Gegen das Ertrinken im Mittelmeer: SP-Politikerin will Botschaftsasyl reaktivieren
Es ist Wintersession im Jahr 2011, als die damalige Asylministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat zwei Argumente für das Botschaftsgesuch nennt. Erstens: Besonders verletzliche, an Leib und Leben gefährdete Menschen könnten die strapaziöse und gefährliche Flucht nach Europa gar nicht antreten; es ist besser, wenn sie bei einer ausländischen Vertretung um Schutz bitten. Zweitens: Man prüft die Gesuche gescheiter im Heimatland, anstatt die Menschen in die Schweiz kommen zu lassen, nur um dann festzustellen, dass sie keinen Asylgrund haben – und man sie dann vielleicht nicht mehr zurückschicken kann.
Im Juni 2013 hiess das Volk eine dringliche Revision des Asylgesetzes mit fast 80 Prozent Ja-Stimmen gut. Darin enthalten: das Ende des Botschaftsasyls.
Elf Jahre später sind so viele Menschen wie noch nie auf der Flucht von Krieg und Verfolgung. Zehntausende sind seither im Mittelmeer ertrunken. Jetzt will Céline Widmer Gegensteuer geben. In der abgelaufenen Herbstsession hat sie eine Motion für die Wiedereinführung des Botschaftsasyls eingereicht. Das Fehlen legaler Fluchtmöglichkeiten kurble das Geschäft der Schlepper an, sagt sie. Mit dem Botschaftsasyl könne man schutzbedürftige Menschen vor lebensgefährlichen Fluchtrouten bewahren.
Für Widmer wäre es wünschenswert, wenn sich die europäischen Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen beim Thema Botschaftsasyl einigen könnten. Sie findet aber auch: «Die Schweiz kann eine Vorreiterinnenrolle einnehmen und einen Kontrapunkt setzen zu den Verschärfungen, die das Parlament in der Herbstsession beschlossen hat.» Zur Erinnerung: Der Nationalrat will unter anderem vorläufig Aufgenommenen den Familiennachzug verbieten.
Vor zweieinhalb Jahren musste der Ständerat in der Frühlingssession entscheiden: Botschaftsasyl ja oder nein? Die bürgerliche Mehrheit verwarf einen entsprechenden Vorstoss von Daniel Jositsch (SP) mit 29 zu 12 Stimmen. Die Hauptgründe für die Ablehnung: Ohne Koordination mit der EU entfalte die Wiedereinführung des Botschaftsasyls eine Sogwirkung auf die Schweiz. Ausserdem ermögliche unser Land mit humanitären Visa und den Resettlement-Programmen die legale Einreise von Schutzbedürftigen.
Mehr als 100 humanitäre Visa erteilt
Die humanitären Visa führte die Schweiz als Ersatz für den Wegfall des Botschaftsasyls ein. Muss man annehmen, dass eine Person in ihrer Heimat ernsthaft an Leib und Leben bedroht ist, dann darf sie mit einem humanitären Visum in die Schweiz einreisen und ein Asylgesuch stellen. Im letzten Jahr hiess das Staatssekretariat für Migration 103 von 1214 Anträgen für humanitäre Visa gut, die meisten stammten von Menschen aus Afghanistan. Beim Resettlement-Programm nimmt die Schweiz Personen auf, welche von der UNO schon als Flüchtlinge anerkannt wurden.
Und Simonetta Sommaruga? Die damalige Justizministerin erwähnte zwar die Vorteile des Botschaftsasyls, plädierte in der Wintersession 2011 dennoch für deren Abschaffung. Sie fand: Es ist ineffizient, auf Botschaften Hunderte oder Tausende Gesuche zu prüfen, von denen letztlich nur wenige gutgeheissen werden. Es sei besser, Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Zudem werde das Botschaftsasyl die Menschen nicht davon abhalten, sich auf gefährliche Fluchtrouten zu begeben.
Da zuvor alle anderen europäischen Länder das Botschaftsasyl abgeschafft hatten, stieg die Zahl der Gesuche auf Schweizer Vertretungen kontinuierlich an – bis auf 3818 im Jahr 2009. In 261 Fällen erteilte die Schweiz in diesem Jahr eine Einreisebewilligung.
Die Schweiz hatte das Botschaftsasyl 1979 eingeführt vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der südamerikanischen Diktaturen, vor allem in Argentinien und Chile. Es war damals kaum möglich, aus diesen Ländern auszureisen. Deshalb suchten Betroffene teilweise Schutz auf dem Gelände ausländischer Botschaften. (aargauerzeitung.ch)
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