Schweiz
SBB

Menschen mit Behinderungen protestieren vor SBB-Hauptsitz

Menschen mit Behinderungen in Rollstuehlen protestieren vor dem Hauptsitz der SBB fuer einen besseren barrierefreien Zugang zu Bahnhoefen und Zuegen, am Donnerstag, 25. Januar 2024 in Bern. (KEYSTONE/ ...
Menschen mit Behinderungen in Rollstühlen protestieren vor dem Hauptsitz der SBB für einen besseren barrierefreien Zugang zu Bahnhöfen und Zügen.Bild: keystone

Für hindernisfreien ÖV: Menschen mit Behinderungen protestieren vor SBB-Hauptsitz

25.01.2024, 14:55
Mehr «Schweiz»

Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen hat am Donnerstag beim Hauptsitz der SBB in Bern eine Petition für die vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr lanciert. Mehrere Dutzend Personen nahmen an einer Protestaktion vor dem SBB-Hauptsitz in Bern teil.

Menschen mit Behinderungen in Rollstuehlen protestieren vor dem Hauptsitz der SBB fuer einen besseren barrierefreien Zugang zu Bahnhoefen und Zuegen, am Donnerstag, 25. Januar 2024 in Bern. (KEYSTONE/ ...
Mit Plakaten protestierte die Gruppe vor dem Hauptsitz.Bild: keystone

Die Gruppe versammelte sich am Mittag vor dem Personalrestaurant der SBB im Berner Wankdorfquartier. Die SBB stehe stellvertretend für alle Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs, hielt die Gruppe in einer Mitteilung fest.

Die Gruppe bestehe aus Privatpersonen, die sich ursprünglich über Whatsapp verbunden hätten, wie deren Sprecher, Roger Lier, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Im Berner Wankdorf waren am Donnerstag Personen mit und ohne Rollstuhl.

Sie kritisierten, dass es auch nach einer 20-jährigen Frist noch immer hapere mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr. Dieser sei nach wie vor nicht hindernisfrei nutzbar. Ende 2023 lief die Frist für die Umsetzung des Gesetzes ab.

Kritik an Desinteresse von Politik und ÖV

«Wir Menschen mit Behinderungen können den öffentlichen Verkehr heute nur sehr begrenzt spontan und autonom nutzen. Shuttle-Busse, die uns zwingen, in einem separaten System, fernab der Gesellschaft als Fracht transportiert zu werden und uns dafür Stunden zuvor anmelden zu müssen, sind kein Ersatz für eine gleichberechtigte Nutzung des ÖV», heisst es in einer Mitteilung.

Die Gruppierung kritisierte das «Desinteresse der Politik und der Transportunternehmen». Um dieses Desinteresse aufzubrechen, wurde am Donnerstag eine Petition lanciert.

Neben einem flächendeckend hindernisfreien öffentlichen Verkehr fordert die Gruppe unter anderem auch eine verbindliche Planung, wie und bis wann dieses Ziel erreicht wird sowie eine Entschuldigung und Entschädigung von Transportunternehmen und Politik für die verpasste Frist.

Das Behindertengleichstellungsgesetz trat 2004 in Kraft. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen zu beseitigen. Dazu braucht es verschiedene Massnahmen bei Bauten und Anlagen oder im öffentlichen Verkehr.

Aus dem jüngsten Zwischenstandsbericht zur Umsetzung des Bundesamtes für Verkehr geht hervor, dass rund 28 Prozent der Bahnhöfe und Stationen die Frist zur Anpassung überschreiten. (saw/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
26 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
26
Bündner Staatsanwaltschaft fordert 2,5 Jahre Haft für Ex-Richter

Die Staatsanwaltschaft Graubünden fordert für einen wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Bedrohung einer Praktikantin angeklagten früheren Richter zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidigung beantragt Freispruch, sie zieht die Darstellung der Frau in Zweifel.

Zur Story