Lokführer war am Handy: Kündigung plus teure Rechnung
Der Mann arbeitete seit März 2022 als Lokführer der Kategorie B100, womit er generell Züge bis zur Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde führen darf. Hauptsächlich sind das Rangierfahrten sowie langsame Güterzüge mit beschränkter Anhängelast. Die einjährige Ausbildung hatte ein früherer Arbeitgeber übernommen, die jetzige Arbeitgeberin übernahm die Ausbildungskosten von 46'000 Franken und kaufte ihn damit sozusagen aus.
Im Vertrag war festgehalten, dass bei einer Kündigung aus schwerwiegenden Gründen die Ausbildungskosten zurückerstattet werden müssen. Im September 2022 mahnte die Arbeitgeberin den Mann aufgrund «verschiedener Vorfälle» ab und kündigte das Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig forderte sie auch rund 30'000 Franken der Ausbildungskosten zurück. Der Mann hingegen forderte rund 10'000 Franken seinerseits, dies für ungerechtfertigte Abzüge wegen umstrittener Abwesenheiten. Das Basler Zivilgericht – Arbeitsort das Mannes war Basel – wies die Forderungen der Arbeitgeberin vollständig ab und sprach dem Mann dafür eine Entschädigung von knapp 10'000 Franken zu. Die Arbeitgeberin zog den Fall ans Appellationsgericht weiter.
Wie aus einem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht, kippte dieses nun das erstinstanzliche Urteil komplett. An der genannten Entschädigung des Entlassenen ändert sich zwar nichts, weil die Arbeitgeberin dazu offenbar keine Argumente lieferte und das Appellationsgericht daher auf diesen Punkt nicht eintrat.
Die Ausbildungskosten hingegen muss er nun zurückzahlen. Konkret übersah der Mann im August 2022 beim Rangieren ein sogenanntes Zwergsignal, das «Halt» zeigte. Ein Ausbilder räumte zwar ein, dass das Signal wegen Grasbewuchs schlecht sichtbar war. Die Appellationsrichter verweisen aber darauf, dass zuvor ein Vorsichtssignal das haltzeigende Signal ankündigte. Der Mann hätte deshalb besonders vorsichtig und aufmerksam sein müssen.
Vor Rotlicht verbremst, weil abgelenkt
Ausschlaggebend war dann aber der zweite Vorfall: Im September 2022 überfuhr der Mann um neun Uhr morgens ein rotes Hauptsignal um sechs Meter, weil er offenbar mit einem Telefongespräch abgelenkt war. Laut eigenen Angaben rief er seinen Vorgesetzten an, weil er müde sei und abgelöst werden wollte.
«Da er den Zug ohnehin angehalten hat, hätte er ohne Weiteres noch wenige Minuten zuwarten und das Telefonat erledigen können, nachdem der Zug zum Stillstand gekommen ist», fanden nun die Appellationsrichter. Sie kamen zum Schluss, dass er sich grobfahrlässig verhalten hatte. Die Arbeitgeberin verwies offenbar auf drei weitere Vorfälle, die im Entscheid allerdings nicht konkret genannt sind.
Das Fazit: Der entlassene Lokführer muss zu den 30'000 Franken auch Gerichtskosten und Anwaltskosten der ehemaligen Arbeitgeberin von weiteren rund 10'000 Franken übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. (bz.ch)
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