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Neue Wolfsrudel im Puschlav und Misox GR nachgewiesen

Ein Wolf im Tierpark Goldau, fotografiert am Montag, 25. November 2019. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Derzeit leben in Graubünden insgesamt 19 Wolfsrudel, von denen sich fünf auch ausserhalb der Kantonsgrenzen bewegen (Symbolbild).Bild: KEYSTONE

Neue Wolfsrudel im Puschlav und Misox GR nachgewiesen

15.09.2026, 16:0815.09.2026, 16:08

Anfang September hat sich im südlichen Misox, am Eingang des Calancatals, ein neues Rudel gebildet. Vorerst wurden zwei erwachsene Tiere und ein Welpe nachgewiesen. Auch im Puschlav wurde die Präsenz eines neuen Rudels registriert.

Im Misox wurde die Anwesenheit des Rudels mit dem Namen «Scalvin» am 2. September durch die Bilder einer Fotofalle bestätigt. Nach den bisher vom Bündner Amt für Jagd und Fischerei gesammelten Informationen besteht es aus zwei erwachsenen Tieren und mindestens einem Welpen.

Am 11. September meldete ein Jäger den Wildhütern im Puschlav die Anwesenheit von Wolfswelpen. Das Rudel namens «Combul» besteht gemäss den Angaben auf der Website des kantonalen Amtes aus zwei erwachsenen Exemplaren und mindestens sieben Welpen.

Derzeit leben in Graubünden insgesamt 19 Wolfsrudel, von denen sich fünf auch ausserhalb der Kantonsgrenzen bewegen.

Genaues Territorium noch unbekannt

Das Monitoring im Misox der neuen Wölfe steht erst am Anfang. «Um zu wissen, wo sich die Wölfe bewegen, braucht es Informationen über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten, insbesondere bei neuen Rudeln», erklärte Arno Puorger, Leiter der Sektion Grossraubtiere beim Amt für Jagd und Fischerei, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Territorium des Scalvin-Rudels dürfte sich daher im Laufe des Herbstes und Winters deutlicher abzeichnen.

Für das Scalvin-Rudel liegt bereits eine Bewilligung zur proaktiven Regulierung vor. Derzeit ist jedoch nur die Anwesenheit eines einzelnen Welpen nachgewiesen. «Sollte die Anwesenheit von mehr als einem Welpen bestätigt werden können, bedeutet dies, dass das Scalvin-Rudel reguliert werden müsste», gibt Puorger an.

Die proaktive Regulierung erlaubt unter bestimmten Bedingungen den präventiven Abschuss eines Teils der Jungtiere eines Rudels mit nachgewiesener Fortpflanzung. Für die Periode, die am 1. September begonnen hat und am 31. Januar 2027 endet, dürfen in den bewilligten Rudeln bis zu zwei Drittel der bestätigten Welpen entnommen werden. Das vom Kanton genannte Ziel ist es, Konflikte mit der Nutztierhaltung zu begrenzen, bevor erhebliche Schäden entstehen. (sda)

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