Diese Neuerungen und Änderungen treten im Juli in Kraft
Kinderschutz
Eltern haben Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Dieses Prinzip ist ab dem 1. Juli im Zivilgesetzbuch verankert. Damit sind körperliche Bestrafungen und andere erniedrigende Behandlungen explizit verboten. Das Parlament hatte die entsprechende Änderung im Juli letzten Jahres verabschiedet. Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung soll primär präventiv wirken und das Bewusstsein schärfen. Gleichzeitig werden die Kantone verpflichtet, niederschwellige Beratungsangebote für Familien in Erziehungsfragen bereitzustellen.
Verkehrsregeln
Wer auf der Autobahn unzulässig rechts vorbeifährt, wird ab dem 1. Juli mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst, um häufige Verkehrsdelikte einfacher ahnden zu können. Bisher führte das Rechtsvorbeifahren oft zu einer Strafanzeige, was das Verfahren verkomplizierte. Neu werden auch das Rechtsüberholen auf Hauptstrassen (140 Franken) und das falsche Umfahren von Verkehrsinseln (100 Franken) direkt mit einer Busse geahndet.
Strassenrennen
Ab dem 1. Juli ist das traditionsreiche Verbot von Rundstreckenrennen auf Schweizer Strassen endgültig Geschichte. Das Parlament hatte den Weg für dieses historische Comeback des Motorsports mit einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes bereits 2023 geebnet. Künftig sind die Kantone für die Bewilligung dieser Sportveranstaltungen zuständig. Dabei müssen aber Sicherheitsstandards eingehalten und die Erfordernisse des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Mit dem Wegfall des Verbots von Rundstreckenrennen bedarf es ausserdem künftig keiner spezifischen kantonalen Regelungen mehr für Formel-E- und Stock-Car-Rennen.
Tierschutz
Tiere dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden.
Betrug
Ab dem 1. Juli müssen Anrufe aus dem Ausland mit Schweizer Mobilnummer speziell gekennzeichnet werden. Mit dieser Massnahme sollen Telekomanbieter, die den Anruf schliesslich zustellen, Anrufe mit gefälschten Absendernummern besser erkennen und bei Bedarf unterbinden können. Sollte eine solche Kennzeichnung technisch nicht möglich sein, muss der Anbieter die angezeigte Anrufernummer entfernen. Für Festnetznummern gilt die Regelung bereits seit dem 1. Januar 2026.
Verkehr
Die Beschilderung auf Schweizer Strassen und Wegen wird ab dem 1. Juli übersichtlicher und einheitlicher. Der Bundesrat hat die Signalisationsverordnung revidiert und führt damit neue, schweizweit standardisierte Wegweiser ein. Davon profitieren insbesondere der Veloverkehr mit Schildern auf rotem Grund und Wanderer mit der bekannten gelben Signalisation, die nun detaillierter geregelt wird. Auch die touristische Signalisation, etwa für die «Grand Tour of Switzerland», erhält mit braunen Tafeln eine eigene Kennzeichnung.
Verkehrssicherheit
Neue und einheitliche Strassenmarkierungen sollen ab dem 1. Juli für mehr Klarheit auf Schweizer Strassen sorgen. So werden unter anderem Radstreifen an Gefahrenstellen rot eingefärbt oder Ladeplätze für Elektroautos grün gekennzeichnet. Auch auf die Strasse gemalte Ziffern zur Verdeutlichung von Tempo-30-Zonen sind nun schweizweit standardisiert.
Gesundheit I
Ab dem 1. Juli werden digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenübernahme gilt für ärztlich verschriebene Apps bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen. Die digitalen Angebote zur kognitiven Verhaltenstherapie können eine laufende Psychotherapie ergänzen. Sie lassen sich auch als Überbrückung einsetzen, bis ein regulärer Therapieplatz verfügbar ist. Ebenfalls abgedeckt sind wiederkehrende depressive Störungen.
Krankenkassen
Der Bundesrat hat die Regeln für die Krankenkassen per 1. Juli angepasst. Künftig dürfen Versicherer ihre Kunden gezielt über kostengünstigere Leistungen informieren. Zudem gehen Prämien-Rückzahlungen neu teils an die Kantone. Die neuen Bestimmungen erlauben es den Versicherern beispielsweise, eine versicherte Person auf ein Generikum anstelle eines teureren Originalpräparats hinzuweisen. Ziel der Massnahme ist die Dämpfung der Gesundheitskosten. Eine weitere Änderung betrifft den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen. Erhielt eine Person ihre Prämien vollständig von der öffentlichen Hand, floss eine allfällige Rückerstattung bisher trotzdem an sie. Neu geht dieses Geld direkt an den zuständigen Kanton.
Gesundheit II
Ab dem 1. Juli wird auf die Bezahlung von Servicegebühren durch Laboratorien an Ärzte und Ärztinnen im Zusammenhang mit Laboranalysen verzichtet. Ausserdem werden die Tarife der zehn umsatzstärksten Analysepositionen gekürzt. Diese beiden Massnahmen führen zu Einsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung von jährlich rund 85 Millionen Franken, was wiederum Prämienzahlende entlastet. (sda)
