Die Ombudsstelle der SRG hat zwei Beiträge der «Rundschau» kritisiert. Trotzdem hält sie die Berichterstattung über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Kanton Schaffhausen insgesamt für zulässig.
Der Regierungsrat hatte zahlreiche Punkte an den Beiträgen beanstandet, welche die «Rundschau» Ende Mai ausstrahlte. Darin ging es um den Fall einer 43-jährigen Schaffhauserin, die im Dezember 2021 in einer Wohnung von mehreren Männern verprügelt wurde.
Laut dem 60-seitigen Abschlussbericht der Ombudsstelle war es zulässig, dass die «Rundschau» die Beiträge hauptsächlich auf die Aussagen und Sichtweise dieser Frau abstützten. Daraus abgeleitet wurde auch die in den Beiträgen geäusserte Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft. Diesen wurde vorgeworfen, in dem Fall zu zögerlich und teilweise auch unprofessionell vorzugehen.
Einzelne Punkte der Berichterstattung kritisiert die Ombudsstelle trotzdem deutlich. So hält sie es für «journalistisch äusserst fragwürdig», dass im ersten der Beiträge gemutmasst wurde, ob es ausser der Gewalt auch noch einen sexuellen Übergriff gab.
Dadurch seien bei einer dürftigen Beweislage schwerste Vorwürfe gegenüber allen mutmasslichen Tätern in den Raum gestellt worden. Drei weitere Punkte verstiessen nach Ansicht der Ombudsstelle zudem gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit.
Die Schaffhauser Regierung kann die Beschwerde nun noch an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen. Wie Justizvorsteher Dino Tamagni (SVP) den «Schaffhauser Nachrichten» sagte, will die Regierung den Entscheid der Ombudsstelle zunächst sorgfältig prüfen und analysieren.
Die beiden «Rundschau»-Beiträge lösten über Schaffhausen hinaus Empörung und Kritik an den zuständigen Behörden aus. Mehrere hundert Personen nahmen daraufhin an einer Kundgebung gegen die Schaffhauser Polizei teil, zudem wurden mehrere Vorstösse und eine Petition im Kantonsrat eingereicht.
Das Strafverfahren gegen die mutmasslichen Täter ist weiterhin hängig. Die Staatsanwaltschaft kündigte im Juni einen «zeitnahen Abschluss» der Strafuntersuchung an. (saw/sda)
Es wäre jetzt wünschenswert, wenn der Fall aufgearbeitet, gelöst und die Schuldigen entsprechend bestraft werden.
Vielen Dank, dass ihr weiter darüber berichtet. Bitte bleibt dran. Hier muss ein Exempel statuiert werden, damit die Behörden merken, was ihre Aufgabe ist.
Auf die Journis mit dem Finger zu zeigen, ist nicht ihre Aufgabe, finde ich.