Durch die Tötung von George Floyd kommen auch in der Deutschschweiz Fälle an die Öffentlichkeit, die dem dramatischen Fall in den USA zumindest ähneln.
Im Februar 2018 wollte ein Drogenfahnder in Lausanne einen 40-jährigen Nigerianer kontrollieren. Doch die Festnahme von Mike Ben Peter lief aus dem Ruder. Laut Untersuchungsbericht drückten sechs Polizisten den 130-Kilo-Hünen sechs Minuten lang auf dem Bauch zu Boden, obschon er sich nicht aktiv gewehrt hatte und laut Zeugen Schmerzensschreie von sich gab. Dabei erlitt Peter einen Herzstillstand und starb später im Spital. Peter war zuvor schon mehrfach wegen Drogenhandels verhaftet worden.
Wie Anwalt Simon Ntah auf watson-Anfrage erklärt, läuft das Verfahren gegen die Polizisten über zwei Jahre nach dem Tod des Nigerianers immer noch. «Letzte Woche fand eine weitere Anhörung statt. Wir nähern uns dem Ende dieser Untersuchung und rechnen mit einem Prozess gegen die Angeklagten.»
Wie ist dieser schwere Fall von Polizeigewalt einzuordnen? Alicia Giraudel, Juristin und Menschenrechtsexpertin bei Amnesty International, klärt auf:
Über zwei Jahre nach der Tötung von Mike Ben Peter hat der Prozess gegen die involverten Polizisten immer noch nicht begonnen. Was bedeutet das?
Alicia Giraudel: Grundsätzlich ist es positiv, wenn es überhaupt zu einem Verfahren gegen die Polizisten kommt.
Das ist auch in der Schweiz nicht immer der Fall. Auch darum braucht es eine unabhängige Untersuchungsstelle, die bei Fällen von Polizeigewalt ermittelt. Sogar der Europäische Gerichtshof hat die Schweiz in zwei Fällen verurteilt, weil kein faires Untersuchungsverfahren gegen die Polizei garantiert wurde. Das muss sich ändern.
Der Anwalt von Mike Ben Peter fordert, dass die Polizisten nicht wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt werden. Wie realistisch ist das?
Dazu kann ich mich nicht äussern, weil wir keine Akteneinsicht haben. Natürlich gilt auch für die Polizisten die Unschuldsvermutung.
Die Polizisten sind trotz des Verfahrens noch immer im Dienst. Ist dies aus ihrer Sicht zulässig?
Den Einzelfall kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich sollte gelten: Polizeikräfte, die verdächtigt werden, Folter oder andere unmenschliche und erniedrigende Behandlungen eingesetzt zu haben, sollten vom Aktivdienst suspendiert werden.
Der Tod von Mike Ben Peter löste in Lausanne massive Proteste aus. Wie kam es dazu?
Im Kanton Waadt sind damals innert nur zwei Jahren gleich mehrere Personen während oder in Folge einer Festnahme durch die Polizei verstorben. Allen diesen Fällen sind zwei Dinge gemein: Die Hautfarbe der Opfer – schwarz – und die Intransparenz der Behörden. Das ist auffallend und beängstigend. Mike Ben Peter lebte in einem Wohnblock des Kollektiv Jean Dutroit.Dieses Kollektiv und andere zivilgesellschaftliche Gruppen organisierten nach seinem Tod die Demonstrationen.
Was braucht es, damit Polizeigewalt – inbesondere gegen Schwarze – in der Schweiz besser untersucht werden kann?
Ganz wichtig wäre es, die Verfahren gegen Polizeibeamte in der ganzen Schweiz statistisch zu erfassen. Das ist bislang nicht der Fall und wäre die Grundlage, um Parallelen zu erkennen und geeignete Massnahmen gegen Polizeigewalt zu ergreifen. Zudem steht Amnesty im Dialog mit verschiedenen Schweizer Polizeicorps. In der Stadt Zürich gibt es etwa einen runden Tisch gegen Rassismus mit der Zivilgesellschaft und der Polizei. Es ist immer ein gutes Zeichen, wenn ein Dialog stattfindet.
Ich bin ja kein Rassist, aber...
Ansonsten werden wieder alle Fälle, alle Tode von Nichtweissen, in einen Topf geworfen.
Der gut dokumentierte Tod von Herrn Floyd wird mit einem Fall verglichen, bei dem ich je nach politischer Einstellung, Rassismus oder renitenter Drogendealer herauslesen kann. Es braucht eine recherchierte Chronik.
Ich weiss nicht ob der Artikel zur Aufklärung beiträgt oder doch nicht eher zu Polarisierung und gegenseitigem Unverständnis.
Bis zum Urteil gilt übrigens auch ein Polizist als unschuldig.