Mafia-Verdächtiger wollte Bargeld und Luxusuhren siegeln lassen – und einen Gratis-Anwalt
Der Mann, mutmasslich Mitglied der neapolitanischen Camorra, stellte über seinen Anwalt ein eigenartiges Begehren beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Er verlangte die Siegelung von «Bargeld und Luxusuhren», die im Februar 2026 in seiner Wohnung im bündnerischen Roveredo von der Bundeskriminalpolizei beschlagnahmt worden waren. Die Bundesanwaltschaft verweigerte die Siegelung: zu Recht, wie das Bundesstrafgericht kürzlich in einem Beschwerdeentscheid festhielt.
Was wollte der Mafioso mit der Siegelung?
«Der Beschwerdeführer machte keinerlei Geheimnis geltend, das in Verbindung mit diesen Gegenständen zu schützen wäre», entschieden die Bundesstrafrichter. Ein Siegelungsbegehren für diese Art von Gegenständen sei «an der Grenze des Missbräuchlichen».
Was erhoffte sich der Mann, der auch noch Gratis-Rechtspflege verlangte, von der Siegelung? Ging es um Kokainrückstände, DNA, Seriennummern oder andere verräterische Spuren und Hinweise auf Uhren und Noten? Oder ging es darum, im Verfahren Zeit zu gewinnen und Unruhe zu stiften?
Statt Siegel und Gratis-Anwalt erhielt der Mann Gerichtskosten von 2000 Franken aufgebrummt. Das dürfte ihn kaum gross schmerzen: Er ist einer von sieben mutmasslichen Mafiosi, die im Februar 2026 bei einer internationalen Aktion in Frankreich und Italien verhaftet worden waren.
Das Netzwerk bestand aus einer Familie aus Montenegro, die ihren Hub in Cannes in Südfrankreich hatte, sowie aus Mitgliedern der Camorra aus Neapel und der ’Ndrangheta aus Kalabrien. Ein internationales Joint Venture der Mafia, verbunden durch Heirat: Der Boss eines Camorra-Clans ist mit der Tochter des Paten aus Montenegro verheiratet. Vier der sieben Verhafteten, unter ihnen das Pärchen, verfügten über Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Graubünden und waren in Chur und Roveredo gemeldet. Auch im Tessin besassen Bandenmitglieder ein Unternehmen und Liegenschaften.
«Ausgeklügeltes Geldwäschereisystem»
Im Februar 2026, als die Bande ausgehoben wurde, sprach Europol von einem «internationalen kriminellen Netzwerk, das Kokaingewinne für die italienische organisierte Kriminalität wusch». Enttarnt worden sei ein «ausgeklügeltes Geldwäschereisystem, das Mitgliedern der Camorra und der ’Ndrangheta diente». Durch Briefkastenfirmen, gefälschte Rechnungen und Luxusinvestitionen seien Millionen von Euro gewaschen und in ganz Europa reinvestiert worden. Ermittler hätten «die Geldspur quer durch Europa verfolgt».
Auch in der Schweiz durchsuchten die Ermittler Liegenschaften und Unternehmen, die das Netzwerk hier besass. Darunter eine angebliche Beratungs- und Marketingfirma in Roveredo, die ebenfalls auf den Namen des Neapolitaners lief, der Bargeld und Luxusuhren versiegeln lassen wollte. Die Firma soll – das steht in einem anderen Beschwerdeentscheid des Bundesstrafgerichts – der Geldwäscherei gedient haben, vermutlich mithilfe falscher Rechnungen.
Der Neapolitaner wollte die Hausdurchsuchungen in seinen beiden Wohnungen und in der Firma in der Schweiz als unverhältnismässig und die sichergestellten Beweismittel als unverwertbar erklären lassen. Das Gericht lehnte ab.
Ein zweiter Italiener beklagte sich in einer Beschwerde über praktisch dasselbe: Die Razzia in seiner Wohnung im Bündnerischen, die laut Ermittlern «als Logistikbasis für den Drogenvertrieb diente», sei unverhältnismässig gewesen. Den Ermittlern sei der Zugriff auf die sichergestellten Gegenstände zu untersagen. Auch dieser Beschuldigte blitzte ab.
Auch noch Begehren nach Gratis-Anwalt
Die beiden Beschuldigten verlangten jeweils sogar unentgeltliche Rechtspflege: Die Schweiz sollte Gerichtskosten und Anwaltshonorare übernehmen. Belege für ihre angebliche Mittellosigkeit lieferte allerdings keiner ab; das entsprechende Formular unterschrieben sie nicht. Die Luganeser Anwälte der Beschuldigten argumentierten: Ihre Klienten sässen in Italien in Haft, daher sei es nicht möglich, die verlangten Informationen und Unterschriften einzuholen.
Auch damit blitzten die mutmasslichen Mafiosi ab. Formal deshalb, weil die drei Beschwerden laut Gericht von Anfang an aussichtslos waren. Die Bandenmitglieder warten derzeit in Italien und Frankreich auf ihre Prozesse.
Es gilt die Unschuldsvermutung. (schweizheute.ch)

