierung, wenn wir all diese optischen speatatistischen Merkmale erlauben oder wie in diesem Fall gar fördern.

Unsere westliche Toleranz und die Gewährung der Religionsfreiheit fürht schon lange dazu, dass die Aktzeptanz quasi zur Einbahnstrasse wurde. Fremde fordern bedingungslos, dass wir deren Regeln zu akzeptieren haben. So war das nie gedacht.
17935
Melden
Zum Kommentar
avatar
Marco7
05.06.2026 17:49registriert April 2019
Keine Burkinis, keine Kopftücher, keine Burkas. etc.
Wer das will sollte sich ein anderes Land suchen.
Nein zur Unterwanderung unserer liberalen, freiheitlich, christlichen Gesellschaft. Keine Toleranz der Intoleranz.
13146
Melden
Zum Kommentar
avatar
KommenTier
05.06.2026 19:05registriert März 2026
Von was für Leuten wird diese Gemeinde regiert, die dieses Verbot bekämpft? Unverständlich!
7731
Melden
Zum Kommentar
88
Neue Informationen im Fall Patrick Frei: Mutmassliches Hauptopfer war Ex-Frau
Weitere Einblicke in den Missbrauchsfall um den ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei: Nach Angaben des SRF soll sein mutmassliches drittes Opfer seine Ex-Frau sein.
Erst am Mittwoch hatte das SRF noch berichtet, dass Frei ein drittes Opfer über Jahre hinweg betäubt und sexuell missbraucht hatte – es soll seine Ex-Frau gewesen sein. Während 13 Jahren soll der ehemalige Politiker sich insgesamt 140 mal an ihr vergangen und die Taten gefilmt haben, heisst es in der Anklageschrift. Allein durch die Schiere Anzahl an Übergriffen wird seine Ex-Frau somit zum mutmasslichen Hauptopfer des ehemaligen SVP-Grossrats.
Zur Story