Die Schaffhauser Regierung antwortet auf eine Interpellation zu einem Beitrag der «Rundschau» über eine Prügelattacke auf eine Frau: Sie verurteilt darin «klar jegliche Form der Gewalt» - die in der SRF-Sendung Rundschau geäusserte Kritik weist sie aber zurück.
Die Rundschau berichtete in ihrer Sendung vom 22. Mai über Fabienne W., die in einer Privatwohnung in Schaffhausen von mehreren Männern verprügelt wurde. Die Schaffhauser Polizei und Staatsanwaltschaft hätten den Fall dann ungenügend untersucht und auf die lange Bank geschoben, lautete der Vorwurf.
Die Bilder einer Überwachungskamera seien verstörend, dass diese Unsicherheiten ausgelöst hätten, sei nachvollziehbar, hält der Schaffhauser Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort fest. So stuft er eine spontan erfolgte Demo auch als «positiver Ausdruck einer engagierten Gesellschaft» ein.
Gewalt in jeder Form sei zu verurteilen und zu ahnden, schreibt die Regierung weiter. Für eine lückenlose Aufklärung müssten aber alle Geschehnisse mit dem erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt sein. Dabei gehe es weder um eine Täter-Opfer-Umkehr noch um eine Verharmlosung oder Legitimation von Straftaten.
Die Schaffhauser Regierung weist die Vorwürfe der «Rundschau» in zentralen Punkten als nicht haltbar zurück. Die Strafverfolgungsbehörden seien nicht untätig geblieben. So seien alle Tatverdächtigen bereits kurze Zeit nach dem Vorfall auf den Polizeiposten gebracht worden. Sie hätten ihre Tatbeiträge übereinstimmend mit den Videoaufzeichnungen gestanden. Die Voraussetzungen für eine länger dauernde Untersuchungshaft seien nicht erfüllt gewesen.
Dass sich das Verfahren in die Länge zog, ist laut der Schaffhauser Regierung unter anderem die Folge einzelner Aussagen von Fabienne W. Im Fernsehbeitrag sagt sie, sie sei unter einem Vorwand in die Wohnung gelockt und dort verprügelt worden, um sie von einer Anzeige wegen einer Vergewaltigung abzubringen, die zwei Wochen zuvor stattgefunden haben soll.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft sei dieser mögliche Zusammenhang erst 13 Monate nach den Vorfällen erstmals ins Spiel gebracht worden. Dies habe zu einer Ausweitung des Verfahrens und zu dessen zeitlicher Verlängerung geführt.
Auch die Vorwürfe, dass die Polizei bei die Aufnahmen der Überwachungskameras in der Wohnung nicht korrekt gesichert habe, weist der Regierungsrat zurück. Nach der zweiten Hausdurchsuchung zwei Tage nach der Prügelattacke seien die Untersuchungsbehörden im Besitze der Aufnahmen gewesen.
Weiter weist der Regierungsrat in seiner Antwort darauf hin, dass die abschliessende Würdigung von Strafuntersuchungen Aufgabe der Gerichte sei. Weder ein Fernsehbericht noch eine öffentliche Debatte sei hierfür geeignet. Eingriffe politischer Behörden in eine laufende Strafuntersuchung seien nicht möglich.
Der Kantonsrat wird die Antwort auf die Interpellation voraussichtlich an seiner Sitzung am Montag behandeln. Wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft bereits früher mitteilte, soll die Strafuntersuchung in dem Fall «zeitnah» abgeschlossen werden.
(sda/ome)
- Entzug Anwaltspatent von Beat H. durch die Aufsichtsbehörde über SH Rechtsanwälte und ja, die sollen damit konfrontiert werden bis sich was bewegt.
- Anklage gegen alle beteiligten Männer da mehrere Offizialdelikte begangen wurden. Bei Fluchtgefahr auch mal eine Untersuchungshaft beantragen anstatt den Tätern zur Flucht raten. Das wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
- Externe Untersuchungen gegen die SH Staatsanwaltschaft, dringend nötig aber der Regierungsrat will soweit nicht gehen, da kein Interesse an einer „zu tiefen“ Aufklärung besteht.
(Bis auf den Shoot-the-Messenger-Versuch gegen die Rundschau, mit dem sie sich komplett lächerlich gemacht hat).
Danke für die Blumen, lieber Regierungsrat!
Es sollte aber eigentlich gar nicht so weit kommen dass es öffentlichen Druck braucht bis ausführliche Ermittlungen getätigt werden………